Ratgeber · Steuern

    Grenzsteuersatz 2026: was ein Abzug Sie wirklich spart

    Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel vom nächsten Euro beim Finanzamt landet und wie viel ein Abzug spart. Wir zeigen die Tabelle 2026, die Formel und rechnen nach, was eine vermietete Wohnung bei 60.000 € Einkommen wirklich bringt.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    16. Oktober 20269 Min. Lesezeit
    Grenzsteuersatz 2026 auf einen Blick
    42 %
    Grenzsteuersatz ab 69.879 €
    zu versteuerndes Einkommen, ledig
    38,58 %
    bei 60.000 €
    Durchschnittssatz dort nur 23,72 %
    2.253 €
    spart ein Verlust von 6.000 €
    bei 60.000 €, ledig, Tarif 2026
    rund 47 %
    in der Soli-Milderungszone
    ab 74.969 € bis 116.606 €, ledig

    Sie überlegen, ob sich eine vermietete Wohnung, eine Weiterbildung oder ein Arbeitszimmer steuerlich lohnt. Irgendwann fällt die Frage, mit welchem Steuersatz Sie rechnen sollen. Auf dem Steuerbescheid steht keiner. Und die 23 %, die Sie vielleicht ausrechnen, wenn Sie Steuer durch Einkommen teilen, führen in die Irre.

    Für jeden Abzug zählt der Grenzsteuersatz. Er sagt, wie viel Steuer auf den letzten Euro Ihres Einkommens fällt. Genau dieser Euro fällt weg, wenn Sie etwas absetzen.

    01Was der Grenzsteuersatz ist

    Die Einkommensteuer in Deutschland ist progressiv. Je höher das Einkommen, desto höher der Satz auf jeden weiteren Euro. Der Satz gilt aber nicht für das ganze Einkommen, sondern nur für den Teil in der jeweiligen Stufe. Die ersten 12.348 € bleiben 2026 für jeden steuerfrei, auch für Spitzenverdiener.

    Daraus ergeben sich zwei verschiedene Sätze:

    BegriffWas er misstWofür Sie ihn brauchen
    GrenzsteuersatzSteuer auf den nächsten EuroWas ein Abzug spart, was von einer Gehaltserhöhung bleibt
    Durchschnittssteuersatzgesamte Steuer geteilt durch das zu versteuernde EinkommenWie hoch Ihre Steuerlast insgesamt ist

    Ein verbreiteter Irrtum ist, dass ein höherer Satz plötzlich für das ganze Einkommen gilt, wenn man eine Grenze überschreitet. Das passiert nicht. Wer mit 70.000 € in die 42-%-Zone rutscht, zahlt die 42 % nur auf die Euro oberhalb von 69.878 €. Niemand hat wegen einer Gehaltserhöhung am Ende weniger Netto.

    Aus unseren Gesprächen
    „Meinst du brutto? Ich verstehe das nicht.“

    So fragte ein Interessent im Beratungsgespräch, als es um das zu versteuernde Einkommen ging. Die Frage ist berechtigt. Der Grenzsteuersatz bezieht sich nicht auf das Bruttogehalt, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Das ist das Brutto nach Abzug von Werbungskosten, Sozialversicherungs- und Vorsorgebeiträgen und weiteren Sonderausgaben. Es steht im Steuerbescheid.

    02Grenzsteuersatz 2026: die Tabelle

    Die Werte gelten für den Tarif 2026 nach § 32a EStG. Die Spalte mit Soli zeigt die Grenzbelastung einschließlich Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer.

    Grenz- und Durchschnittssteuersatz 2026, Ledige
    Zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuerDurchschnittssatzGrenzsteuersatzGrenzbelastung mit Soli
    20.000 €1.570 €7,85 %24,73 %24,73 %
    30.000 €4.217 €14,06 %28,19 %28,19 %
    40.000 €7.209 €18,02 %31,66 %31,66 %
    50.000 €10.548 €21,10 %35,12 %35,12 %
    60.000 €14.233 €23,72 %38,58 %38,58 %
    70.000 €18.264 €26,09 %42,00 %42,00 %
    80.000 €22.464 €28,08 %42,00 %rund 47 %
    100.000 €30.864 €30,86 %42,00 %rund 47 %
    120.000 €39.264 €32,72 %42,00 %44,31 %
    300.000 €115.529 €38,51 %45,00 %47,48 %

    Zwei Dinge fallen auf. Der Abstand zwischen beiden Sätzen ist im mittleren Bereich am größten, bei 60.000 € fast 15 Punkte. Und zwischen rund 75.000 € und 117.000 € liegt die Grenzbelastung mit Soli höher als bei Spitzenverdienern. Warum, erklären wir weiter unten.

