Ratgeber · Steuern

    Steuerberaterkosten absetzen: welcher Teil der Rechnung zählt

    Seit 2006 entfällt der allgemeine Sonderausgabenabzug für private Steuerberatung. Welche Kosten für Vermietung und Arbeitslohn abziehbar sein können und wie Sie die Rechnung nachvollziehbar aufteilen.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    25. Oktober 20267 Min. Lesezeit
    Steuerberaterkosten auf einen Blick
    seit 2006
    keine allgemeinen Sonderausgaben mehr
    private Steuerberatung grundsätzlich nicht abziehbar
    100 €
    Vereinfachungsregel
    für gemischte Steuerberatungskosten, nicht je Rechnung
    50 %
    Lohnsteuerhilfeverein, Software
    vereinfachte Aufteilung, nicht zusätzlich zur 100-€-Regel
    377 €
    Steuerentlastung im Beispiel
    bei 900 € Werbungskosten und 70.000 € zu versteuerndem Einkommen vor Abzug

    Eine Steuerberaterrechnung kann sich aus beruflichen, vermietungsbezogenen und privaten Leistungen zusammensetzen. Nicht die ganze Summe ist deshalb automatisch abziehbar. Bis 2005 konnten auch private Steuerberatungskosten grundsätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Seit 2006 entfällt dieser allgemeine Sonderausgabenabzug.

    Bei Vermietern können die Kosten für die Ermittlung der Mieteinkünfte als Werbungskosten abziehbar sein. Wie groß dieser Teil der Rechnung ist und welche Steuerwirkung daraus entsteht, hängt vom Auftrag und von der individuellen Situation ab. Ein Abzug mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage; er bedeutet keine Erstattung des gesamten Honorars.

    01Warum nicht mehr die ganze Rechnung zählt

    Bis 2005 konnten private Steuerberatungskosten grundsätzlich als Sonderausgaben abgezogen werden; einkunftsbezogene Kosten waren nach ihrer jeweiligen Veranlassung einzuordnen. Den allgemeinen Sonderausgabenabzug hat der Gesetzgeber ab 2006 gestrichen.

    Geblieben ist der allgemeine Grundsatz: Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können Werbungskosten sein (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Kosten der privaten Lebensführung sind es grundsätzlich nicht (§ 12 Nr. 1 EStG). Eine Steuerberaterrechnung kann beide Bereiche enthalten und muss dann entsprechend aufgeteilt werden.

    02Die drei Töpfe auf der Rechnung

    Für die hier betrachtete private Vermietung und nichtselbständige Arbeit lassen sich die Rechnungspositionen drei Bereichen zuordnen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Zuordnung im Schreiben vom 21.12.2007. Bei betrieblichen Einkünften kommen stattdessen Betriebsausgaben in Betracht.

    TopfWas dazugehörtSteuerlich
    VermietungÜberschussermittlung, Anlage V, AfA-Berechnung, Beratung zu Erhaltungsaufwand; Einspruchskosten bei entsprechendem Zusammenhang mit der Einkünfteermittlung aus Vermietunggrundsätzlich Werbungskosten in der Anlage V; unmittelbar erwerbsbezogene Kosten können Anschaffungskosten sein
    ArbeitslohnAnlage N, Fragen zur Entfernungspauschale oder zum Arbeitszimmergrundsätzlich Werbungskosten in der Anlage N
    PrivatMantelbogen, Tarif, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kindergeld, haushaltsnahe Dienstleistungen, Erbschaft- und Schenkungsteuergrundsätzlich keine Werbungskosten oder allgemeinen Sonderausgaben für die Beratung

    Für Werbungskosten aus Vermietung gibt es keinen allgemeinen Pauschbetrag wie beim Arbeitslohn. Ob ein Abzug tatsächlich Einkommensteuer spart, hängt jedoch unter anderem vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Beim Arbeitslohn ist zusätzlich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu beachten.

    Sortierung von Belegen für die Abrechnung einer vermieteten Wohnung
    KI-generiertes Symbolbild

    03Gemischte Kosten und die 100-€-Regel

    Manche Kosten lassen sich nicht unmittelbar zuordnen. Ein Beitrag an einen Lohnsteuerhilfeverein kann mehrere Teile der Erklärung abdecken. Eine Steuersoftware kann Anlage N, Anlage V und Sonderausgaben bearbeiten.

