Kapitalanlage-Immobilie für Pflegekräfte: was mit Ihrem Gehalt geht
Schichtdienst, steuerfreie Zuschläge, oft Teilzeit: Entscheidend sind Ihr verfügbares Einkommen, die Finanzierung und eine tragbare Zuzahlung. Wir zeigen die Annahmen einer Beispielrechnung.
Sie arbeiten im Krankenhaus oder in der Altenpflege, im Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtdienst. Vielleicht hören Sie im Kollegenkreis die Behauptung, eine gekaufte Wohnung trage sich „über Mieter und Steuer selbst“. Sie fragen sich, ob das mit Ihrem Gehalt auch geht.
Die ehrliche Antwort ist: Es kann gehen, aber nicht ohne Prüfung der Zahlen. Bei einem niedrigeren persönlichen Grenzsteuersatz fällt die Entlastung durch abzugsfähige Verluste geringer aus als bei einem höheren. Für die Finanzierung können außerdem Zuschläge und Teilzeit wichtig sein. Wir zeigen die Annahmen und die monatliche Belastung.
01Was Pflegekräfte 2026 verdienen
Für Pflegekräfte bei tarifgebundenen öffentlichen Arbeitgebern kann der TVöD mit einer eigenen Pflegetabelle gelten. Wie hoch Ihr Tabellenentgelt 2026 ausfällt, hängt insbesondere von Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitszeit und der für Ihren Arbeitgeber geltenden Tabelle ab. Private und kirchliche Träger können nach anderen Tarifverträgen oder Arbeitsvertragsrichtlinien zahlen.
Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie sich unterschiedliche Arbeitszeitquoten auf ein angenommenes Monatsbrutto auswirken. Die Vollzeitgehälter sind frei gewählte Rechenbeispiele, keine TVöD-Tabellenwerte. Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen sind nicht enthalten; das Brutto wird hier proportional zur Arbeitszeit angesetzt.
| Gehaltsszenario | 100 % | 90 % | 75 % | 60 % | 50 % |
|---|---|---|---|---|---|
| Beispiel A | 3.500 € | 3.150 € | 2.625 € | 2.100 € | 1.750 € |
| Beispiel B | 4.000 € | 3.600 € | 3.000 € | 2.400 € | 2.000 € |
| Beispiel C | 4.500 € | 4.050 € | 3.375 € | 2.700 € | 2.250 € |
Für Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung können je nach Tätigkeit und Tarifmerkmalen etwa P 7 oder P 8 infrage kommen. Fachweiterbildung oder Leitungsaufgaben können eine höhere Eingruppierung ermöglichen; entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen. Dazu können Jahressonderzahlung, Zulagen und Zuschläge für ungünstige Zeiten kommen.
Für Ihre Steuer zählt nicht allein das Brutto, sondern das zu versteuernde Einkommen. Ein Bereich von beispielsweise 38.000 bis 42.000 € dient hier als Planungsszenario, nicht als Prognose für eine bestimmte Tarifgruppe. Abziehbare Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten und weitere persönliche Umstände beeinflussen den Wert. Bei Teilzeit kann er niedriger liegen. Den Wert für das zuletzt veranlagte Jahr finden Sie in Ihrem Steuerbescheid; für die Kaufplanung müssen Änderungen berücksichtigt werden.
02Steuerfreie Zuschläge: mehr Netto, weniger Steuerwirkung
Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit können unter den Voraussetzungen des § 3b EStG bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei sein. Sie müssen zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden. Eine allgemeine Schichtzulage ist nicht allein wegen ihrer Bezeichnung steuerfrei. Einkommensteuerfreiheit bedeutet zudem nicht automatisch Sozialversicherungsfreiheit.
| in % des Grundlohns | |
|---|---|
| Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr) | 25 % |
| Nachtarbeit 0 bis 4 Uhr, wenn vor 0 Uhr begonnen | 40 % |
| Sonntagsarbeit | 50 % |
| Gesetzliche Feiertage, 31.12. ab 14 Uhr | 125 % |
| 24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1. Mai | 150 % |
Beispielrechnung, vereinfacht: Für die Zuschlagsrechnung nehmen wir einen maßgeblichen Grundlohn von 24 € je Stunde an. Ohne vereinbarte Arbeitszeit und die maßgeblichen Entgeltbestandteile lässt sich dieser nicht eindeutig aus einem Monatsentgelt ableiten. Leisten Sie im Monat 80 begünstigte Nachtstunden und zahlt Ihr Arbeitgeber dafür 20 % Zuschlag, ergibt das 80 × 24 € × 20 % = 384 €. Dieser Zuschlag kann bei erfüllten Voraussetzungen steuerfrei sein.
