Leerstand steuerlich absetzen: welche Kosten weiter zählen
Zwischen zwei Mietern können Kosten ohne Mieteinnahmen anfallen. Welche Aufwendungen abziehbar bleiben, welche Nachweise helfen und wie Sie Leerstand wirtschaftlich einordnen.
Der Mieter ist ausgezogen, die Wohnung braucht neue Böden und Farbe, und der nächste Mieter zieht frühestens in vier Monaten ein. Die Bank bucht weiter die Rate ab, die Verwaltung das Hausgeld. Jetzt zahlen Sie auch die Nebenkosten, die sonst der Mieter getragen hat.
Steuerlich ist das Wichtigste schnell gesagt: Laufende vermietungsbezogene Kosten können auch ohne Mieteinnahmen abziehbar bleiben. Voraussetzung ist insbesondere eine fortbestehende Vermietungsabsicht. Nicht jede Zahlung ist jedoch sofort absetzbar: Tilgung und Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage gehören nicht dazu.
01Was während des Leerstands absetzbar bleibt
Werbungskosten setzen nicht voraus, dass in jedem Monat Miete fließt. Entscheidend sind der Zusammenhang mit der Vermietung und die fortbestehende Einkünfteerzielungsabsicht. Ein Leerstand allein schließt den Abzug daher nicht aus. Ob und wann ein Aufwand abziehbar ist, hängt von seiner steuerlichen Einordnung ab.
| Kosten | Während des Leerstands |
|---|---|
| Schuldzinsen | bei Zusammenhang mit der Vermietung absetzbar |
| Abschreibung (AfA) | kann bei fortbestehender Vermietungsabsicht weiterlaufen |
| Hausgeld, auch der umlagefähige Teil | nur steuerlich abzugsfähige Bestandteile; keine sofortige Abziehbarkeit von Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage |
| Grundsteuer | bei Zusammenhang mit der Vermietung absetzbar |
| Strom und Heizung der leeren Wohnung | bei Zusammenhang mit der Vermietung absetzbar |
| Renovierung, Reparaturen | je nach Einordnung sofort oder über die AfA abziehbar; insbesondere 15-%-Grenze nach Kauf beachten |
| Inserate, Makler für die Mietersuche | absetzbar |
| Entgangene Miete | nicht absetzbar |
Beim Hausgeld ist zwischen Zahlung und steuerlich abzugsfähigem Aufwand zu unterscheiden. Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind noch keine Werbungskosten. Erst wenn die Gemeinschaft Mittel tatsächlich für steuerlich berücksichtigungsfähige Maßnahmen ausgibt, kommt ein Abzug des auf Sie entfallenden Anteils in Betracht; gegebenenfalls nur über die AfA.
Der letzte Tabellenpunkt überrascht manche. Ein Mietausfall ist kein Abzugsposten, weil die Einnahme gar nicht erst entsteht. Er wirkt nur indirekt: Ihre Einnahmen sind niedriger, und deshalb fällt der steuerliche Überschuss kleiner oder der Verlust größer aus. Lassen Sie die Zuordnung Ihrer Aufwendungen bei Bedarf von Ihrem Steuerberater klären.
02Was das Finanzamt sehen will
Auch bei einem kurzen Leerstand sollten Sie Ihre Vermietungsbemühungen dokumentieren. Dauert er länger, kann das Finanzamt genauer prüfen, ob Sie weiterhin vermieten wollen. Der Bundesfinanzhof hat dazu Maßstäbe formuliert.
Kosten einer Wohnung, die nach dauerhafter Vermietung leer steht, können auch während des Leerstands abziehbar bleiben, solange Sie den Entschluss zur Vermietung nicht endgültig aufgegeben haben (BFH, Urteil vom 11.12.2012, IX R 14/12). Ob das so ist, zeigt sich vor allem an ernsthaften und nachhaltigen Vermietungsbemühungen. Die Feststellungslast liegt bei Ihnen.
- 01Inserate schalten
Auf Portalen und gegebenenfalls in der Zeitung, mit Datum und Ausdruck oder Screenshot. Eine einzelne Anzeige im Jahr kann als Nachweis unzureichend sein.
- 02Marktgerechte Miete verlangen
Eine deutlich über vergleichbaren Angeboten liegende Forderung kann gegen ernsthafte Bemühungen sprechen. Ein vorhandener Mietspiegel kann bei der Einordnung helfen.
- 03Strategie überprüfen und anpassen
Findet sich über Monate niemand, prüfen Sie beispielsweise eine Mietanpassung, die Beauftragung eines Maklers oder eine kürzere Mindestlaufzeit. Im genannten BFH-Fall spielte die fehlende Anpassung erfolgloser Bemühungen eine Rolle.