    Für Verheiratete: Splitting verdoppelt die Grenzen

    Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, zahlen das Doppelte der Steuer auf die Hälfte ihres gemeinsamen Einkommens (§ 32a Abs. 5 EStG). Alle Grenzen verdoppeln sich damit.

    Gemeinsames zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuerDurchschnittssatzGrenzsteuersatz
    80.000 €14.418 €18,02 %31,66 %
    120.000 €28.466 €23,72 %38,58 %
    140.000 €36.528 €26,09 %42,00 %
    200.000 €61.728 €30,86 %42,00 %

    Ein Paar mit 120.000 € hat also denselben Grenzsteuersatz wie eine ledige Person mit 60.000 €. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, senkt das Splitting den Grenzsteuersatz des Besserverdienenden spürbar.

    Belege und Unterlagen für die steuerliche Auswertung einer vermieteten Immobilie
    KI-generiertes Symbolbild

    03Grenzsteuersatz berechnen

    Der Tarif in § 32a Abs. 1 EStG besteht aus fünf Zonen. In zwei davon ist der Satz fest, in zweien steigt er linear an.

    So steigt der Grenzsteuersatz 2026 (ledig)
    ZoneGrenzsteuersatz
    bis 12.348 €Grundfreibetrag0 %
    12.349 € bis 17.799 €erste Progressionszonevon 14,00 % auf 23,97 %
    17.800 € bis 69.878 €zweite Progressionszonevon 23,97 % auf 42,00 %
    69.879 € bis 277.825 €Proportionalzone42 %
    ab 277.826 €Reichensteuer45 %
    § 32a Abs. 1 EStG, Tarif ab Veranlagungszeitraum 2026. Splitting: alle Grenzen verdoppelt.

    In der zweiten Progressionszone, in der die meisten Angestellten liegen, lautet die Steuerformel (173,10 · z + 2.397) · z + 1.034,87. Dabei ist z der Teil des Einkommens über 17.799 €, geteilt durch 10.000. Der Grenzsteuersatz ist die Steigung dieser Kurve:

    Grenzsteuersatz = (346,20 · z + 2.397) / 10.000

    Für 60.000 € ist z = (60.000 − 17.799) / 10.000 = 4,2201. Eingesetzt ergibt das (346,20 · 4,2201 + 2.397) / 10.000 = 0,3858, also 38,58 %.

    Ohne Formel geht es auch. Rechnen Sie die Steuer für Ihr Einkommen und für 100 € weniger aus, etwa mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Die Differenz geteilt durch 100 ist Ihr Grenzsteuersatz. Bei 60.000 € sind das 38 € auf 100 €. Eine Gehaltserhöhung von 1.000 € kostet dort 387 € Einkommensteuer, ohne Sozialabgaben gerechnet.

    04Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

    Den Solidaritätszuschlag zahlen seit 2021 nur noch Steuerpflichtige mit höherer Einkommensteuer. 2026 liegt die Freigrenze bei 20.350 € Einkommensteuer, für Verheiratete bei 40.700 € (§ 3 SolZG). Ledige erreichen sie ab 74.969 € zu versteuerndem Einkommen.

    Knapp über der Freigrenze greift zunächst eine Milderungszone. Dort beträgt er höchstens 11,9 % des Betrags, um den die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt (§ 4 SolZG). Für jeden zusätzlichen Euro fallen dann 42 % Einkommensteuer und 11,9 % davon als Soli an. Das ergibt rund 47 %.

    Kirchensteuer kommt mit 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer dazu. Sie erhöht die Grenzbelastung um gut 3 Punkte. Weil sie im Folgejahr selbst als Sonderausgabe abziehbar ist, fällt die Wirkung am Ende etwas kleiner aus.

    05Was ein Abzug spart: Faustregel und genaue Rechnung

    Viele Interessenten fragen uns im Erstgespräch zuerst nach dem Steuereffekt.

    Aus unseren Gesprächen
    „Wie viel spare ich bei meinem Steuersatz?“

    Diese Frage hören wir in Beratungsgesprächen sehr oft, häufig mit dem Nachsatz „Lohnt sich das bei 35 %?“. Die ehrliche Antwort hat zwei Teile. Was ein Abzug spart, ergibt sich aus dem Grenzsteuersatz, nicht aus dem Durchschnittssatz. Und ob sich eine Kapitalanlage lohnt, entscheidet nicht der Steuersatz allein, sondern die Rechnung vor Steuern.

