Nachmieter: was Vermieter beim Mieterwechsel dürfen
Ihr Mieter will früher raus und bringt gleich einen Nachmieter mit. Wir zeigen, wann Sie zustimmen müssen, was Sie prüfen dürfen und wie ein Mieterwechsel ohne teuren Leerstand gelingt.
Ihr Mieter ruft an. Er hat eine Stelle in einer anderen Stadt und möchte in sechs Wochen ausziehen. Eine Kollegin würde die Wohnung sofort übernehmen, sie war schon zur Besichtigung da. Ob das in Ordnung geht?
Viele Vermieter sagen in diesem Moment vorschnell ja oder vorschnell nein. Beides kann Geld kosten. Ein ungeprüfter Nachmieter kann später zum Problem werden. Ein zu Unrecht abgelehnter kann dazu führen, dass Sie gar keine Miete mehr bekommen.
Hier sehen Sie, wann Sie einen Nachmieter akzeptieren müssen, was Sie prüfen dürfen und warum ein neuer Vertrag fast immer besser ist als die Übernahme des alten. Am Ende steht ein Ablauf für einen Mieterwechsel ohne teuren Leerstand.
01Wann der Nachmieter überhaupt eine Rolle spielt
Ob Sie über einen Nachmieter nachdenken müssen, hängt vom Mietvertrag ab. Bei den meisten Verträgen ist die Frage schnell beantwortet.
| Vertragsart | Wann der Mieter gehen kann | Rolle des Nachmieters |
|---|---|---|
| Unbefristet, ohne Kündigungsverzicht | mit drei Monaten Frist (§ 573c BGB) | nur, wenn er früher als in drei Monaten raus will; freiwillig für Sie |
| Mit Kündigungsverzicht, auch bei Staffelmiete | erst nach Ende des Verzichts, höchstens vier Jahre | wichtig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht |
| Zeitmietvertrag (§ 575 BGB) | erst zum vereinbarten Ende | wichtig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht |
| Echte Nachmieterklausel | sobald ein geeigneter Nachmieter bereitsteht | Sie müssen einen geeigneten Nachmieter annehmen |
| Unechte Nachmieterklausel | wie im Vertrag geregelt | der Mieter darf vorschlagen, Sie entscheiden frei |
Bei einem normalen unbefristeten Vertrag sind Sie also frei. Der Mieter zahlt bis zum Ende der Kündigungsfrist. Ein früherer Wechsel ist ein Angebot, das Sie annehmen können, wenn es Ihnen passt. Wie die Fristen genau laufen, steht im Ratgeber Kündigungsfristen im Mietvertrag.
02Wann Sie einen Nachmieter akzeptieren müssen
Ohne Klausel im Vertrag gibt es nur eine enge Ausnahme. Sie stützt sich auf Treu und Glauben (§ 242 BGB). Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen.
Erstens braucht der Mieter ein berechtigtes Interesse, früher auszuziehen. Nach einem bis heute zitierten Rechtsentscheid muss sein Interesse Ihr Interesse am Fortbestand des Vertrags ganz erheblich überwiegen (OLG Karlsruhe, 25.03.1981, 3 REMiet 2/81). Eine schönere, größere oder billigere Wohnung reicht dafür nicht.
| Wird meist anerkannt | Reicht meist nicht |
|---|---|
| beruflicher Ortswechsel, auch auf eigenen Wunsch (BGH, VIII ZR 247/14) | eine günstigere oder schönere Wohnung |
| schwere Krankheit, Umzug ins Pflegeheim | Gründe, die schon bei Vertragsschluss absehbar waren |
| Familienzuwachs, wenn die Wohnung zu klein wird | eine nur noch kurze Restlaufzeit |
Zweitens muss der Mieter Ihnen einen geeigneten und zumutbaren Nachmieter stellen, der den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen übernehmen würde (BGH, Urteil vom 22.01.2003, VIII ZR 244/02). Was geeignet ist, entscheiden die Gerichte im Einzelfall.

