Ratgeber · Finanzierung

    Erbe als Eigenkapital: mit geerbtem Geld eine Wohnung kaufen

    Ein Erbe kann der Grundstock für eine vermietete Wohnung sein. Bis das Geld verfügbar ist, können Monate vergehen, und nicht jeder Euro gehört in den Kauf. Wir erklären Ablauf, Steuer und drei Varianten für 120.000 € Erbe.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    21. Oktober 20268 Min. Lesezeit
    Erbe als Eigenkapital im Beispiel
    120.000 €
    geerbt
    von einem Elternteil, bei ausreichend verfügbarem Freibetrag steuerfrei
    3 Monate
    Frist zur Anzeige
    ab Kenntnis des Erwerbs, soweit anzeigepflichtig (§ 30 ErbStG)
    −261 €
    Cashflow im Monat vor Steuern
    wenn die Hälfte des Erbes in den Kauf fließt
    60.000 €
    bleiben als Reserve
    für Leerstand, Reparaturen und das Leben

    Ein Elternteil ist gestorben, und neben der Trauer steht irgendwann eine Zahl auf dem Kontoauszug. Vielleicht 50.000 €, vielleicht 200.000 €. Mit dem Geld etwas Bleibendes zu schaffen, kann ein Wunsch sein. Eine vermietete Wohnung ist eine mögliche Verwendung.

    Damit das gelingt, sollten Sie zwei Fehler vermeiden. Der erste ist, sich zum Kauf einer Wohnung zu verpflichten, bevor das Geld wirklich verfügbar und die Finanzierung gesichert ist. Der zweite ist, das ganze Erbe in den Kauf zu stecken und dann keine Reserve mehr zu haben. Beides lässt sich mit Planung vermeiden.

    01Wann das Geld aus dem Erbe verfügbar ist

    Mit dem Tod geht das Vermögen auf die Erben über (§ 1922 BGB). Für den Zugriff auf Nachlasskonten verlangt die Bank einen geeigneten Nachweis der Berechtigung, soweit nicht etwa eine wirksame Vollmacht greift. Die praktische Abwicklung kann schnell gehen oder Monate dauern.

    SituationNachweis gegenüber der BankMöglicher Zeitbedarf, keine feste Frist
    Notarielles Testament oder Erbvertrageröffnete Verfügung mit Eröffnungsprotokoll, wenn daraus die Erbfolge hinreichend klar hervorgehteinige Wochen möglich; abhängig von Eröffnung und Bearbeitung
    Handschriftliches Testament oder kein Testamentein eröffnetes handschriftliches Testament kann genügen; andernfalls kann ein Erbschein vom Nachlassgericht erforderlich sein (§ 2353 BGB)bei erforderlichem Erbschein sind mehrere Monate möglich
    Mehrere ErbenErbnachweis und, für die Verteilung, eine entsprechende Einigung der Miterbenoffen, je nach Nachlass und Einigkeit
    Vollmacht über den Tod hinauswirksame Vollmacht im Rahmen ihres Umfangs; sie macht Nachlassgeld nicht zum eigenen Vermögen des BevollmächtigtenZugriff gegebenenfalls ohne vorherigen Erbschein; Bankprüfung und mögliche Beschränkungen beachten

    Eine Bank darf einen Erbschein nicht pauschal als alleinigen Erbnachweis verlangen (BGH, Urteil vom 08.10.2013, XI ZR 401/12). Ein eröffnetes notarielles Testament kann ausreichen, wenn es die Erbfolge hinreichend klar belegt. Das kann Zeit und Gebühren sparen.

    Bei einer Erbengemeinschaft kann sich die Auszahlung verzögern. Ein Anteil am gemeinschaftlichen Nachlass ist noch kein frei verfügbarer bestimmter Geldbetrag. Für die Verteilung müssen sich die Miterben grundsätzlich einigen. Wie man eine Erbengemeinschaft auseinandersetzt, steht unter Erbengemeinschaft auflösen. Bei unklarer Erbfolge oder Streit unter Miterben unterstützt Sie ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt.

    02Erbschaftsteuer vorher klären

    Bevor Sie planen, wie viel Sie einsetzen, sollten Sie wissen, wie viel Ihnen bleibt. Die Erbschaftsteuer hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad, vom steuerpflichtigen Erwerb und von berücksichtigungsfähigen früheren Erwerben ab. Die folgende Übersicht stellt die persönlichen Freibeträge bei unbeschränkter Steuerpflicht vereinfacht dar.