    Als Faustregel gilt Abzug mal Grenzsteuersatz. Das stimmt bei kleinen Beträgen gut. Bei größeren Abzügen sinkt der Grenzsteuersatz mit dem Einkommen, und die Ersparnis fällt etwas kleiner aus. Exakt rechnen Sie, indem Sie die Steuer mit und ohne den Abzug vergleichen.

    Gemeinsame Prüfung von Finanzierungsunterlagen und monatlichen Kosten
    KI-generiertes Symbolbild

    06Beispielrechnung: eine vermietete Wohnung bei 60.000 €

    Lena ist angestellt, ledig und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 €. Sie kauft eine vermietete Eigentumswohnung. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

    Im ersten vollen Jahr nimmt sie 9.600 € Kaltmiete ein. Dem stehen 7.200 € Zinsen, 6.000 € Abschreibung (AfA) und 2.400 € nicht umlagefähige Kosten wie Verwaltung und Instandhaltung gegenüber. Steuerlich entsteht ein Verlust von 6.000 €, der ihr zu versteuerndes Einkommen auf 54.000 € senkt.

    Lenas Steuer mit und ohne Wohnung, Tarif 2026
    Ohne WohnungMit Wohnung
    Zu versteuerndes Einkommen60.000 €54.000 €
    Einkommensteuer14.233 €11.980 €
    Steuerersparnis im Jahr2.253 €
    Faustregel 6.000 € × 38,58 %2.315 €
    falsch mit Durchschnittssatz 23,72 %1.423 €
    Eigene Berechnung nach § 32a EStG (Tarif 2026), ledig, ohne Kirchensteuer, kein Soli in diesem Bereich. Stand 16.10.2026.

    Wer mit dem Durchschnittssatz rechnet, unterschätzt den Steuereffekt um mehr als ein Drittel. Wer die Faustregel nimmt, liegt bei diesem Betrag nur gut 60 € daneben. Die echte Ersparnis von 2.253 € entspricht 37,55 % des Verlusts.

    Jetzt kommt der Teil, den viele Rechnungen weglassen. Die Abschreibung von 6.000 € ist kein Geld, das Lena ausgibt. Auf ihrem Konto sieht das Jahr so aus: 9.600 € Miete minus 7.200 € Zinsen, 2.400 € Kosten und 2.400 € Tilgung. Vor Steuern zahlt sie 2.400 € im Jahr zu, also 200 € im Monat. Nach der Steuerersparnis bleiben 147 € im Jahr Zuzahlung.

    Lenas Jahr in Euro
    Miete
    +9.600 €
    Zinsen
    −7.200 €
    Kosten
    −2.400 €
    Tilgung
    −2.400 €
    Steuerersparnis
    +2.253 €
    Ergebnis nach Steuern: −147 € im Jahr. Die Tilgung baut Vermögen auf, ist aber Geld, das monatlich fließt. Eigene Berechnung, Stand 16.10.2026.

    Dieselbe Wohnung bei anderem Einkommen

    Bei gleichem Verlust von 6.000 € hängt die Ersparnis stark vom Einkommen ab.

    Zu versteuerndes EinkommenSteuerersparnis (ESt und Soli)in % des Verlusts
    45.000 € (ledig)1.941 €32,4 %
    60.000 € (ledig)2.253 €37,6 %
    80.000 € (ledig)2.772 €46,2 %
    120.000 € (Splitting)2.284 €38,1 %

    Wer 80.000 € verdient, spart mit derselben Wohnung über 500 € im Jahr mehr als bei 60.000 €. Das ist die Soli-Milderungszone. Ein Ehepaar mit 120.000 € liegt wegen des Splittings fast gleichauf mit der ledigen Person bei 60.000 €.

    Werkzeug
    Was bleibt bei Ihrem Einkommen nach Steuern?

    Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und die Zahlen Ihrer Wohnung ein. Der Rechner vergleicht die Steuer mit und ohne Vermietung nach dem Tarif 2026.

    07Für wen der Grenzsteuersatz die richtige Rechengröße ist

    Grenzsteuersatz ist die richtige Größe
    • Sie wollen wissen, was ein einzelner Abzug spart, etwa Werbungskosten oder AfA.
    • Sie vergleichen eine Gehaltserhöhung mit einer Arbeitszeitreduzierung.
    • Sie prüfen, ob sich eine Ausgabe vor Jahresende noch lohnt.
    Hier reicht er allein nicht
    • Der Abzug ist so groß, dass er Sie in eine andere Zone bringt. Dann exakt rechnen.
    • Ihr Einkommen ändert sich in den nächsten Jahren stark, etwa durch Rente oder Elternzeit.
    • Sie wollen eine Kapitalanlage beurteilen. Dafür zählt zuerst der Cashflow vor Steuern.