03Den Nachmieter prüfen
Auch wenn Sie zustimmen müssten, dürfen Sie den Nachmieter prüfen. Sie müssen niemanden nehmen, der die Miete erkennbar nicht tragen kann. Sie dürfen dieselben Auskünfte verlangen wie bei jedem anderen Bewerber, aber auch nicht mehr.
| Sachlicher Grund für eine Ablehnung | Kein zulässiger Grund |
|---|---|
| Einkommen reicht für die Miete nicht, Bonitätsnachweis fehlt | Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, sexuelle Identität |
| geplante Nutzung weicht vom Vertrag ab, etwa gewerblich | Familie mit Kindern bei passender Wohnungsgröße |
| deutlich mehr Personen, als die Wohnung fasst | bloße Abneigung ohne Bezug zum Mietverhältnis |
| Haustier, dem Sie nach dem Vertrag zustimmen müssten und aus sachlichem Grund nicht zustimmen | Nachmieter ist mit dem bisherigen Mieter befreundet |
| konkrete Hinweise auf Störungen des Hausfriedens |
Benachteiligungen aus den Gründen der rechten Spalte verbietet unter anderem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Was Sie bei Bewerbern fragen und verlangen dürfen, regelt seit Januar 2026 eine neue Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden. Die Übersicht dazu steht im Ratgeber Mieterauswahl und Schufa-Auskunft.
Lassen Sie sich mit der Entscheidung nicht drängen. Bitten Sie den Mieter um die Unterlagen des Nachmieters und nennen Sie eine angemessene Frist, etwa zwei Wochen. So bleibt Zeit für eine Prüfung, und der Mieter weiß, woran er ist.
04Neuer Vertrag statt Vertragsübernahme
Ein Nachmieter kann auf zwei Arten einziehen. Bei der Vertragsübernahme tritt er in den bestehenden Vertrag ein, alle Bedingungen bleiben gleich. Dafür müssen alle drei Seiten zustimmen. Beim neuen Vertrag endet das alte Mietverhältnis per Aufhebungsvertrag, und Sie schließen mit dem Nachmieter einen eigenen Vertrag.
| Vertragsübernahme | Neuer Vertrag | |
|---|---|---|
| Miete | bleibt wie bisher | neu festsetzbar, in Gebieten mit Mietpreisbremse bis 10 % über der Vergleichsmiete oder bis zur Vormiete |
| Kaution | bleibt, Ausgleich zwischen altem und neuem Mieter | neue Kaution, alte rechnen Sie ab |
| Zustand der Wohnung | Mängel und Abnutzung des Vormieters gehen auf den Nachmieter über | Übergabe mit Protokoll, Ansprüche gegen den Vormieter klar |
| Alte Klauseln | bleiben, auch unwirksame | aktuelles Vertragsmuster |
| Aufwand | gering | etwas höher |
Für Vermieter ist der neue Vertrag fast immer die bessere Wahl. Sie können die Miete an den Markt anpassen, ein aktuelles Vertragsmuster nutzen und den Zustand der Wohnung sauber dokumentieren. Ein Aufhebungsvertrag mit dem alten Mieter regelt, wann sein Vertrag endet. Mehr dazu im Glossar Mietaufhebungsvertrag.
Bei der neuen Miete gelten in vielen Städten Grenzen. Liegt die Wohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbremse, darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, außer die Vormiete war schon höher (§§ 556d, 556e BGB). Auf eine Ausnahme können Sie sich nur berufen, wenn Sie den neuen Mieter vor Vertragsschluss unaufgefordert in Textform darüber informieren.
05Beispielrechnung: Leerstand gegen nahtlosen Wechsel
Tobias vermietet eine Wohnung für 750 € kalt plus 200 € Vorauszahlung für Betriebskosten. Sein Mieter kündigt fristgerecht. Wir vergleichen zwei Wege. Im Weg A kümmert sich Tobias erst nach dem Auszug um die Neuvermietung, die Wohnung steht drei Monate leer. Im Weg B besichtigen Interessenten schon während der Kündigungsfrist, ein neuer Mieter zieht am Tag nach dem Auszug ein, mit neuem Vertrag zu 790 €. Name und Zahlen sind ausgedacht, die Rechnung ist ein Beispiel und keine Prognose.
| Weg A: drei Monate leer | Weg B: nahtloser Wechsel | |
|---|---|---|
| Fehlende Kaltmiete (3 × 750 €) | −2.250 € | 0 € |
| Betriebskosten, die Tobias selbst trägt (3 × 200 €) | −600 € | 0 € |
| Kosten vor Steuern | −2.850 € | 0 € |
| Steuerentlastung, weil die Einnahmen sinken | +1.086 € | 0 € |
| Kosten nach Steuern | −1.764 € | 0 € |
| Mehrmiete im ersten Jahr (12 × 40 €), nach Steuern | 0 € | +295 € |
Drei Monate Leerstand kosten Tobias nach Steuern 1.764 €. Das Finanzamt trägt einen Teil, weil seine Mieteinnahmen sinken. Den größeren Teil trägt er selbst. Weg B bringt ihm zusätzlich 295 € im Jahr nach Steuern, weil er die Miete beim neuen Vertrag anpassen konnte.