Für eine Kapitalanlage hat das zwei Seiten. Steuerfreie Zuschläge erhöhen Ihr verfügbares Einkommen, ohne selbst das zu versteuernde Einkommen zu erhöhen. Sie senken aber nicht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Die Steuerentlastung durch eine Wohnung hängt von Ihrem gesamten steuerlichen Sachverhalt ab. Eine Rechnung mit 42 % Grenzsteuersatz passt nur, wenn dieser Satz tatsächlich auf Ihre Situation zutrifft.

03Was die Bank bei Pflegekräften sieht
Tarifliche Bezahlung kann die Einkommensprüfung nachvollziehbarer machen. Sie ersetzt aber weder eine tragfähige Haushaltsrechnung noch die Prüfung des Kaufobjekts. Die Entscheidung hängt von der Bank und vom Einzelfall ab.
- Zuschläge können nur teilweise zählen. Eine Bank kann für schwankende Zuschläge einen Durchschnitt verlangen oder sie teilweise beziehungsweise ganz unberücksichtigt lassen. Fragen Sie nach den konkreten Kriterien. Ihr Tabellenentgelt ist ein Ausgangspunkt der Haushaltsrechnung.
- Teilzeit. Bei 75 % Arbeitszeit kann das anteilige Tabellenentgelt 75 % des Vollzeitbetrags betragen. Das Nettoeinkommen muss sich wegen Steuern und veränderter Zuschläge nicht im selben Verhältnis entwickeln. Rechnen Sie mit Ihrem tatsächlich erwarteten Netto und nicht mit einer Aufstockung, die erst kommen soll.
- Befristung und Probezeit. Ein befristeter Vertrag oder ein Arbeitgeberwechsel kurz vor dem Kauf kann die Finanzierung erschweren.
- Bestehende Kredite. Ein Autokredit von 300 € im Monat verringert den monatlich verfügbaren Betrag um 300 €.
- Eigenkapital. Eine Finanzierung einschließlich der Kaufnebenkosten ist nicht selbstverständlich. Eigenkapital kann den Kreditbedarf verringern und die Finanzierungsmöglichkeiten verbessern.
Wie Banken rechnen und welche Summe realistisch ist, zeigt der Ratgeber Wie viel Kredit bekomme ich?.
„Muss ich monatlich etwas dazuzahlen?“
Diese Frage sollten Sie vor dem Kauf klären. Im folgenden Beispiel lautet die Antwort ja. Wie viel Sie zuzahlen müssen, hängt unter anderem von Miete, Kosten, Finanzierung und Eigenkapital ab. Die Rechnung zeigt die Belastung unter den genannten Annahmen.
04Beispielrechnung: ein Apartment mit Pflegegehalt
Sarah ist eine fiktive Pflegefachkraft in Vollzeit, ledig, in P 8 Stufe 4. Für die Rechnung wird ein zu versteuerndes Einkommen vor dem Vermietungsergebnis von 40.000 € angenommen. Sie kauft ein vermietetes Ein-Zimmer-Apartment in einem Bestandsgebäude. Name und Fall sind ausgedacht; die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.
Das Apartment kostet 150.000 €, die Nebenkosten betragen 15.000 €. Sarah finanziert beides über die Bank, also 165.000 € zu angenommenen 3,8 % Zins und 1,5 % anfänglicher Tilgung. Die Kaltmiete liegt bei 520 € im Monat, nicht umlagefähige laufende Kosten bei 1.000 € im Jahr. Die Konditionen sind Modellannahmen, kein Finanzierungsangebot.
Für die Steuerrechnung wird angenommen, dass die 1.000 € vollständig sofort abzugsfähige laufende Vermietungskosten sind. Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft sind darin nicht enthalten. Solche Einzahlungen sind nicht sofort steuerlich abziehbar; erst die tatsächliche Verwendung für steuerlich begünstigte Ausgaben kann einen Abzug ermöglichen. Auch das Hausgeld ist nicht pauschal vollständig abzugsfähig. Zusätzliche Rücklagenzahlungen würden den verfügbaren Cashflow mindern und müssten gesondert angesetzt werden.