    08Risiken und Grenzen der Rechnung

    Der Satz kann sinken. Gehen Sie in Teilzeit, in Elternzeit oder in Rente, sinkt Ihr Grenzsteuersatz und mit ihm der Steuervorteil einer Wohnung. Wer seine Kapitalanlage nur mit dem heutigen Satz plant, rechnet zu optimistisch.

    Gesetze ändern sich. Das Bundeskabinett hat im September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Er sieht neue Tarifgrenzen und einen zusätzlichen Satz von 47 % für sehr hohe Einkommen vor. Beschlossen ist das noch nicht. Unsere Tabelle gilt für 2026.

    Verluste brauchen Einkommen. Ein Verlust aus Vermietung spart nur Steuer, wenn genug anderes Einkommen da ist. Wer wenig verdient, kann ihn nur vortragen.

    Steuer ist nicht die Rendite. Ein höherer Grenzsteuersatz macht eine Wohnung mit schwacher Lage, zu hohem Preis oder Leerstand nicht besser. Zinsen, Instandhaltung und Mietausfall bleiben Risiken, die die Steuer nur teilweise abfedert.

    FAQHäufige Fragen

    Was ist der Grenzsteuersatz einfach erklärt?

    Der Grenzsteuersatz ist der Prozentsatz, mit dem der nächste Euro Ihres zu versteuernden Einkommens besteuert wird. Er zeigt, wie viel von einer Gehaltserhöhung an das Finanzamt geht und wie viel ein Abzug spart.

    Wie hoch ist der Grenzsteuersatz 2026?

    Für Ledige 0 % bis 12.348 €, dann steigend von 14 % auf 42 % bis 69.878 €. Ab 69.879 € sind es 42 %, ab 277.826 € 45 %. Bei Verheirateten mit Splitting verdoppeln sich alle Grenzen.

    Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?

    Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Einkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Der Grenzsteuersatz gilt nur für den letzten Euro. Bei 60.000 € beträgt der Durchschnittssatz 23,72 %, der Grenzsteuersatz 38,58 %.

    Ab wann gilt der Spitzensteuersatz von 42 %?

    2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € bei Ledigen und 139.758 € bei Zusammenveranlagung. Die 42 % gelten nur für den Teil oberhalb dieser Grenze.

    Zählt der Solidaritätszuschlag zum Grenzsteuersatz?

    Im Gesetz nicht, für Ihre Rechnung schon. Oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer (ledig) erhöht der Soli die Grenzbelastung, in der Milderungszone auf rund 47 %, darüber auf 44,31 %.

    Wie berechne ich meinen Grenzsteuersatz?

    Am einfachsten rechnen Sie die Steuer für Ihr Einkommen und für 100 € weniger aus. Die Differenz in Euro ist Ihr Grenzsteuersatz in Prozent. In der Zone bis 69.878 € gilt die Formel (346,20 · z + 2.397) / 10.000 mit z = (Einkommen − 17.799) / 10.000.

    Kann ich durch eine Gehaltserhöhung weniger Netto haben?

    Bei der Einkommensteuer nicht. Der höhere Satz gilt nur für die zusätzlichen Euro. Weniger Netto kann es nur geben, wenn einkommensabhängige Leistungen wie Zuschüsse wegfallen.

    Ist der Grenzsteuersatz auf dem Steuerbescheid zu finden?

    Nein. Der Bescheid nennt das zu versteuernde Einkommen und die festgesetzte Steuer. Den Grenzsteuersatz lesen Sie aus der Tabelle oben ab oder berechnen ihn mit einem Steuerrechner.

    Weiterlesen

    Quellen

    Alle Quellen abgerufen am 16.10.2026.

    • § 32a EStG (Einkommensteuertarif ab Veranlagungszeitraum 2026, Splitting in Abs. 5)
    • § 3 SolZG 1995 und § 4 SolZG 1995 (Freigrenze, Milderungszone)
    • BMF-Steuerrechner (Kontrollwerte 50.000 €, 80.000 €, 100.000 €, 150.000 € Splitting)
    • Bundesregierung, Kabinettsbeschluss zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 vom 02.09.2026 (Entwurf, nicht beschlossen)
    • Beispielrechnungen: eigene Berechnung nach dem Tarif 2026, Stand 16.10.2026
    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Steuern, AfA, Bestandsimmobilien und Portfolioaufbau.