Ein vom Mieter vorgeschlagener Nachmieter kann also bares Geld wert sein, wenn er passt. Der Nachmieter ist dann kein Problem, sondern die günstigste Art der Neuvermietung.

06Mieterwechsel ohne Leerstand
Die meisten Leerstände zwischen zwei Mietern entstehen, weil die Suche zu spät beginnt. Mit einem festen Ablauf gelingt der Wechsel oft nahtlos.
- 01Kündigung bestätigen
Eingang und Mietende schriftlich bestätigen. Fragen, ob der Mieter einen Nachmieter vorschlagen möchte.
- 02Miete prüfen
Vergleichsmiete und Mietpreisbremse am Ort prüfen, neue Miete festlegen.
- 03Besichtigungen vereinbaren
Während der Kündigungsfrist darf der Mieter Besichtigungen nach Absprache nicht verweigern. Ein Zutrittsrecht besteht nur mit konkretem Grund, und die Nachvermietung ist ein solcher (BGH, VIII ZR 289/13).
- 04Inserat schalten
mit Energieausweis-Angaben, die bei der Anzeige Pflicht sind.
- 05Bewerber prüfen
Selbstauskunft, Einkommensnachweis, Bonitätsauskunft nach den Regeln des Datenschutzes.
- 06Vertrag schließen
neuer Vertrag mit aktuellem Muster, Kaution vereinbaren.
- 07Übergabe dokumentieren
Auszug und Einzug mit Protokoll, Zählerstände, Schlüssel. Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen ausstellen (§ 19 BMG).
- 08Kaution abrechnen
offene Forderungen gegen den alten Mieter prüfen und den Rest zurückzahlen.
Was bei der Übergabe ins Protokoll gehört, steht im Ratgeber Wohnungsübergabeprotokoll. Ob der alte Mieter renovieren muss, klärt der Ratgeber Schönheitsreparaturen, wie Sie die Kaution abrechnen, der Ratgeber Mietkaution.
07Wenn die Wohnung doch leer steht
Steht die Wohnung leer, laufen Ihre Kosten weiter. Bei einer Eigentumswohnung zahlen Sie das volle Hausgeld, also auch den Teil, den sonst der Mieter über die Betriebskosten trägt. Dazu kommen Heizung, Strom für den Grundbedarf und die Grundsteuer.
Steuerlich können Sie diese Kosten, Zinsen und Abschreibung auch in der Leerstandszeit als Werbungskosten absetzen, wenn Sie weiter vermieten wollen. Diese Absicht müssen Sie belegen können, etwa mit Inseraten und Besichtigungsterminen. Mehr dazu im Glossar Vermietungsabsicht.
Bei längerem Leerstand gibt es einen Erlass bei der Grundsteuer. Ist der normale Rohertrag eines Jahres um mehr als die Hälfte gemindert und haben Sie das nicht zu vertreten, werden 25 % der Grundsteuer erlassen, bei vollständigem Ausfall 50 % (§ 34 GrStG). Den Antrag stellen Sie bis 31. März des Folgejahres bei der Gemeinde (§ 35 GrStG). Nicht zu vertreten heißt vor allem, dass Sie sich nachweisbar zu einer marktüblichen Miete um einen Mieter bemüht haben. Drei Monate Leerstand reichen für den Erlass nicht.
- Bonität und Unterlagen überzeugen
- Sie mit ihm einen neuen Vertrag zu aktuellen Bedingungen schließen können
- sonst ein Leerstand droht
- Unterlagen fehlen oder nicht zusammenpassen
- er nur in den alten Vertrag mit veralteter Miete eintreten will und Sie dazu nicht verpflichtet sind
- Sie die Wohnung ohnehin verkaufen, sanieren oder selbst nutzen wollen
08Risiken und Grenzen
Ein Nachmieter aus dem Bekanntenkreis des Vormieters ist nicht automatisch ein guter Mieter. Prüfen Sie ihn so sorgfältig wie jeden anderen Bewerber. Wer einen Nachmieter aus Gefälligkeit ohne Unterlagen nimmt, hat bei Zahlungsproblemen keine Grundlage. Wie Sie bei ausbleibender Miete vorgehen, steht im Ratgeber Mietnomaden.
Umgekehrt kann eine voreilige Ablehnung teuer werden, wenn der Mieter einen Anspruch auf Entlassung hat. Ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, entscheiden Gerichte im Einzelfall. Bei Zweifeln, etwa bei einem langen Kündigungsverzicht und einem schwierigen Bewerber, lohnt eine kurze Beratung beim Eigentümerverein oder einem Anwalt für Mietrecht.