| Betrag | |
|---|---|
| Kaltmiete (12 × 520 €) | +6.240 € |
| Zinsen (3,8 % von 165.000 €) | −6.270 € |
| Tilgung (1,5 % von 165.000 €) | −2.475 € |
| Nicht umlagefähige laufende Kosten | −1.000 € |
| Cashflow vor Steuern | −3.505 € |
| im Monat | −292 € |
Steuerlich zählen die Mieteinnahmen, abzugsfähige Zinsen und Kosten sowie die Abschreibung; die Tilgung ist nicht abzugsfähig. Für die Modellrechnung wird angenommen, dass sämtliche 15.000 € Nebenkosten zu den Anschaffungskosten gehören und keine gesondert zu behandelnden Finanzierungskosten enthalten. Bei einem angenommenen Gebäudeanteil von 80 % an insgesamt 165.000 € ergibt sich eine Abschreibungsbasis von 132.000 €. Wenn für das Gebäude eine jährliche Abschreibung von 2 % nach § 7 Abs. 4 EStG zulässig ist, beträgt sie für ein volles Jahr 2.640 €. Der Satz gilt nicht automatisch für jedes Bestandsgebäude; maßgeblich sind insbesondere Fertigstellung und steuerliche Einordnung. Die Aufteilung der Anschaffungskosten und die Abschreibung für Ihr Objekt klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Unter diesen Annahmen entsteht ein steuerlicher Verlust von 6.240 € − 6.270 € − 1.000 € − 2.640 € = −3.670 €. Er wird im Beispiel vollständig mit dem übrigen Einkommen verrechnet. Das zu versteuernde Einkommen sinkt damit von 40.000 € auf 36.330 €. Nach dem Grundtarif 2026 gemäß § 32a EStG beträgt die Einkommensteuer 7.209 € vor und 6.071 € nach dem Verlustabzug: eine Entlastung von 1.138 € im Jahr. Das Modell unterstellt Einzelveranlagung und keine steuerlichen Besonderheiten; Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bleiben unberücksichtigt.
In dieser Beispielrechnung zahlt Sarah nach Steuern etwa so viel dazu, wie sie tilgt. Sie reduziert damit ihre Schulden, setzt dafür aber eigenes Geld ein und trägt weiterhin Kosten und Immobilienrisiken. Ein Selbstläufer ist das nicht.
Was Eigenkapital und Teilzeit ändern
| Variante | Cashflow vor Steuern im Monat | Einkommensteuerentlastung im Jahr | Cashflow nach Steuern im Monat |
|---|---|---|---|
| Vollzeit, alles finanziert, zvE 40.000 € | −292 € | +1.138 € | −197 € |
| Teilzeit, zvE 30.000 € | −292 € | +1.012 € | −208 € |
| Vollzeit, 30.000 € Eigenkapital, zvE 40.000 € | −160 € | +790 € | −94 € |
Das jeweils genannte zu versteuernde Einkommen gilt vor dem Vermietungsergebnis. In der Eigenkapitalvariante werden 30.000 € der Gesamtkosten selbst bezahlt; das Darlehen sinkt auf 135.000 €. Zins und anfänglicher Tilgungssatz bleiben für den Vergleich unverändert. Daraus ergeben sich modellhaft 5.130 € Zinsen, 2.025 € Tilgung und ein Cashflow vor Steuern von −1.915 € im Jahr beziehungsweise rund −160 € im Monat. Die Abschreibungsbasis bleibt gleich.
Mit Eigenkapital beträgt der steuerliche Vermietungsverlust 2.530 €. Das zu versteuernde Einkommen sinkt von 40.000 € auf 37.470 €, die Einkommensteuer von 7.209 € auf 6.419 €. Die Entlastung beträgt somit 790 €. In der Teilzeitvariante ohne Eigenkapital sinkt das zu versteuernde Einkommen durch den Verlust von 3.670 € von 30.000 € auf 26.330 €. Die Einkommensteuer fällt von 4.217 € auf 3.205 €, also um 1.012 €. Für alle Varianten gelten dieselben steuerlichen Modellannahmen.
Eigenkapital verringert in diesem Modell die laufende Zuzahlung, bindet aber 30.000 €, die nicht mehr als frei verfügbares Polster vorhanden sind. Die Zuzahlung nach Einkommensteuer sinkt von rund 197 € auf 94 €. Die Teilzeitvariante setzt lediglich ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen an; sie bildet keine vollständige neue Gehalts- und Haushaltsrechnung ab. Ob der Kauf bei geringerem Haushaltseinkommen tragbar bleibt, müssen Sie gesondert berechnen. Die persönliche Steuerwirkung besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Tragen Sie Kaufpreis, Miete und Zins ein und vergleichen Sie die monatliche Belastung. Nachsteuerwerte hängen zusätzlich von den steuerlichen Annahmen ab. Besprechen Sie Ihre persönliche Rechnung mit Ihrem Steuerberater.