    Eduard hat seit 2020 sieben eigene Immobilien gekauft und mehr als 150 Mandanten begleitet. Er schreibt über Steuerhebel, Objektunterlagen und Portfolioaufbau – mit ehrlichen Zahlen statt Schönrechnerei.

    Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen, Stand 16.10.2026.

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    A4-Format · 2.105 Wörter · Stand 16. Oktober 2026

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    Eduard Winter · 2026-10-16

    Grenzsteuersatz 2026 auf einen Blick
    42 %
    Grenzsteuersatz ab 69.879 €
    zu versteuerndes Einkommen, ledig
    38,58 %
    bei 60.000 €
    Durchschnittssatz dort nur 23,72 %
    2.253 €
    spart ein Verlust von 6.000 €
    bei 60.000 €, ledig, Tarif 2026
    rund 47 %
    in der Soli-Milderungszone
    ab 74.969 € bis 116.606 €, ledig

    Sie überlegen, ob sich eine vermietete Wohnung, eine Weiterbildung oder ein Arbeitszimmer steuerlich lohnt. Irgendwann fällt die Frage, mit welchem Steuersatz Sie rechnen sollen. Auf dem Steuerbescheid steht keiner. Und die 23 %, die Sie vielleicht ausrechnen, wenn Sie Steuer durch Einkommen teilen, führen in die Irre.

    Für jeden Abzug zählt der Grenzsteuersatz. Er sagt, wie viel Steuer auf den letzten Euro Ihres Einkommens fällt. Genau dieser Euro fällt weg, wenn Sie etwas absetzen.

    01Was der Grenzsteuersatz ist

    Die Einkommensteuer in Deutschland ist progressiv. Je höher das Einkommen, desto höher der Satz auf jeden weiteren Euro. Der Satz gilt aber nicht für das ganze Einkommen, sondern nur für den Teil in der jeweiligen Stufe. Die ersten 12.348 € bleiben 2026 für jeden steuerfrei, auch für Spitzenverdiener.

    Daraus ergeben sich zwei verschiedene Sätze:

    BegriffWas er misstWofür Sie ihn brauchen
    GrenzsteuersatzSteuer auf den nächsten EuroWas ein Abzug spart, was von einer Gehaltserhöhung bleibt
    Durchschnittssteuersatzgesamte Steuer geteilt durch das zu versteuernde EinkommenWie hoch Ihre Steuerlast insgesamt ist

    Ein verbreiteter Irrtum ist, dass ein höherer Satz plötzlich für das ganze Einkommen gilt, wenn man eine Grenze überschreitet. Das passiert nicht. Wer mit 70.000 € in die 42-%-Zone rutscht, zahlt die 42 % nur auf die Euro oberhalb von 69.878 €. Niemand hat wegen einer Gehaltserhöhung am Ende weniger Netto.

    Aus unseren Gesprächen
    „Meinst du brutto? Ich verstehe das nicht.“

    So fragte ein Interessent im Beratungsgespräch, als es um das zu versteuernde Einkommen ging. Die Frage ist berechtigt. Der Grenzsteuersatz bezieht sich nicht auf das Bruttogehalt, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Das ist das Brutto nach Abzug von Werbungskosten, Sozialversicherungs- und Vorsorgebeiträgen und weiteren Sonderausgaben. Es steht im Steuerbescheid.

    02Grenzsteuersatz 2026: die Tabelle

    Die Werte gelten für den Tarif 2026 nach § 32a EStG. Die Spalte mit Soli zeigt die Grenzbelastung einschließlich Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer.

    Grenz- und Durchschnittssteuersatz 2026, Ledige
    Zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuerDurchschnittssatzGrenzsteuersatzGrenzbelastung mit Soli
    20.000 €1.570 €7,85 %24,73 %24,73 %
    30.000 €4.217 €14,06 %28,19 %28,19 %
    40.000 €7.209 €18,02 %31,66 %31,66 %
    50.000 €10.548 €21,10 %35,12 %35,12 %
    60.000 €14.233 €23,72 %38,58 %38,58 %
    70.000 €18.264 €26,09 %42,00 %42,00 %
    80.000 €22.464 €28,08 %42,00 %rund 47 %
    100.000 €30.864 €30,86 %42,00 %rund 47 %
    120.000 €39.264 €32,72 %42,00 %44,31 %
    300.000 €115.529 €38,51 %45,00 %47,48 %

    Zwei Dinge fallen auf. Der Abstand zwischen beiden Sätzen ist im mittleren Bereich am größten, bei 60.000 € fast 15 Punkte. Und zwischen rund 75.000 € und 117.000 € liegt die Grenzbelastung mit Soli höher als bei Spitzenverdienern. Warum, erklären wir weiter unten.