Auch eine Vertragsübernahme hat Tücken. Übernimmt der Nachmieter den alten Vertrag, übernimmt er auch dessen unwirksame Klauseln. Wie Sie Klauseln prüfen, steht im Ratgeber Mietvertrag: welche Klauseln halten.
FAQHäufige Fragen
Muss ein Vermieter einen Nachmieter akzeptieren?
In der Regel nicht. Eine Pflicht besteht nur bei einer echten Nachmieterklausel im Vertrag oder wenn der Mieter lange gebunden ist, ein berechtigtes Interesse am Auszug hat und einen geeigneten, zumutbaren Nachmieter stellt (§ 242 BGB, BGH VIII ZR 244/02).
Wie viele Nachmieter muss der Mieter vorschlagen?
Das Gesetz nennt keine Zahl. Entscheidend ist, dass mindestens ein geeigneter und zumutbarer Nachmieter bereit ist, den Vertrag zu übernehmen. Manche Gerichte verlangen mehrere Vorschläge, damit der Vermieter eine Auswahl hat.
Darf ich einen Nachmieter ablehnen?
Ja, aus sachlichen Gründen, etwa wenn das Einkommen nicht reicht, Unterlagen fehlen oder die geplante Nutzung nicht zum Vertrag passt. Gründe wie Herkunft, Religion oder Alter sind unzulässig. Ist der Mieter zur Entlassung berechtigt und lehnen Sie ohne sachlichen Grund ab, riskieren Sie, die Miete ab dem möglichen Einzug des Nachmieters zu verlieren.
Darf ich vom Nachmieter eine höhere Miete verlangen?
Bei einem neuen Vertrag ja, im Rahmen der Mietpreisbremse, wo sie gilt. Übernimmt der Nachmieter den bestehenden Vertrag, bleibt die bisherige Miete. Deshalb ist ein neuer Vertrag für Vermieter meist günstiger.
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter Nachmieterklausel?
Bei einer echten Nachmieterklausel kann der Mieter vorzeitig ausziehen, sobald er einen geeigneten Nachmieter stellt. Bei einer unechten Klausel darf er nur Nachmieter vorschlagen, Sie entscheiden frei.
Muss der Mieter Besichtigungen zulassen?
Während der Kündigungsfrist ja, nach Absprache und zu zumutbaren Zeiten. Ein Zutrittsrecht hat der Vermieter nur bei einem konkreten Grund, und die Nachvermietung ist ein solcher Grund (BGH, VIII ZR 289/13).
Kann ich bei Leerstand die Grundsteuer zurückbekommen?
Teilweise. Ist der Rohertrag eines Jahres um mehr als die Hälfte gemindert und haben Sie das nicht zu vertreten, werden 25 % erlassen, bei vollem Ausfall 50 % (§ 34 GrStG). Der Antrag muss bis 31. März des Folgejahres bei der Gemeinde sein.
Sind die Kosten bei Leerstand steuerlich absetzbar?
Ja, wenn Sie weiter vermieten wollen und das belegen können, etwa mit Inseraten und Besichtigungen. Dann bleiben Hausgeld, Zinsen und Abschreibung Werbungskosten.
Weiterlesen
Quellen
- §§ 242, 535, 556d, 556e, 557a, 573c, 575 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- § 19 Bundesmeldegesetz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- §§ 34, 35 Grundsteuergesetz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- §§ 9, 32a EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- BGH, Urteil vom 22.01.2003, VIII ZR 244/02 (Ersatzmieter nach § 242 BGB)
- BGH, Urteil vom 07.10.2015, VIII ZR 247/14 (berechtigtes Interesse bei freiwilligem Arbeitsplatzwechsel)
- BGH, VIII ZR 289/13 (2014, Zutrittsrecht des Vermieters nur mit konkretem Grund)
- OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 25.03.1981, 3 REMiet 2/81 (Ersatzmieter, Interessenabwägung)
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Januar 2026
- Keyword-Daten: Semrush, Datenbank Deutschland, Stand 15.10.2026

Schreibt über Vermietung, Nebenkosten, Mietrecht und Mehrfamilienhäuser.
Als Bauingenieur, Immobilieninvestor und Berater mit rund 14 Jahren Finanzpraxis betrachtet Moe Gebäude zuerst technisch. Er schreibt über Substanz, Vermietung, laufende Kosten und Investments, die auch jenseits des Prospekts tragen.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Bei Streit über einen Nachmieter sollten Sie früh einen Anwalt für Mietrecht oder Ihren Eigentümerverein einbeziehen.