    VerwandtschaftSteuerklasseFreibetrag (§ 16 ErbStG)Steuersatz bis 75.000 € / bis 300.000 € steuerpflichtiger Erwerb (§ 19 ErbStG)
    Ehegatte, eingetragener LebenspartnerI500.000 €7 % / 11 %
    KinderI400.000 €7 % / 11 %
    Enkel, grundsätzlichI200.000 €7 % / 11 %
    Eltern bei ErbeI100.000 €7 % / 11 %
    Geschwister, Nichten, NeffenII20.000 €15 % / 20 %
    Lebensgefährte ohne Trauschein, sonstige Erwerber der Steuerklasse IIIIII20.000 €30 % / 30 %

    Für Kinder bereits verstorbener Kinder gilt statt des allgemeinen Enkelfreibetrags der Freibetrag von 400.000 €. Die Steuerklasse anderer Verwandter ist gesondert zu prüfen. Die Wertgrenzen der Steuersätze beziehen sich auf den steuerpflichtigen Erwerb nach Abzügen und Freibeträgen, nicht auf den gesamten Nachlass. Die Tabelle zeigt die gesetzlichen Tarifsätze; an Tarifgrenzen kann der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG die Steuer mindern. Frühere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren sind gegebenenfalls zusammenzurechnen.

    Beispielrechnung, vereinfacht und ohne weitere Abzüge: Wer von einem Elternteil 120.000 € erbt, zahlt keine Erbschaftsteuer, sofern der Freibetrag ausreichend verfügbar ist. Bei demselben Betrag von einer Tante ergibt sich für eine Nichte oder einen Neffen: 120.000 € minus 20.000 € Freibetrag sind 100.000 € steuerpflichtiger Erwerb, darauf 20 %. Das sind 20.000 € Steuer. Die Rechnung lässt abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten und Nachlasskosten außer Betracht und unterstellt keine zusammenzurechnenden früheren Erwerbe. Weitere Abzüge können die Steuer senken.

    Ein anzeigepflichtiger Erwerb ist binnen drei Monaten ab Kenntnis dem Finanzamt anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Ausnahme für eine von einem deutschen Gericht, Notar oder Konsul eröffnete Verfügung von Todes wegen setzt unter anderem voraus, dass das Verhältnis zum Erblasser daraus unzweifelhaft hervorgeht. Sie gilt nicht uneingeschränkt, insbesondere bei Grundbesitz, Betriebsvermögen, bestimmten Gesellschaftsanteilen oder Auslandsvermögen. Ein notarielles Testament allein beseitigt die Anzeigepflicht daher nicht automatisch; umgekehrt kann auch ein gerichtlich eröffnetes handschriftliches Testament unter die Ausnahme fallen. Bis der Steuerbescheid da ist, sollten Sie den voraussichtlichen Steuerbetrag nicht verplanen.

    Ausführlich rechnen wir die Erbschaftsteuer auf geerbte Wohnungen im Ratgeber Erbschaftsteuer auf Immobilien. Ihre persönliche Steuerbelastung sowie die Anzeigepflicht und Frist klären Sie mit einem qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.

    Gemeinsame Prüfung von Finanzierungsunterlagen und monatlichen Kosten
    KI-generiertes Symbolbild

    03Was die Bank sehen will

    Verfügbares geerbtes Geld kann als Eigenkapital eingesetzt werden. Die Bank prüft im Rahmen ihrer geldwäscherechtlichen Pflichten gegebenenfalls die Herkunft und verlangt geeignete Unterlagen. Halten Sie deshalb bereit und stimmen Sie den konkreten Bedarf mit der Bank ab:

    • Erbschein oder eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll, soweit als Erbnachweis geeignet
    • bei Erbengemeinschaft die Auseinandersetzungsvereinbarung oder die erforderliche Zustimmung der Miterben
    • Kontoauszug mit dem Eingang des Erbes auf Ihrem Konto beziehungsweise einen von der Bank akzeptierten Verfügbarkeitsnachweis
    • falls schon vorhanden, den Erbschaftsteuerbescheid

    Bargeld aus dem Nachlass darf nicht unmittelbar zur Bezahlung des Immobilienkaufpreises verwendet werden. Seit 2023 verbietet § 16a GwG bei den erfassten Immobiliengeschäften die Bezahlung mit Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen. Klären Sie eine Einzahlung geerbten Bargelds frühzeitig mit Ihrer Bank und bewahren Sie Nachweise zur Herkunft auf. Eine Einzahlung ersetzt weder die Herkunftsprüfung noch den erforderlichen Nachweis der unbaren Kaufpreiszahlung. Rechtliche Fragen zur Kaufpreiszahlung klären Sie mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt.