    Für Verheiratete: Splitting verdoppelt die Grenzen

    Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, zahlen das Doppelte der Steuer auf die Hälfte ihres gemeinsamen Einkommens (§ 32a Abs. 5 EStG). Alle Grenzen verdoppeln sich damit.

    Gemeinsames zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuerDurchschnittssatzGrenzsteuersatz
    80.000 €14.418 €18,02 %31,66 %
    120.000 €28.466 €23,72 %38,58 %
    140.000 €36.528 €26,09 %42,00 %
    200.000 €61.728 €30,86 %42,00 %

    Ein Paar mit 120.000 € hat also denselben Grenzsteuersatz wie eine ledige Person mit 60.000 €. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, senkt das Splitting den Grenzsteuersatz des Besserverdienenden spürbar.

    03Grenzsteuersatz berechnen

    Der Tarif in § 32a Abs. 1 EStG besteht aus fünf Zonen. In zwei davon ist der Satz fest, in zweien steigt er linear an.

    So steigt der Grenzsteuersatz 2026 (ledig)
    ZoneGrenzsteuersatz
    bis 12.348 €Grundfreibetrag0 %
    12.349 € bis 17.799 €erste Progressionszonevon 14,00 % auf 23,97 %
    17.800 € bis 69.878 €zweite Progressionszonevon 23,97 % auf 42,00 %
    69.879 € bis 277.825 €Proportionalzone42 %
    ab 277.826 €Reichensteuer45 %
    § 32a Abs. 1 EStG, Tarif ab Veranlagungszeitraum 2026. Splitting: alle Grenzen verdoppelt.

    In der zweiten Progressionszone, in der die meisten Angestellten liegen, lautet die Steuerformel (173,10 · z + 2.397) · z + 1.034,87. Dabei ist z der Teil des Einkommens über 17.799 €, geteilt durch 10.000. Der Grenzsteuersatz ist die Steigung dieser Kurve:

    Grenzsteuersatz = (346,20 · z + 2.397) / 10.000

    Für 60.000 € ist z = (60.000 − 17.799) / 10.000 = 4,2201. Eingesetzt ergibt das (346,20 · 4,2201 + 2.397) / 10.000 = 0,3858, also 38,58 %.

    Ohne Formel geht es auch. Rechnen Sie die Steuer für Ihr Einkommen und für 100 € weniger aus, etwa mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Die Differenz geteilt durch 100 ist Ihr Grenzsteuersatz. Bei 60.000 € sind das 38 € auf 100 €. Eine Gehaltserhöhung von 1.000 € kostet dort 387 € Einkommensteuer, ohne Sozialabgaben gerechnet.

    04Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

    Den Solidaritätszuschlag zahlen seit 2021 nur noch Steuerpflichtige mit höherer Einkommensteuer. 2026 liegt die Freigrenze bei 20.350 € Einkommensteuer, für Verheiratete bei 40.700 € (§ 3 SolZG). Ledige erreichen sie ab 74.969 € zu versteuerndem Einkommen.

    Knapp über der Freigrenze greift zunächst eine Milderungszone. Dort beträgt er höchstens 11,9 % des Betrags, um den die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt (§ 4 SolZG). Für jeden zusätzlichen Euro fallen dann 42 % Einkommensteuer und 11,9 % davon als Soli an. Das ergibt rund 47 %.

    Kirchensteuer kommt mit 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer dazu. Sie erhöht die Grenzbelastung um gut 3 Punkte. Weil sie im Folgejahr selbst als Sonderausgabe abziehbar ist, fällt die Wirkung am Ende etwas kleiner aus.

    05Was ein Abzug spart: Faustregel und genaue Rechnung

    Viele Interessenten fragen uns im Erstgespräch zuerst nach dem Steuereffekt.

    Aus unseren Gesprächen
    „Wie viel spare ich bei meinem Steuersatz?“

    Diese Frage hören wir in Beratungsgesprächen sehr oft, häufig mit dem Nachsatz „Lohnt sich das bei 35 %?“. Die ehrliche Antwort hat zwei Teile. Was ein Abzug spart, ergibt sich aus dem Grenzsteuersatz, nicht aus dem Durchschnittssatz. Und ob sich eine Kapitalanlage lohnt, entscheidet nicht der Steuersatz allein, sondern die Rechnung vor Steuern.