    Das BMF-Schreiben vom 21.12.2007 sieht dafür Vereinfachungen vor:

    • Zuordnung bis 100 € im Jahr: Bei gemischten Steuerberatungskosten wird der Zuordnung zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten bis zu diesem Betrag gefolgt. Beispielrechnung, vereinfacht: Bei einem jährlichen Vereinsbeitrag von 120 € können Sie nach dieser Regel 100 € den Werbungskosten zuordnen. Die Grenze gilt nicht erneut für jede einzelne Rechnung oder Einkunftsart.
    • Hälftige Aufteilung: Bei Beiträgen an Lohnsteuerhilfevereine und Aufwendungen für Steuersoftware wird eine Zuordnung von 50 % zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht beanstandet. Diese Vereinfachung ist eine Alternative, kein zusätzlicher Abzug neben den 100 €. Steuerliche Fachliteratur ordnen Sie nach ihrem Verwendungszusammenhang zu; bei gemischter Nutzung kommt auch die allgemeine Vereinfachungsregel in Betracht.

    Der einkunftsbezogene Betrag ist anschließend sachgerecht auf die betroffenen Einkunftsarten zu verteilen. Die Vereinfachungen machen rein private Beratungskosten nicht zu Werbungskosten.

    Bei einer Steuerberaterrechnung ist ein getrennter Ausweis der Leistungen meist die bessere Grundlage. Bitten Sie die Kanzlei, die Positionen nach ihrem tatsächlichen Inhalt zu trennen. Ob dies zusätzlichen Aufwand verursacht, sollten Sie vorab klären.

    04In welchem Jahr Sie absetzen

    Bei Werbungskosten zählt grundsätzlich das Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 EStG). Die Rechnung für die Steuererklärung 2025, die Sie im Mai 2026 bezahlen, gehört damit grundsätzlich in die Erklärung 2026. Entscheidend ist nicht das Jahr, auf das sich die Beratungsleistung bezieht. Gesetzliche Ausnahmen vom Zahlungsprinzip sind im Einzelfall zu beachten.

    Heben Sie Rechnung und Zahlungsbeleg zusammen auf und legen Sie beide zu den Unterlagen des Zahlungsjahres.

    05Beispielrechnung: eine Rechnung über 1.400 €

    Sandra ist angestellt, ledig und vermietet eine Eigentumswohnung. Für das Beispiel beträgt ihr zu versteuerndes Einkommen vor Abzug der hier betrachteten Steuerberatungskosten 70.000 €. Ihre übrigen Werbungskosten beim Arbeitslohn betragen wegen eines langen Arbeitswegs bereits 1.500 € und sind in diesem Ausgangseinkommen berücksichtigt. Sie liegen damit über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Sandra ist eine fiktive Person; die Zahlen sind eine vereinfachte Beispielrechnung, keine Prognose.

    Im März 2026 bezahlt sie die Rechnung der Kanzlei für die Erklärung 2025. Die Positionen sind nach Leistungen getrennt.

    Die Rechnung, nach Töpfen aufgeteilt
    BetragTopf
    Überschussermittlung Anlage V, AfA700 €Vermietung
    Anlage N200 €Arbeitslohn
    Mantelbogen, Sonderausgaben, Tarif500 €privat
    Rechnung gesamt, brutto1.400 €
    Beispielrechnung, vereinfacht. Fiktive Bruttobeträge zur Veranschaulichung der Aufteilung. Für tatsächliche Honorare sind die Steuerberatervergütungsverordnung und gegebenenfalls eine Vergütungsvereinbarung maßgeblich.

    Zunächst fließen 1.400 € vom Konto ab. Unter den genannten Annahmen sind 900 € als Werbungskosten abziehbar: 700 € für die Vermietung und 200 € für den Arbeitslohn. Das zu versteuernde Einkommen sinkt damit von 70.000 € auf 69.100 €. Eine mögliche Steuerentlastung kann sich mit der Veranlagung für 2026 oder gegebenenfalls bereits durch angepasste Vorauszahlungen beziehungsweise einen zulässigen Freibetrag auswirken. Sie führt nicht zwingend zu einer Auszahlung.

