Ratgeber · Vermietung

    Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer zahlt was?

    Ein geplatzter Schlauch, und plötzlich stehen Trocknungsgeräte im Wohnzimmer Ihres Mieters. Was Sie unverzüglich tun sollten, welche Versicherungen infrage kommen und wie Mietausfall Ihre Rücklagen belastet.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    19. Oktober 20268 Min. Lesezeit
    Wasserschaden auf einen Blick
    48 Std.
    erste Maßnahmen
    Wasser gefahrlos stoppen, unverzüglich melden, Trocknung veranlassen
    3
    mögliche Versicherungen
    Gebäude, Hausrat, Haftpflicht
    25 %
    angenommene Minderung
    keine allgemeingültige Quote
    1.175 €
    Unterschied vor Steuern
    Mietausfalldeckung und unterschiedliche Selbstbehalte im Beispiel

    Samstagabend, Ihr Telefon klingelt. Ihr Mieter steht in der Küche im Wasser, der Zulaufschlauch der Spülmaschine ist geplatzt. Unten beim Nachbarn tropft es schon von der Decke. Die erste Frage, die Ihnen durch den Kopf geht: Wer zahlt das jetzt?

    Je nach Ursache und Vertrag können verschiedene Versicherungen für unterschiedliche Teile des Schadens aufkommen. Neben den Reparaturen sollten Sie einen weiteren möglichen Kostenpunkt berücksichtigen: die geminderte Miete während der Beeinträchtigung.

    01Die ersten 48 Stunden

    Schnelles Handeln kann Folgeschäden wie Schimmel begrenzen. Warten Sie nicht ab: Gegenüber dem Versicherer müssen Sie den Schaden möglichst gering halten und unverzüglich melden. Eine Verletzung dieser Pflichten kann je nach Umständen zu Leistungskürzungen führen.

    Was in den ersten 48 Stunden zu tun ist
    1. 01
      Wasser stoppen

      Absperrventil schließen lassen, bei betroffenen Hausleitungen gegebenenfalls den Haupthahn. Nur handeln, wenn dies gefahrlos möglich ist. Überflutete Bereiche mit möglichem Stromkontakt nicht betreten; Strom nur von einem sicheren, trockenen Ort abschalten, sonst Fachkräfte oder bei akuter Gefahr den Notdienst verständigen.

    2. 02
      Fotos machen lassen

      Ihr Mieter soll Schaden, erkennbare Ursache und betroffene Räume vor dem Aufräumen dokumentieren, soweit dies sicher möglich ist. Notmaßnahmen nicht für Fotos verzögern.

    3. 03
      Versicherer informieren

      Gebäudeversicherung unverzüglich benachrichtigen, bei einer Eigentumswohnung auch die Hausverwaltung. Den Mieter auf seine Hausrat- und Haftpflichtversicherung hinweisen.

    4. 04
      Fachbetrieb beauftragen

      Leckortung und Trocknung mit dem Versicherer und gegebenenfalls der Hausverwaltung abstimmen. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Schadenbegrenzung nicht verzögern. Rechnungen sammeln.

    5. 05
      Nachbarn informieren

      Ist eine andere Wohnung betroffen, deren Bewohner und Eigentümer verständigen.

    6. 06
      Schriftlich festhalten

      Datum, Uhrzeit, vermutete Ursache, Maßnahmen und Ansprechpartner in einer kurzen Notiz dokumentieren.

    Ihr Mieter muss einen Mangel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Meldet er zu spät und wird der Schaden dadurch größer, kann er für diesen Mehrschaden haften. Umgekehrt müssen Sie die Wohnung in einen vertragsgemäßen Zustand zurückversetzen (§ 535 BGB); die laufende Versicherungsprüfung hebt diese Pflicht nicht auf.

    02Welche Versicherung zahlt was

    Ein Wasserschaden kann Gebäudeteile und Sachen verschiedener Eigentümer betreffen. Welche Versicherung eintritt, hängt von Ursache, versicherten Sachen, Haftung und Vertragsbedingungen ab.

    Wer welchen Teil des Schadens tragen kann
    SchadenVersicherungWer hat sie
    Leitungen, Böden, Estrich, Wände, TrocknungWohngebäudeversicherung bei versichertem Leitungswasserschaden; Rohrschaden und defektes Bauteil gesondert prüfenEigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft
    Möbel, Kleidung, Elektronik des MietersHausratversicherung bei versicherter UrsacheMieter
    Schaden in der Nachbarwohnung, für den der Mieter haftetPrivathaftpflicht im vertraglich versicherten UmfangMieter
    Mietausfall durch berechtigte Minderung oder UnbewohnbarkeitWohngebäudeversicherung, je nach PoliceEigentümer
    Einbauküche des Vermietersje nach Zuordnung und Police Gebäude- oder InhaltsversicherungEigentümer

    Nicht jeder Wassereintritt ist ein versicherter Leitungswasserschaden. Beispielsweise sind Überschwemmung, eindringendes Regenwasser und die Reparatur des schadenauslösenden Bauteils gesondert auf Deckung zu prüfen.