- 04Besichtigungen festhalten
Termine, Anzahl der Interessenten und Gründe für Absagen dokumentieren.
- 05Renovierung zügig durchziehen
Wer renoviert, sollte einen nachvollziehbaren Zeitplan und den Fortschritt belegen; auch Verzögerungsgründe dokumentieren.

03Wann die Vermietungsabsicht wegfällt
Es gibt Situationen, in denen der laufende Werbungskostenabzug während eines Leerstands enden kann, auch ohne langen Zeitablauf:
- Sie wollen ausschließlich verkaufen. Halten Sie die Wohnung für den Verkauf leer und haben Sie die Vermietungsabsicht endgültig aufgegeben, sind laufende Kosten grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten der Vermietung abziehbar. Für einzelne nachträgliche Aufwendungen können andere Regeln gelten.
- Sie wollen selbst einziehen oder die Wohnung unentgeltlich Ihren Kindern überlassen. Aufwendungen für diese Nutzung sind nicht der Vermietung zuzuordnen. Eine entgeltliche Vermietung an Kinder ist davon zu unterscheiden.
- Sie bieten parallel zum Verkauf und zur Vermietung an. Ein gleichzeitiges Verkaufsangebot schließt die Vermietungsabsicht nicht automatisch aus. Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände und nachweisbare, ernsthafte Vermietungsbemühungen.
Bei einer gerade gekauften Wohnung, die noch nie vermietet war, gilt Ähnliches. Kosten vor der ersten Vermietung können vorab entstandene Werbungskosten sein, wenn Sie ernsthaft vermieten wollen und das belegen können. Anschaffungs- und Herstellungskosten sind davon abzugrenzen. Besprechen Sie die steuerlichen Folgen eines Nutzungswechsels und etwaige nachträgliche Aufwendungen mit Ihrem Steuerberater.
04Beispielrechnung: fünf Monate Leerstand mit Renovierung
Beispielrechnung, vereinfacht: Thomas ist angestellt, ledig und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 70.000 € ohne die Wohnung. Seine Eigentumswohnung bringt 800 € Kaltmiete und 230 € Umlagen im Monat. Nach einem Mieterwechsel steht sie fünf Monate leer, zwei davon wird sie für 6.000 € renoviert, die anderen drei sucht er einen Mieter. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.
Zuerst der Blick aufs Konto, ein normales Jahr gegen das Jahr mit Leerstand. Unterstellt werden zwölf beziehungsweise sieben Monate mit vollständigem Eingang von Miete und Umlagen. Die laufenden jährlichen Auszahlungen bleiben unverändert; im Leerstandsjahr kommt die Renovierung hinzu.
| Normales Jahr | Jahr mit Leerstand | |
|---|---|---|
| Miete und Umlagen | +12.360 € | +7.210 € |
| Hausgeld (330 € im Monat) | −3.960 € | −3.960 € |
| Zinsen | −7.200 € | −7.200 € |
| Tilgung | −3.600 € | −3.600 € |
| Renovierung | 0 € | −6.000 € |
| Cashflow vor Steuern | −2.400 € | −13.550 € |
Fünf Monate ohne Mieter und die Renovierung belasten Thomas vor Steuern mit 11.150 € mehr als ein normales Jahr. Für die steuerliche Rechnung kommen 4.000 € Abschreibung hinzu; die Tilgung fällt heraus.
Annahmen der Steuerrechnung: Die gesamten 3.960 € Hausgeld stellen im Beispiel steuerlich abzugsfähigen Aufwand dar. Sie enthalten weder Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage noch andere nicht sofort abziehbare Bestandteile. Die Renovierung wird als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand behandelt. Die Vermietungsabsicht besteht durchgehend fort und ist belegbar; die Verluste können vollständig mit Thomas’ übrigen Einkünften verrechnet werden. Enthält Ihr Hausgeld Rücklagenzahlungen oder sind Renovierungskosten zu aktivieren, fällt die steuerliche Entlastung anders aus. Tatsächliche, berücksichtigungsfähige Ausgaben aus einer Rücklage sind gesondert einzuordnen.
| Normales Jahr | Jahr mit Leerstand | |
|---|---|---|
| Einnahmen | 12.360 € | 7.210 € |
| Werbungskosten unter den genannten Annahmen | −15.160 € | −21.160 € |
| Ergebnis Anlage V unter den genannten Annahmen | −2.800 € | −13.950 € |
| Zu versteuerndes Einkommen mit Wohnung | 67.200 € | 56.050 € |
| Einkommensteuer (ohne Wohnung: 18.264 €) | 17.100 € | 12.736 € |
| Steuerersparnis | 1.164 € | 5.528 € |
Nach Steuern ergibt sich im normalen Jahr eine Zuzahlung von 1.236 € und im Jahr mit Leerstand von 8.022 €. Die Mehrbelastung durch Leerstand und Renovierung beträgt damit 6.786 €. Die zusätzliche Steuerentlastung beträgt 4.364 €, also knapp 40 % der Mehrbelastung vor Steuern. Wann diese Entlastung auf Ihrem Konto ankommt, hängt unter anderem von der Steuerveranlagung und möglichen Anpassungen der Vorauszahlungen ab.