    Steuerwirkung im Beispiel: 377 € weniger Einkommensteuer
    Ohne AbzugMit Abzug
    Zu versteuerndes Einkommen70.000 €69.100 €
    Einkommensteuer nach Grundtarif 202618.264 €17.887 €
    Steuerersparnis377 €
    davon Anlage V (700 €), zuerst berücksichtigt294 €
    davon Anlage N (200 €), anschließend berücksichtigt83 €
    privater Teil (500 €), kein Abzug im Beispiel0 €
    Beispielrechnung, vereinfacht: Grundtarif 2026 nach § 32a EStG, ledig, ohne Kirchensteuer, Steuerermäßigungen oder Progressionsvorbehalt. Bei diesen Einkommensteuerbeträgen fällt kein Solidaritätszuschlag an. Die Tarifsteuer wird jeweils auf volle Euro abgerundet. Für die Teilzuordnung wird zuerst der Vermietungsanteil abgezogen: Bei 69.300 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 17.970 €. Der anschließende Abzug des Arbeitslohnanteils senkt sie auf 17.887 €.

    Nach der Einkommensteuerentlastung verbleibt Sandra im Beispiel eine Eigenbelastung von 1.023 €: 1.400 € Rechnung minus 377 € Steuerersparnis. Die Aufteilung der Entlastung auf Vermietung und Arbeitslohn hängt von der Reihenfolge der Abzüge ab; die gesamte Entlastung bleibt gleich. Wie hoch eine Rechnung ohne Vermietungsleistungen wäre, lässt sich aus dem Beispiel nicht ableiten.

    So verteilt sich die Rechnung nach der Steuerentlastung
    Sandra selbst
    −1.023 €
    Steuerentlastung über Anlage V
    +294 €
    Steuerentlastung über Anlage N
    +83 €
    Beispielrechnung, vereinfacht: 70.000 € zu versteuerndes Einkommen vor diesen Beratungskosten, ledig, Grundtarif 2026. Für die Teilzuordnung wird zunächst der Vermietungsanteil, anschließend der Arbeitslohnanteil abgezogen. Die Steuerentlastung ist keine Erstattung des Honorars; eine Auszahlung hängt unter anderem von der bereits gezahlten Steuer ab.

    Ein zweites Beispiel zeigt den Einfluss des Einkommens: Werden bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen ausschließlich 700 € Beratungskosten zur Anlage V abgezogen, sinkt das zu versteuernde Einkommen auf 44.300 €. Unter denselben Tarifannahmen fällt die Einkommensteuer von 8.835 € auf 8.602 € – eine Entlastung von 233 €. Weitere Beratungskosten sind in diesem Vergleich nicht berücksichtigt. Allgemein hängt die Steuerwirkung eines Abzugs vom Einkommen und vom anwendbaren Tarif ab. Bei niedrigerem Einkommen kann sie geringer ausfallen, ist aber nicht in jeder Konstellation zwingend geringer.

    Belege und Unterlagen für die steuerliche Auswertung einer vermieteten Immobilie
    KI-generiertes Symbolbild

    06So fordern Sie die Rechnung richtig an

    Vier Schritte zu einer sauberen Aufteilung
    1. 01
      Getrennten Ausweis vereinbaren

      Bitten Sie die Kanzlei schon beim Auftrag, die Leistungen für Anlage V, Anlage N und den privaten Teil zu trennen.

    2. 02
      Mehrere Wohnungen nachvollziehbar zuordnen

      Direkt zurechenbare Kosten gehören zum jeweiligen Objekt. Nur gemeinsame Vermietungskosten sind nach einem sachgerechten Schlüssel aufzuteilen; das Verhältnis der Mieteinnahmen kann geeignet sein, ist aber nicht automatisch passend.

    3. 03
      Zahlung belegen

      Bezahlen Sie nachvollziehbar, etwa per Überweisung vom Mietkonto. Kontoauszug und Rechnung gehören zusammen.

    4. 04
      Im richtigen Jahr eintragen

      Den Vermietungsteil grundsätzlich bei den sonstigen Werbungskosten der Anlage V und den Arbeitslohnanteil in der Anlage N erfassen, jeweils im maßgeblichen Zahlungsjahr. Die genaue Formularposition richtet sich nach dem Erklärungsjahr.

