Glossar · Grundbuch & Recht

    Vorerbe und Nacherbe: Erbe in zwei Stufen


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    14. Oktober 20262 Min. Lesezeit

    01Das Wichtigste in Kürze

    • Zweck: Der Erblasser bestimmt schon heute, wer das Vermögen nach dem Vorerben bekommt, zum Beispiel die Kinder aus erster Ehe.
    • Erträge beim Vorerben: Die Mieten stehen dem Vorerben zu. Er trägt dafür die gewöhnlichen Erhaltungskosten (§ 2124 Abs. 1 BGB).
    • Grundstücke geschützt: Verfügt der Vorerbe über ein Grundstück, wird die Verfügung mit Eintritt der Nacherbfolge unwirksam, soweit sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde (§ 2113 Abs. 1 BGB).
    • Befreiter Vorerbe: Der Erblasser kann den Vorerben von vielen Beschränkungen befreien (§ 2136 BGB). Schenkungen bleiben aber auch dann unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB).

    02Was der Vorerbe darf

    Handlungnicht befreiter Vorerbebefreiter Vorerbe
    Wohnung vermieten, Miete behaltenjaja
    Wohnung verkaufennur mit Zustimmung des Nacherbenja, gegen angemessenes Entgelt
    Grundschuld bestellennur mit Zustimmung des Nacherbenja
    Wohnung verschenkenneinnein
    Unterlagen und Schlüssel für die Übertragung einer Immobilie
    KI-generiertes Symbolbild

    03Beispiel: Verkauf durch die Vorerbin

    Annahmen (ausgedacht): Frau Seidel ist nicht befreite Vorerbin ihres Mannes, Nacherben sind seine beiden Söhne. Zum Nachlass gehört eine vermietete Wohnung. Frau Seidel möchte sie verkaufen.

    • Grundbuch: In Abteilung II steht ein Nacherbenvermerk.
    • Käufer: Ein Käufer erwirbt dauerhaft wirksam nur, wenn die Nacherben dem Verkauf zustimmen. Ohne Zustimmung würde der Erwerb mit dem Nacherbfall unwirksam.
    • Bank: Eine finanzierende Bank verlangt ebenfalls die Zustimmung, bevor sie eine Grundschuld eintragen lässt.
    • Erlös: Der Kaufpreis gehört weiter zum Nachlass und unterliegt der Nacherbfolge (§ 2111 BGB).

    04Was das für Kapitalanleger bedeutet

    • Grundbuch lesen: Ein Nacherbenvermerk im Grundbuchauszug ist ein Prüfpunkt vor dem Kauf. Der Notar holt die nötigen Zustimmungen ein.
    • Erbschaftsteuer zweimal: Der Vorerbe versteuert den Erwerb, beim Nacherbfall versteuert der Nacherbe erneut; auf Antrag nach dem Verhältnis zum Erblasser (§ 6 ErbStG).
    • Abgrenzung: Beim Berliner Testament wird der Überlebende in der Regel Vollerbe ohne diese Beschränkungen.

    FAQHäufige Fragen

    Wann tritt der Nacherbfall ein?

    Zu dem Zeitpunkt oder Ereignis, das der Erblasser bestimmt hat, etwa Tod oder Wiederheirat des Vorerben. Hat er nichts bestimmt, mit dem Tod des Vorerben (§ 2106 BGB).

    Kann der Nacherbenvermerk gelöscht werden?

    Ja, etwa wenn der Nacherbe zustimmt, der Nacherbfall eingetreten ist oder die Nacherbschaft entfallen ist. Nachweise verlangt das Grundbuchamt.

    Quellen

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Kaufprozess, Notar und Grundbuch und Vermietung.

    Kevin verbindet zwölf Jahre Vertriebserfahrung mit neun Jahren Spezialisierung auf Immobilien und mehr als 500 Beratungen. Er schreibt über Objektqualität, Standortrisiken und einen sicheren Weg vom ersten Vergleich bis zum Kauf.

    Stand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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    Häufige Fragen

    Wann tritt der Nacherbfall ein?

    Zu dem Zeitpunkt oder Ereignis, das der Erblasser bestimmt hat, etwa Tod oder Wiederheirat des Vorerben. Hat er nichts bestimmt, mit dem Tod des Vorerben (§ 2106 BGB).

    Kann der Nacherbenvermerk gelöscht werden?

    Ja, etwa wenn der Nacherbe zustimmt, der Nacherbfall eingetreten ist oder die Nacherbschaft entfallen ist. Nachweise verlangt das Grundbuchamt.