05Fünf Schritte, bevor Sie anfragen
- 01Steuerbescheid holen
Lesen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ab und berücksichtigen Sie absehbare Änderungen. Für die Haushaltsrechnung brauchen Sie zusätzlich Ihr verfügbares Netto.
- 02Rücklage bilden
Drei bis sechs Monatsraten auf einem Tagesgeldkonto können ein Ausgangspunkt sein, sind aber keine allgemeingültige ausreichende Rücklage. Planen Sie zusätzlich für Leerstand, Reparaturen, Sonderumlagen und private Notfälle.
- 03Konsumkredite abbauen
Laufende Ratenkredite belasten die Haushaltsrechnung und können den finanzierbaren Betrag verringern.
- 04Zuzahlung testen
Überweisen Sie drei Monate lang 300 € auf ein eigenes Konto. Das ist ein erster Belastungstest, aber kein Nachweis langfristiger Tragfähigkeit. Prüfen Sie auch höhere Kosten, ausbleibende Steuererstattungen und geringeres Einkommen.
- 05Unterlagen sammeln
Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Dezember-Abrechnung, Arbeitsvertrag, Eigenkapitalnachweis. Weitere oder andere Unterlagen können erforderlich sein. Die Liste steht in Unterlagen für die Baufinanzierung.
06Für wen das passt
- Sie sind unbefristet angestellt und nicht in der Probezeit.
- Sie haben eine Rücklage und können beispielsweise 150 bis 300 € im Monat dauerhaft entbehren; auch einen höheren Bedarf haben Sie einkalkuliert.
- Sie haben zumindest etwas Eigenkapital für die Kaufnebenkosten.
- Sie denken in 20 bis 30 Jahren und wollen neben der Rente Vermögen aufbauen.
- Ihr Konto ist am Monatsende regelmäßig knapp.
- Sie haben laufende Ratenkredite oder Schulden aus dem Dispo, die den finanziellen Spielraum aufzehren.
- Sie planen in den nächsten Jahren Elternzeit, Studium oder einen Wechsel ins Ausland, ohne die Folgen für die Finanzierung berücksichtigt zu haben.
- Sie erwarten, dass Mieter und Finanzamt die Wohnung komplett bezahlen.
07Risiken, die Sie kennen sollten
Zuzahlung über Jahrzehnte. Die Rechnung oben ist ein vereinfachtes Jahresmodell, keine Prognose für die gesamte Laufzeit. Bei unverändertem Zinssatz sinkt der Zinsanteil einer Annuität mit der Tilgung; die vereinbarte Rate bleibt während der entsprechenden Vertragsphase grundsätzlich gleich. Mieten können steigen, aber auch Kosten. Mietsteigerungen sind nicht garantiert.
Leerstand und Mietausfall. Steht ein Apartment drei Monate leer, fehlen bei 520 € Monatsmiete 1.560 € Miete. Bei einem Mieter, der nicht zahlt, kann der Ausfall länger dauern. Dafür braucht es die Rücklage; laufende Kosten können trotzdem anfallen.
Instandhaltung. In einem Bestandsgebäude können Reparaturen und Sonderumlagen der Eigentümergemeinschaft anfallen. Schauen Sie vor dem Kauf in die Protokolle, die geplanten Maßnahmen und die Höhe der Erhaltungsrücklage. Rücklagenbeiträge belasten Ihre Liquidität, ohne allein durch die Einzahlung einen sofortigen Steuerabzug auszulösen.
Zinsen nach der Zinsbindung. Bei einem Annuitätendarlehen mit 3,8 % Zins, 1,5 % anfänglicher Tilgung und unveränderten monatlichen Zahlungen wären nach zehn Jahren rund 18 % des Kredits getilgt. Das ist eine separate Annuitätenbetrachtung, nicht die Fortschreibung der vereinfachten Jahresaufteilung oben. Höhere Zinsen bei der Anschlussfinanzierung können die erforderliche Rate erhöhen; entscheidend sind Restschuld, neue Konditionen und Tilgungsziel.
Lebensplanung. Kinder, Teilzeit, eine Weiterbildung oder ein Umzug können Ihr Einkommen senken. Die vertragliche Kreditrate sinkt dadurch nicht automatisch. Kaufen Sie nur, wenn die Wohnung auch in einem schwächeren Jahr tragbar ist.