    Aus unseren Gesprächen
    „Sollte man vorhandenes Eigenkapital einsetzen oder den gesamten Kaufpreis finanzieren?“

    Diese allgemeine Entscheidungsfrage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Rechnung im nächsten Abschnitt zeigt, was der Einsatz für die monatliche Zuzahlung bedeutet und warum eine Reserve dazugehört. Wie sich Barkauf und Finanzierung grundsätzlich unterscheiden, steht im Ratgeber Immobilie bar kaufen oder finanzieren.

    04Beispielrechnung: wie viel vom Erbe in die Wohnung fließt

    Daniel ist 44, ledig, angestellt und hat vor Berücksichtigung der Beispielwohnung ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 €. Von seiner Mutter hat er 120.000 € geerbt; für das Beispiel wird ein ausreichend verfügbarer Freibetrag unterstellt. Er möchte eine vermietete Wohnung für 240.000 € plus 24.000 € Kaufnebenkosten kaufen. Die Kaltmiete beträgt 850 € im Monat, die nicht umlagefähigen Auszahlungen 1.500 € im Jahr. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

    Wir vergleichen das erste Jahr vereinfacht in drei Varianten. Das eingesetzte Eigenkapital deckt jeweils einen Teil der gesamten Anschaffungsauszahlung von 264.000 €. In der Variante ohne Eigenkapital werden daher auch die Kaufnebenkosten finanziert. Ob eine Bank eine solche Finanzierung anbietet, ist nicht Bestandteil des Beispiels. Die Rechnung unterstellt zwölf volle Mietmonate, keine zusätzlichen Reparaturen oder Sonderumlagen und unveränderte laufende Auszahlungen. Die 1.500 € nicht umlagefähigen Auszahlungen werden im Beispiel vollständig als sofort abzugsfähige Werbungskosten angesetzt.

    Daniels erstes Jahr mit unterschiedlichem Einsatz
    Nichts einsetzenHälfte einsetzenAlles einsetzen
    Eigenkapital aus dem Erbe0 €60.000 €120.000 €
    Bankdarlehen264.000 €204.000 €144.000 €
    Kaltmiete10.200 €10.200 €10.200 €
    Zinsen (3,8 %)−10.032 €−7.752 €−5.472 €
    Tilgung (2 %)−5.280 €−4.080 €−2.880 €
    Nicht umlagefähige Auszahlungen−1.500 €−1.500 €−1.500 €
    Cashflow vor Steuern−6.612 €−3.132 €+348 €
    Steuerersparnis im Beispiel+2.090 €+1.246 €+383 €
    Cashflow nach Steuern−4.522 €−1.886 €+731 €
    Reserve aus dem Erbe120.000 €60.000 €0 €
    Beispielrechnung, vereinfacht: Zinsen und Tilgung jeweils auf die Anfangsschuld, keine unterjährige Fortschreibung der Restschuld. Für die lineare Gebäude-AfA wird ein nach 1924 und vor 2023 fertiggestelltes Wohngebäude unterstellt. Der angenommene Gebäudeanteil einschließlich zugehöriger Anschaffungsnebenkosten beträgt 80 % von 264.000 € = 211.200 €; bei 2 % AfA und voller Jahresabschreibung ergeben sich 4.224 €. Die steuerlichen Vermietungsverluste betragen damit 5.556 €, 3.276 € und 996 €. Nach § 32a EStG, Grundtarif 2026, beträgt die Einkommensteuer bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen vor Vermietung 14.233 €. Nach Berücksichtigung der Verluste beträgt sie bei 54.444 €, 56.724 € beziehungsweise 59.004 € zu versteuerndem Einkommen 12.143 €, 12.987 € beziehungsweise 13.850 €. Daraus ergeben sich die ausgewiesenen Steuerersparnisse. Die Rechnung erfolgt ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Tilgung ist nicht als Werbungskosten abziehbar; AfA ist keine laufende Auszahlung. Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft sind nicht sofort abziehbar. Erst tatsächliche, steuerlich berücksichtigungsfähige Ausgaben können einen Abzug begründen; weder sämtliche nicht umlagefähigen Zahlungen noch das volle Hausgeld sind automatisch abziehbar. 3,8 % ist ausschließlich ein Rechenwert, keine Marktangabe. Angebote können sich je nach Eigenkapital und Bonität unterscheiden; das wird hier nicht modelliert. Die persönliche steuerliche Behandlung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

    Ohne Einsatz zahlt Daniel vor Steuern 551 € im Monat zu, hat aber 120.000 € Reserve. Setzt er die Hälfte ein, sind es 261 € im Monat, und 60.000 € bleiben. Setzt er alles ein, ergibt sich unter den vereinfachten Annahmen vor Steuern ein Überschuss von 29 € im Monat; aus dem Erbe bleibt dann kein Polster für zusätzliche Ausgaben.