    Beratung vor dem Kauf

    Manche Interessenten lassen sich vor dem Kauf einer Wohnung steuerlich beraten, etwa zur Kaufpreisaufteilung oder Abschreibung. Bei hinreichend konkretem Zusammenhang mit einer beabsichtigten Vermietung können vorab entstandene Werbungskosten in Betracht kommen, auch wenn noch keine Miete fließt. Eine sofortige Abziehbarkeit folgt jedoch nicht allein aus der Vermietungsabsicht.

    Dienen die Kosten unmittelbar dem Erwerb, können sie zu den Anschaffungskosten gehören. Soweit sie auf das Gebäude entfallen, können sie sich über dessen Abschreibung auswirken; ein dem Grund und Boden zugeordneter Anteil ist nicht abschreibbar. Die Einordnung hängt vom konkreten Beratungsinhalt ab. Lassen Sie diesen auf der Rechnung dokumentieren und die steuerliche Zuordnung durch Ihre Steuerkanzlei beurteilen.

    07Für wen sich die Aufteilung besonders lohnt

    Potenziell größere Steuerwirkung
    • Sie vermieten eine oder mehrere Wohnungen und lassen die Einkünfte für die Anlage V ermitteln.
    • Ihr Grenzsteuersatz liegt beispielsweise bei 35 % oder höher; dies ist keine gesetzliche Mindestgrenze.
    • Sie hatten im Kaufjahr Beratung zu Abschreibung oder Erhaltungsaufwand und die Kosten sind als Werbungskosten einzuordnen.
    Geringe oder keine zusätzliche Steuerwirkung
    • Sie sind nur angestellt und bleiben mit allen tatsächlichen Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr 2026.
    • Die Rechnung betrifft fast nur Sonderausgaben und private Familienthemen.
    • Ihr Einkommen ist so gering, dass keine oder nur wenig Einkommensteuer anfällt.

    08Risiken und Grenzen

    Die Aufteilung muss stimmen. Eine Rechnung, die alles der Vermietung zuschreibt, obwohl auch private Leistungen erbracht wurden, ist keine belastbare Grundlage. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen und den angesetzten Abzug gegebenenfalls kürzen oder schätzen.

    Kosten bleiben Kosten. Im Beispiel trägt Sandra nach der Einkommensteuerentlastung rund drei Viertel der Rechnung selbst. Eine Beratung sollte nach ihrem Nutzen beurteilt werden, nicht allein nach einem möglichen Steuerabzug des Honorars.

    Die Entlastung kann später eintreten. Die Rechnung ist unabhängig von der Steuerwirkung zu bezahlen. Die Entlastung kann sich erst im Steuerbescheid zeigen; angepasste Vorauszahlungen oder ein zulässiger Freibetrag im Lohnsteuerabzug können sie gegebenenfalls vorziehen.

    Recht ändert sich. Die Zuordnung richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz und den Verwaltungsregelungen, insbesondere dem BMF-Schreiben vom 21.12.2007. Maßgeblich sind die für das jeweilige Steuerjahr geltenden Regelungen. Lassen Sie Sonderfälle und die Auswirkungen gesetzlicher Änderungen von Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater einordnen.

    FAQHäufige Fragen

    Kann ich Steuerberaterkosten absetzen?

    Ja, soweit sie der Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte dienen und die jeweiligen Abzugsvoraussetzungen erfüllen. Kosten für die Anlage V können Werbungskosten bei Vermietung sein, Kosten für die Anlage N Werbungskosten beim Arbeitslohn. Der allgemeine Sonderausgabenabzug für private Steuerberatung entfällt seit 2006.

    Wo trage ich Steuerberaterkosten für die Vermietung ein?

    Grundsätzlich bei den sonstigen Werbungskosten der Anlage V für das betreffende Objekt; die genaue Formularposition hängt vom Erklärungsjahr ab. Direkt zurechenbare Kosten ordnen Sie dem jeweiligen Objekt zu. Gemeinsame Kosten teilen Sie nach einem sachgerechten Schlüssel auf, gegebenenfalls nach Mieteinnahmen.

    In welchem Jahr setze ich die Steuerberaterrechnung ab?

    Bei Werbungskosten grundsätzlich im Jahr der Zahlung. Eine Rechnung für die Erklärung 2025, die Sie im Mai 2026 bezahlen, gehört daher grundsätzlich in die Erklärung 2026. Gesetzliche Ausnahmen vom Zahlungsprinzip sind im Einzelfall zu beachten.