    Als Faustregel gilt Abzug mal Grenzsteuersatz. Das stimmt bei kleinen Beträgen gut. Bei größeren Abzügen sinkt der Grenzsteuersatz mit dem Einkommen, und die Ersparnis fällt etwas kleiner aus. Exakt rechnen Sie, indem Sie die Steuer mit und ohne den Abzug vergleichen.

    06Beispielrechnung: eine vermietete Wohnung bei 60.000 €

    Lena ist angestellt, ledig und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 €. Sie kauft eine vermietete Eigentumswohnung. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

    Im ersten vollen Jahr nimmt sie 9.600 € Kaltmiete ein. Dem stehen 7.200 € Zinsen, 6.000 € Abschreibung (AfA) und 2.400 € nicht umlagefähige Kosten wie Verwaltung und Instandhaltung gegenüber. Steuerlich entsteht ein Verlust von 6.000 €, der ihr zu versteuerndes Einkommen auf 54.000 € senkt.

    Lenas Steuer mit und ohne Wohnung, Tarif 2026
    Ohne WohnungMit Wohnung
    Zu versteuerndes Einkommen60.000 €54.000 €
    Einkommensteuer14.233 €11.980 €
    Steuerersparnis im Jahr2.253 €
    Faustregel 6.000 € × 38,58 %2.315 €
    falsch mit Durchschnittssatz 23,72 %1.423 €
    Eigene Berechnung nach § 32a EStG (Tarif 2026), ledig, ohne Kirchensteuer, kein Soli in diesem Bereich. Stand 16.10.2026.

    Wer mit dem Durchschnittssatz rechnet, unterschätzt den Steuereffekt um mehr als ein Drittel. Wer die Faustregel nimmt, liegt bei diesem Betrag nur gut 60 € daneben. Die echte Ersparnis von 2.253 € entspricht 37,55 % des Verlusts.

    Jetzt kommt der Teil, den viele Rechnungen weglassen. Die Abschreibung von 6.000 € ist kein Geld, das Lena ausgibt. Auf ihrem Konto sieht das Jahr so aus: 9.600 € Miete minus 7.200 € Zinsen, 2.400 € Kosten und 2.400 € Tilgung. Vor Steuern zahlt sie 2.400 € im Jahr zu, also 200 € im Monat. Nach der Steuerersparnis bleiben 147 € im Jahr Zuzahlung.

    Lenas Jahr in Euro
    Miete
    +9.600 €
    Zinsen
    −7.200 €
    Kosten
    −2.400 €
    Tilgung
    −2.400 €
    Steuerersparnis
    +2.253 €
    Ergebnis nach Steuern: −147 € im Jahr. Die Tilgung baut Vermögen auf, ist aber Geld, das monatlich fließt. Eigene Berechnung, Stand 16.10.2026.

    Dieselbe Wohnung bei anderem Einkommen

    Bei gleichem Verlust von 6.000 € hängt die Ersparnis stark vom Einkommen ab.

    Zu versteuerndes EinkommenSteuerersparnis (ESt und Soli)in % des Verlusts
    45.000 € (ledig)1.941 €32,4 %
    60.000 € (ledig)2.253 €37,6 %
    80.000 € (ledig)2.772 €46,2 %
    120.000 € (Splitting)2.284 €38,1 %

    Wer 80.000 € verdient, spart mit derselben Wohnung über 500 € im Jahr mehr als bei 60.000 €. Das ist die Soli-Milderungszone. Ein Ehepaar mit 120.000 € liegt wegen des Splittings fast gleichauf mit der ledigen Person bei 60.000 €.

    Was bleibt bei Ihrem Einkommen nach Steuern? Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und die Zahlen Ihrer Wohnung ein. Der Rechner vergleicht die Steuer mit und ohne Vermietung nach dem Tarif 2026.

    07Für wen der Grenzsteuersatz die richtige Rechengröße ist

    Grenzsteuersatz ist die richtige Größe
    • Sie wollen wissen, was ein einzelner Abzug spart, etwa Werbungskosten oder AfA.
    • Sie vergleichen eine Gehaltserhöhung mit einer Arbeitszeitreduzierung.
    • Sie prüfen, ob sich eine Ausgabe vor Jahresende noch lohnt.
    Hier reicht er allein nicht
    • Der Abzug ist so groß, dass er Sie in eine andere Zone bringt. Dann exakt rechnen.
    • Ihr Einkommen ändert sich in den nächsten Jahren stark, etwa durch Rente oder Elternzeit.
    • Sie wollen eine Kapitalanlage beurteilen. Dafür zählt zuerst der Cashflow vor Steuern.