    Welche Variante passt, hängt nicht allein von der Rechnung ab, sondern auch von Daniels Lage. Hat er neben dem Erbe Ersparnisse? Braucht er in den nächsten Jahren ein Auto oder eine neue Heizung im eigenen Haus? Wie sicher ist sein Job?

    Monatlicher Cashflow vor Steuern
    Nichts einsetzen
    −551 €
    Hälfte einsetzen
    −261 €
    Alles einsetzen
    +29 €
    Jahreswerte aus der Tabelle geteilt durch 12.

    Ein möglicher Mittelweg ist, mindestens die Kaufnebenkosten und einen Teil des Kaufpreises aus dem Erbe zu zahlen und eine Reserve von mehreren Monatsausgaben zu behalten. Für die Wohnung kann zusätzlich zur privaten Notreserve ein Betrag von einigen tausend Euro für Leerstand oder Reparaturen vorgesehen werden. Ob das ausreicht, hängt insbesondere von Zustand, absehbaren Maßnahmen und möglichen Sonderumlagen ab; eine pauschale Summe ersetzt diese Prüfung nicht.

    Werkzeug
    Rechnen Sie Ihren Einsatz

    Geben Sie Kaufpreis, Eigenkapital und Miete ein und vergleichen Sie die Zuzahlung mit unterschiedlichem Einsatz.

    Ein Paar mit Blick auf Wohngebäude bei der langfristigen Vermögensplanung
    KI-generiertes Symbolbild

    05Vom Erbfall bis zum Notartermin

    Sechs Schritte, bevor Sie eine Wohnung kaufen
    1. 01
      Nachlass klären

      Testament eröffnen lassen, gegebenenfalls Erbschein beantragen, mit Miterben über die Verteilung sprechen.

    2. 02
      Steuer einschätzen

      Freibetrag, frühere Erwerbe und Steuerklasse prüfen lassen, einen anzeigepflichtigen Erwerb fristgerecht anzeigen und die voraussichtliche Steuer zurücklegen.

    3. 03
      Verfügbarkeit nachweisen

      Das Erbe möglichst auf das eigene Konto übertragen lassen und mit der Bank klären, welche Nachweise sie für den Eigenkapitaleinsatz akzeptiert.

    4. 04
      Reserve festlegen

      Bevor Sie über Wohnungen nachdenken, legen Sie fest, wie viel vom Erbe auf keinen Fall in die Immobilie fließt.

    5. 05
      Finanzierung vorklären

      Mit den Nachweisen zur Bank und klären, welchen Zins sie bei welchem Eigenkapital anbietet.

    6. 06
      Wohnung prüfen

      Erst bei gesicherter Finanzierung und nach ausreichender Prüfung verbindlich reservieren und beurkunden, mit genug Zeit für Unterlagen, Lage und Kalkulation.

    06Für wen der Einsatz eines Erbes passt

    Kann passen
    • Das Erbe ist ausgezahlt, die Steuer geklärt und gegebenenfalls zurückgelegt.
    • Neben dem Erbe haben Sie eine eigene Notreserve.
    • Sie wollen die Wohnung langfristig halten.
    Eher nicht oder nur teilweise
    • Die Erbengemeinschaft ist noch nicht auseinandergesetzt und Ihr Geldanteil nicht verfügbar.
    • Das Erbe ist Ihre einzige Rücklage.
    • Sie stehen unter Zeitdruck oder fühlen sich zu einer schnellen Entscheidung gedrängt.

    07Risiken und Grenzen

    Zeitdruck. Ein Erbfall kann in eine emotional schwere Zeit fallen. Wenn keine verbindlichen Fristen entgegenstehen, kann Abstand vor einer großen Kaufentscheidung hilfreich sein. Gesetzliche Melde- und Zahlungsfristen sind trotzdem einzuhalten.