Ein anerkannter und steuerlich nutzbarer Werbungskostenabzug kann die Belastung mildern. Er ersetzt aber weder die fehlenden Mieteinnahmen noch die notwendige Liquidität für laufende Zahlungen und Renovierung. Lassen Sie die Auswirkungen für Ihre persönliche Einkommenssituation von Ihrem Steuerberater berechnen.
Spielen Sie mit dem Cashflow-Rechner durch, was ein, drei oder sechs Monate ohne Mieter für Ihre Wohnung bedeuten.

05Renovierung im Leerstand und Grundsteuererlass
Vorsicht in den ersten drei Jahren nach dem Kauf
Renovierungen im Leerstand können sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand sein. Je nach Art und Umfang können aber auch Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorliegen. Eine besondere Regel gilt kurz nach dem Kauf: Übersteigen die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung ohne Umsatzsteuer innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes, werden sie zu anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Der Grundstücksanteil gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Die gesetzlich ausgenommenen Aufwendungen sind gesondert einzuordnen. Anschaffungsnahe Herstellungskosten wirken nur über die Abschreibung, verteilt über viele Jahre. Größere Renovierungen in den ersten Jahren sollten Sie deshalb vorab durchrechnen und mit Ihrem Steuerberater einordnen.
Grundsteuer zum Teil zurück
Nach der bundesgesetzlichen Regelung kommt auf Antrag ein Erlass von 25 % der Grundsteuer in Betracht, wenn mehr als die Hälfte des normalen Jahresrohertrags ausfällt und Sie das nicht zu vertreten haben. Bei einem vollständigen Ertragsausfall über das ganze Jahr sind es unter diesen Voraussetzungen 50 % (§ 34 GrStG). Den Antrag stellen Sie bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Steuerbehörde (§ 35 GrStG). Maßgeblich sind die für das Grundstück geltenden Regelungen; abweichende Landesregelungen sind zu beachten.
Im Beispiel entsprechen fünf von zwölf Monaten bei gleichbleibender Monatsmiete rund 42 % der jährlichen Kaltmiete. Unter der zusätzlichen Annahme, dass diese Miete dem maßgeblichen normalen Jahresrohertrag entspricht, wird die Schwelle von mehr als 50 % nicht erreicht. Ob renovierungsbedingter Leerstand vom Eigentümer zu vertreten ist, hängt von den Umständen ab; eine selbst gewählte Renovierung begründet nicht automatisch einen Erlassanspruch. Klären Sie die Voraussetzungen und die erforderlichen Nachweise für Ihr Grundstück mit Ihrem Steuerberater.
06Für wen das besonders wichtig ist
- Ihre Wohnung steht schon länger als ein halbes Jahr leer; das ist keine gesetzliche Frist.
- Sie überlegen, zu verkaufen oder selbst einzuziehen.
- Sie haben die Wohnung kurz nach dem Kauf umfassend renoviert.
- Die Wohnung ist zwischen zwei Mietern ein bis drei Monate leer.
- Sie inserieren laufend zu einer marktgerechten Miete.
- Die Renovierung ist klein und schnell erledigt.
07Risiken und Grenzen
Steuer ersetzt keine Miete. Die Beispielrechnung zeigt trotz Steuerentlastung rund 6.800 € zusätzliche Belastung. Für die Investitionsentscheidung sind deshalb auch die Vermietbarkeit am Standort und realistische Leerstandsszenarien wichtig.
Rücklage einplanen. Leerstand und Renovierung können zusammenfallen, etwa nach einem langen Mietverhältnis. Eine Liquiditätsreserve kann helfen. Ihre Höhe sollte sich an laufenden Zahlungen, möglichen Arbeiten und der erwartbaren Dauer einer Neuvermietung orientieren; mehrere Monatsraten bieten keine Sicherheit für jeden Fall. Diese persönliche Liquiditätsreserve ist von der Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft zu unterscheiden.
Nachweis. Wer längeren Leerstand nicht mit Inseraten, Besichtigungen und bei Bedarf einer angepassten Strategie belegen kann, riskiert, dass das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkennt.