FAQHäufige Fragen
Kann ich mir als Pflegekraft eine Kapitalanlage-Immobilie leisten?
Das hängt von Ihrem verfügbaren Einkommen, Ihren Ausgaben, Rücklagen, Eigenkapital und dem Objekt ab. Im vereinfachten Beispiel beträgt die Zuzahlung vor Steuern rund 292 € im Monat bei vollständiger Finanzierung oder rund 160 € mit 30.000 € Eigenkapital. Nach Einkommensteuer sind es unter den Modellannahmen bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen vor dem Vermietungsergebnis rund 197 € beziehungsweise 94 €. Über die Finanzierung entscheidet die Bank anhand des Einzelfalls. Ihre persönliche Steuerwirkung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Rechnet die Bank Nacht- und Sonntagszuschläge an?
Das hängt von den Kriterien der Bank und der Nachweisbarkeit der Zuschläge ab. Eine Bank kann einen Durchschnitt verlangen oder schwankende Zuschläge teilweise beziehungsweise ganz unberücksichtigt lassen. Fragen Sie vor der Planung nach, wie Ihr konkretes Einkommen bewertet wird.
Sind Schichtzuschläge steuerfrei?
Nicht jede Schichtzulage ist steuerfrei. Zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit können nach § 3b EStG innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei sein. Für Nachtarbeit gilt grundsätzlich eine Grenze von 25 %, für Sonntagsarbeit von 50 %; für bestimmte Nachtstunden sind bis zu 40 % möglich. Dabei wird der Grundlohn höchstens mit 50 € je Stunde angesetzt. Einkommensteuerfreiheit bedeutet nicht automatisch Sozialversicherungsfreiheit. Einzelheiten zu Ihrer Besteuerung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Lohnt sich eine Wohnung in Teilzeit?
Teilzeit allein entscheidet das nicht. Maßgeblich sind Ihr tatsächliches Netto, die laufenden Verpflichtungen und ausreichende Rücklagen. Im vereinfachten Beispiel ohne Eigenkapital beträgt die jährliche Einkommensteuerentlastung nach dem Grundtarif 2026 bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen vor dem Vermietungsergebnis 1.138 €, bei 30.000 € sind es 1.012 €. Die monatliche Zuzahlung nach Einkommensteuer liegt damit bei rund 197 € beziehungsweise 208 €. Weniger Arbeitszeit bedeutet nicht automatisch einen proportionalen Rückgang des Nettoeinkommens. Ihre persönliche Steuerwirkung besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Brauche ich Eigenkapital?
Eine Finanzierung ohne Eigenkapital ist nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zugesichert. Mit 30.000 € Eigenkapital sinkt das Darlehen im Beispiel von 165.000 € auf 135.000 € und die monatliche Zuzahlung vor Steuern von rund 292 € auf 160 €. Nach Einkommensteuer sinkt sie unter den Modellannahmen bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen vor dem Vermietungsergebnis von rund 197 € auf 94 €. Eigenkapital sollte nicht Ihre gesamte Notfallreserve aufzehren. Mehr dazu im Ratgeber „Ohne Eigenkapital kaufen“. Ihre persönliche Steuerwirkung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Was ist, wenn ich später weniger arbeite?
Ihre vertragliche Kreditrate sinkt dadurch nicht automatisch, während Ihr verfügbares Einkommen geringer werden kann. Planen Sie so, dass die Zuzahlung auch mit weniger Einkommen tragbar bleibt, oder warten Sie mit dem Kauf, bis die Lebensplanung klarer ist.
Weiterlesen
Quellen
- TVöD-P, Entgelttabellen Pflege und Tarifinformationen (oeffentlicher-dienst.info)
- § 3b EStG (steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit)
- § 32a EStG (Einkommensteuertarif 2026)
- § 7 EStG (Abschreibung)
- § 505b BGB (Kreditwürdigkeitsprüfung)
- Beispielrechnungen: eigene Berechnungen anhand der jeweils genannten Annahmen; Einkommensteuer nach dem Grundtarif 2026 gemäß § 32a EStG, ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die Beispiele beruhen auf den genannten Modellannahmen und sind keine Rendite- oder Finanzierungszusage. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater, rechtliche Fragen mit Ihrem Rechtsanwalt.

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Herbert investiert seit 2023 selbst in Immobilien und ist seit 2024 in der Immobilienbranche aktiv. Seine Beratung verbindet die eigene Anlegerperspektive mit verständlichen Erklärungen und einer offenen Einordnung von Chancen und Risiken.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen.