    Sind Beiträge an einen Lohnsteuerhilfeverein absetzbar?

    Teilweise. Das BMF-Schreiben vom 21.12.2007 sieht für gemischte Kosten eine vereinfachte Zuordnung bis 100 € im Jahr und für Vereinsbeiträge alternativ eine hälftige Zuordnung vor. Beide Vereinfachungen werden nicht addiert. Beim Arbeitslohn entsteht ein zusätzlicher Abzug nur, soweit die tatsächlichen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Dieser beträgt 2026 jährlich 1.230 €.

    Kann ich Steuersoftware absetzen?

    Der einkunftsbezogene Anteil kann abziehbar sein. Für gemischte Kosten nennt das BMF-Schreiben vom 21.12.2007 eine vereinfachte Zuordnung bis 100 € im Jahr und für Steuersoftware alternativ eine hälftige Zuordnung. Beide Regeln werden nicht addiert. Der abziehbare Betrag ist sachgerecht auf die betroffenen Einkunftsarten zu verteilen.

    Ist die Beratung beim Kauf einer Wohnung absetzbar?

    Das hängt vom Beratungsinhalt ab. Bei hinreichend konkretem Zusammenhang mit einer beabsichtigten Vermietung können vorab entstandene Werbungskosten vorliegen. Unmittelbar erwerbsbezogene Kosten können dagegen Anschaffungskosten sein. Nur der Gebäudeanteil kann sich über die Abschreibung auswirken; der Grundstücksanteil ist nicht abschreibbar. Lassen Sie Inhalt und Zuordnung durch Ihre Steuerkanzlei beurteilen.

    Was ist mit den Kosten für einen Einspruch?

    Entscheidend ist, worum es im Einspruch geht. Kosten zur Klärung der Einkünfteermittlung aus Vermietung, etwa der Abschreibung, können Werbungskosten sein. Ein Steuerbescheid zur Wohnung oder ein Grundsteuerwertbescheid begründet nicht automatisch einen Abzug; maßgeblich ist der konkrete Zusammenhang. Kosten für Einsprüche zu Kindergeld oder privaten Sonderausgaben sind grundsätzlich privat. Lassen Sie die Zuordnung im Einzelfall von Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater beurteilen.

    Weiterlesen

    Quellen

    • § 9 EStG (Werbungskosten)
    • § 9a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € im Jahr 2026)
    • § 11 EStG (Abflussprinzip)
    • § 12 EStG (Kosten der Lebensführung)
    • BMF-Schreiben vom 21.12.2007, IV B 2 – S 2144/07/0002 (Zuordnung der Steuerberatungskosten, Vereinfachungsregel bis 100 €, hälftige Aufteilung)
    • § 32a EStG (Einkommensteuertarif 2026)
    • Beispielrechnungen: Einkommensteuer nach dem Grundtarif 2026, jeweils auf volle Euro abgerundet; im Beispiel mit 1.400 € Honorar wird für die Teilzuordnung zuerst der Vermietungsanteil berücksichtigt.

    Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung im Einzelfall. Besprechen Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Kosten mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater; für rechtliche Einzelfragen wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Bestandsimmobilien, Kalkulation und Objektprüfung.

    Rula ist seit 2021 in der Finanzdienstleistung tätig. Sein Schwerpunkt sind Bestandsimmobilien als Kapitalanlage, nachvollziehbare Kalkulationen und eine ehrliche Einschätzung von Substanz und laufenden Kosten.

    Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen.

    Kostenlos · Sofort · Ohne Anmeldung

    Laden Sie sich diesen Ratgeber als PDF herunter

    Die komplette Anleitung als saubere A4-Datei – mit Titelblatt, allen Kapiteln und Seitenzahlen. Behalten Sie sie griffbereit, lesen Sie offline oder besprechen Sie sie in Ruhe im Beratungsgespräch.

    • Alle Kapitel, Tabellen und Rechenbeispiele
    • Offline lesen – auf dem Handy oder ausgedruckt
    • In Ruhe durchgehen oder weitergeben
    • Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail

    A4-Format · 2.262 Wörter · Stand 25. Oktober 2026

    Verwandte Ratgeber

    Alle Ratgeber