Absichten ändern sich. Geben Sie die Vermietungsabsicht endgültig zugunsten eines Verkaufs oder einer Eigennutzung auf, kann der laufende Abzug enden. Ein bloßer Verkaufsplan oder ein paralleles Verkaufsangebot genügt dafür nicht automatisch. Dokumentieren Sie die tatsächliche Änderung Ihrer Absicht; nachträgliche Aufwendungen sind mit Ihrem Steuerberater gesondert zu beurteilen.
FAQHäufige Fragen
Kann ich bei Leerstand die Kosten weiter absetzen?
Ja, wenn die Vermietungsabsicht fortbesteht und belegbar ist, können vermietungsbezogene Kosten weiter in der Anlage V berücksichtigt werden. Dazu gehören Zinsen, abzugsfähige Hausgeldbestandteile, Grundsteuer und Abschreibung. Renovierungskosten sind je nach Einordnung sofort oder über die Abschreibung abziehbar. Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind nicht sofort absetzbar.
Kann ich die entgangene Miete absetzen?
Nein. Ein Mietausfall ist kein Abzugsposten. Er senkt nur Ihre Einnahmen und damit den steuerlichen Überschuss beziehungsweise erhöht den Verlust.
Wie lange darf eine Wohnung leer stehen?
Es gibt keine feste steuerliche Höchstdauer. Entscheidend sind die fortbestehende Vermietungsabsicht und ernsthafte, nachhaltige Vermietungsbemühungen. Bei längerem Leerstand werden nachvollziehbare Nachweise besonders wichtig. Bleiben Bemühungen erfolglos, sollten Sie Ihre Strategie überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Was zählt als Vermietungsbemühung?
Dazu gehören regelmäßige Inserate zu einer marktgerechten Miete, Besichtigungstermine und die Beauftragung eines Maklers. Bleibt die Suche erfolglos, können eine angepasste Miete oder andere Konditionen erforderlich sein. Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen und Ergebnisse mit Datum.
Wer zahlt bei Leerstand die Nebenkosten?
Während des Leerstands trägt grundsätzlich der Eigentümer die anfallenden Kosten, einschließlich Hausgeld und Grundsteuer. Steuerlich ist nicht das gesamte Hausgeld automatisch abziehbar. Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind nicht sofort abzugsfähig; erst tatsächliche, steuerlich berücksichtigungsfähige Ausgaben aus der Rücklage können einen Abzug ermöglichen.
Bekomme ich bei Leerstand Grundsteuer zurück?
Nach § 34 GrStG kommt auf Antrag ein Erlass von 25 % in Betracht, wenn mehr als die Hälfte des normalen Jahresrohertrags ausfällt und Sie das nicht zu vertreten haben. Bei vollständigem Jahresausfall sind es unter diesen Voraussetzungen 50 %. Die Antragsfrist endet nach § 35 GrStG am 31. März des Folgejahres. Abweichende Landesregelungen sind zu beachten. Klären Sie die Voraussetzungen für Ihr Grundstück mit Ihrem Steuerberater.
Sind Kosten absetzbar, wenn ich die leere Wohnung verkaufen will?
Ein Verkaufsangebot allein schließt den Abzug nicht automatisch aus, wenn Sie weiterhin ernsthaft vermieten wollen. Geben Sie die Vermietungsabsicht endgültig auf und halten die Wohnung ausschließlich für den Verkauf leer, sind laufende Kosten grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten der Vermietung abziehbar. Einzelne nachträgliche Aufwendungen sind mit Ihrem Steuerberater gesondert zu beurteilen.
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Quellen
- § 9 EStG und § 21 EStG (Werbungskosten, Einkünfte aus Vermietung)
- § 6 EStG (Abs. 1 Nr. 1a: anschaffungsnahe Herstellungskosten, 15 % in drei Jahren)
- § 34 GrStG und § 35 GrStG (bundesgesetzliche Regelung zum Grundsteuererlass bei Ertragsminderung, Antrag bis 31. März)
- BFH, Urteil vom 11.12.2012, IX R 14/12 (Leerstand, ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen, Feststellungslast)
- BFH, Urteil vom 31.01.2017, IX R 17/16 (dauerhaft nicht vermietbare Wohnung)
- § 32a EStG (Einkommensteuertarif 2026)
- Beispielrechnung: Einkommensteuer nach dem Grundtarif 2026; Annahmen zu Hausgeld, Renovierung und Abschreibung wie im Rechenbeispiel erläutert.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Klären Sie steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater und rechtliche Fragen mit einem Rechtsanwalt.

Schreibt über Bestandsimmobilien, Kalkulation und Objektprüfung.
Rula ist seit 2021 in der Finanzdienstleistung tätig. Sein Schwerpunkt sind Bestandsimmobilien als Kapitalanlage, nachvollziehbare Kalkulationen und eine ehrliche Einschätzung von Substanz und laufenden Kosten.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen.