    Fehlende Reserve. Wer alles einsetzt, muss mögliche Leerstände, Sonderumlagen und Reparaturen aus dem Einkommen zahlen oder nachfinanzieren. Solche Ausgaben sollten auch dann eingeplant werden, wenn aktuell keine Maßnahme beschlossen ist.

    Klumpen. Fließt ein großer Teil des Vermögens in eine einzige Wohnung, hängt viel an einer Lage, einem Mieter und einer Eigentümergemeinschaft.

    Steuer verplant. Wer die Erbschaftsteuer nicht zurücklegt, muss sie später aus anderen Mitteln zahlen. Das kann die für die Wohnung vorgesehene Reserve aufzehren.

    Zinsen und Miete ändern sich. Steigen die Zinsen bei der Anschlussfinanzierung oder sinkt die Miete, verschiebt sich die Rechnung. Weniger Kredit reduziert die Belastung durch einen Zinsanstieg, beseitigt aber weder das Zins- noch das Mietrisiko.

    FAQHäufige Fragen

    Zählt geerbtes Geld als Eigenkapital?

    Verfügbares geerbtes Geld kann die Bank als Eigenkapital berücksichtigen, wenn Sie Herkunft und Verfügungsberechtigung belegen. Geeignete Nachweise können ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll oder ein Erbschein sowie ein Kontoauszug sein. Klären Sie die konkreten Anforderungen mit der Bank.

    Wie lange dauert es, bis ich über das Erbe verfügen kann?

    Eine feste Dauer gibt es nicht. Ein eröffnetes notarielles Testament kann die Abwicklung erleichtern. Sind ein Erbschein oder eine Einigung mehrerer Erben erforderlich, kann die Auszahlung Monate dauern. Auch ein eröffnetes handschriftliches Testament kann als Erbnachweis genügen.

    Muss ich Erbschaftsteuer zahlen, wenn ich das Erbe in eine Immobilie stecke?

    Die spätere Verwendung des Geldes für einen Wohnungskauf beseitigt die Erbschaftsteuer nicht. Entscheidend sind unter anderem Verwandtschaftsgrad, steuerpflichtiger Erwerb und frühere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren. Bei unbeschränkter Steuerpflicht beträgt der persönliche Freibetrag für Kinder grundsätzlich 400.000 € je Elternteil, für Geschwister, Nichten und Neffen 20.000 €. Andere Verwandtschaftsverhältnisse sind gesondert zu betrachten. Ihre persönliche Steuerbelastung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

    Sollte ich das ganze Erbe in die Wohnung stecken?

    Das hängt von Ihren übrigen Rücklagen und Verpflichtungen ab. Mehr Eigenkapital kann die monatliche Zuzahlung senken, sollte aber keine notwendige Reserve für Leerstand, Reparaturen, Sonderumlagen und private Ausgaben aufzehren.

    Kann ich mit einem Erbe ohne Kredit kaufen?

    Ja, wenn das verfügbare Erbe Kaufpreis und Kaufnebenkosten deckt und notwendige Reserven verbleiben. Ob ein Kauf ohne Kredit oder eine Teilfinanzierung besser passt, hängt von Ihrer finanziellen Lage ab. Eine Gegenüberstellung finden Sie im Ratgeber zum Barkauf.

    Darf ich geerbtes Bargeld für den Kauf verwenden?

    Nicht unmittelbar zur Kaufpreiszahlung. Seit 2023 verbietet § 16a GwG Barzahlungen bei den erfassten Immobiliengeschäften. Klären Sie die Einzahlung mit Ihrer Bank, belegen Sie die Herkunft und zahlen Sie den Kaufpreis unbar. Eine Einzahlung ersetzt die erforderlichen Herkunfts- und Zahlungsnachweise nicht. Rechtliche Fragen klären Sie mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt.

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    Quellen

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Kapitalanlage-Immobilien, Neubau und Sanierung und Finanzierung.

    Nadeem ist Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, rund acht Jahre selbstständig in der Versicherungs- und Finanzbranche und seit 2024 auf Kapitalanlageimmobilien spezialisiert. Er schreibt über Neubau, Sanierung, Finanzierung und die laufenden Kosten vermieteter Immobilien.

    Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung im Einzelfall. Die Beispielrechnungen beruhen auf den genannten Annahmen. Ihre persönlichen steuerlichen und rechtlichen Fragen klären Sie mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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    A4-Format · 2.520 Wörter · Stand 21. Oktober 2026

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