    08Risiken und Grenzen der Rechnung

    Der Satz kann sinken. Gehen Sie in Teilzeit, in Elternzeit oder in Rente, sinkt Ihr Grenzsteuersatz und mit ihm der Steuervorteil einer Wohnung. Wer seine Kapitalanlage nur mit dem heutigen Satz plant, rechnet zu optimistisch.

    Gesetze ändern sich. Das Bundeskabinett hat im September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Er sieht neue Tarifgrenzen und einen zusätzlichen Satz von 47 % für sehr hohe Einkommen vor. Beschlossen ist das noch nicht. Unsere Tabelle gilt für 2026.

    Verluste brauchen Einkommen. Ein Verlust aus Vermietung spart nur Steuer, wenn genug anderes Einkommen da ist. Wer wenig verdient, kann ihn nur vortragen.

    Steuer ist nicht die Rendite. Ein höherer Grenzsteuersatz macht eine Wohnung mit schwacher Lage, zu hohem Preis oder Leerstand nicht besser. Zinsen, Instandhaltung und Mietausfall bleiben Risiken, die die Steuer nur teilweise abfedert.

    Weiterlesen

    Quellen

    Alle Quellen abgerufen am 16.10.2026.

    • § 32a EStG (Einkommensteuertarif ab Veranlagungszeitraum 2026, Splitting in Abs. 5)
    • § 3 SolZG 1995 und § 4 SolZG 1995 (Freigrenze, Milderungszone)
    • BMF-Steuerrechner (Kontrollwerte 50.000 €, 80.000 €, 100.000 €, 150.000 € Splitting)
    • Bundesregierung, Kabinettsbeschluss zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 vom 02.09.2026 (Entwurf, nicht beschlossen)
    • Beispielrechnungen: eigene Berechnung nach dem Tarif 2026, Stand 16.10.2026

    FAQHäufige Fragen

    Was ist der Grenzsteuersatz einfach erklärt?

    Der Grenzsteuersatz ist der Prozentsatz, mit dem der nächste Euro Ihres zu versteuernden Einkommens besteuert wird. Er zeigt, wie viel von einer Gehaltserhöhung an das Finanzamt geht und wie viel ein Abzug spart.

    Wie hoch ist der Grenzsteuersatz 2026?

    Für Ledige 0 % bis 12.348 €, dann steigend von 14 % auf 42 % bis 69.878 €. Ab 69.879 € sind es 42 %, ab 277.826 € 45 %. Bei Verheirateten mit Splitting verdoppeln sich alle Grenzen.

    Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?

    Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Einkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Der Grenzsteuersatz gilt nur für den letzten Euro. Bei 60.000 € beträgt der Durchschnittssatz 23,72 %, der Grenzsteuersatz 38,58 %.

    Ab wann gilt der Spitzensteuersatz von 42 %?

    2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € bei Ledigen und 139.758 € bei Zusammenveranlagung. Die 42 % gelten nur für den Teil oberhalb dieser Grenze.

    Zählt der Solidaritätszuschlag zum Grenzsteuersatz?

    Im Gesetz nicht, für Ihre Rechnung schon. Oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer (ledig) erhöht der Soli die Grenzbelastung, in der Milderungszone auf rund 47 %, darüber auf 44,31 %.

    Wie berechne ich meinen Grenzsteuersatz?

    Am einfachsten rechnen Sie die Steuer für Ihr Einkommen und für 100 € weniger aus. Die Differenz in Euro ist Ihr Grenzsteuersatz in Prozent. In der Zone bis 69.878 € gilt die Formel (346,20 · z + 2.397) / 10.000 mit z = (Einkommen − 17.799) / 10.000.

    Kann ich durch eine Gehaltserhöhung weniger Netto haben?

    Bei der Einkommensteuer nicht. Der höhere Satz gilt nur für die zusätzlichen Euro. Weniger Netto kann es nur geben, wenn einkommensabhängige Leistungen wie Zuschüsse wegfallen.

    Ist der Grenzsteuersatz auf dem Steuerbescheid zu finden?

    Nein. Der Bescheid nennt das zu versteuernde Einkommen und die festgesetzte Steuer. Den Grenzsteuersatz lesen Sie aus der Tabelle oben ab oder berechnen ihn mit einem Steuerrechner.