    Die Prämie der Wohngebäudeversicherung kann bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung als Betriebskosten umgelegt werden (§ 2 Nr. 13 BetrKV). Hat der Mieter einen versicherten Schaden nur leicht fahrlässig verursacht und trägt er die Prämie mit, müssen Sie unter den einschlägigen Voraussetzungen die Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen, statt ihn unmittelbar auf Schadensersatz zu belangen. Auch der Rückgriff des Versicherers gegen den Mieter ist dann grundsätzlich eingeschränkt (BGH VIII ZR 28/04).

    Der Gedanke dahinter: Der Mieter bezahlt die Versicherung über die Betriebskosten mit und soll im Schadensfall davon profitieren. Dieser Schutz bei leichter Fahrlässigkeit lässt sich nicht ohne Weiteres auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz übertragen. Die Einordnung hängt vom konkreten Verhalten ab; ein vergessener Wasserhahn allein erlaubt noch keine sichere Einstufung.

    Prüfung der gemeinschaftlichen Heizungsanlage eines Wohngebäudes
    KI-generiertes Symbolbild

    03Wann der Mieter haftet

    Für normale Abnutzung haftet der Mieter nicht (§ 538 BGB). Platzt ohne sein Verschulden eine alte Leitung in der Wand, haftet er dafür nicht allein aufgrund seiner Mietereigenschaft. Ob Ihre Gebäudeversicherung leistet, richtet sich nach dem Vertrag. Für schuldhaft verursachte Schäden kann dagegen ein Schadensersatzanspruch bestehen (§ 280 BGB).

    Bei leichter Fahrlässigkeit ist der beschriebene Vorrang der Gebäudeversicherung zu beachten. Wer eine bekannte Undichtigkeit über längere Zeit nicht meldet, kann für dadurch entstandene Mehrschäden haften; ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss im Einzelfall beurteilt werden. Eine Privathaftpflicht kann im versicherten Umfang eintreten. Vorsätzlich verursachte Schäden sind grundsätzlich nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Lassen Sie streitige Haftungsfragen von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Aus unseren Gesprächen
    „Was passiert bei einem größeren Schaden wie Dach- oder Wasserschaden – muss dann jeder Eigentümer nachschießen?“

    Bei Schäden am Gemeinschaftseigentum, etwa an Steigleitungen, ist zunächst die Deckung der Gemeinschaftspolice zu prüfen. Nicht versicherte Kosten können, soweit zulässig und entsprechend beschlossen, aus der Erhaltungsrücklage finanziert werden. Reicht diese nicht, kann eine Sonderumlage erforderlich sein. Wer welchen Anteil trägt, richtet sich nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel und wirksamen Beschlüssen, nicht zwingend allein nach den Miteigentumsanteilen.

    04Mietminderung und Mietausfall

    Beeinträchtigen Trocknungsgeräte, fehlende Böden oder ein nicht nutzbares Zimmer den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich, kann die Miete kraft Gesetzes gemindert sein (§ 536 BGB). Eine unerhebliche Beeinträchtigung reicht nicht aus.

    Hat der Mieter den Schaden selbst schuldhaft verursacht, kann dies eine Minderung ausschließen. Ein pauschaler Ausschluss wäre jedoch zu weitgehend: Insbesondere bei leicht fahrlässig verursachten, versicherten Schäden, für die der Vermieter die mitfinanzierte Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen muss, ist auch ein Minderungsrecht zu prüfen. Lassen Sie streitige Fälle von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Grundlage ist die Bruttomiete, also Kaltmiete plus Betriebskostenvorauszahlung beziehungsweise vereinbarter Betriebskostenpauschale. Die Quote hängt von Ausmaß und Dauer der tatsächlichen Beeinträchtigung ab. Laute Trocknungsgeräte im Wohnzimmer können stärker ins Gewicht fallen als ein feuchter Fleck im Abstellraum. Beispiele und Entscheidungen finden Sie im Ratgeber Mietminderung: Tabelle und Urteile; sie sind keine verbindliche Quotentabelle.

    Ob Ihre Gebäudeversicherung den Mietausfall ersetzt, regelt Ihre Police. Verträge können eine berechtigte vollständige oder teilweise Mietminderung infolge eines versicherten Schadens abdecken. Voraussetzungen, Höchstbeträge und Leistungsdauer sind vertraglich festgelegt; auch eine Beschränkung auf Unbewohnbarkeit ist zu prüfen. Klären Sie dies möglichst vor einem Schaden.

    05Eigentumswohnung: die Gemeinschaft ist beteiligt

    Wer eine vermietete Eigentumswohnung besitzt, hat einen weiteren Beteiligten: die Eigentümergemeinschaft. Besteht eine gemeinschaftliche Gebäudeversicherung, betrifft diese grundsätzlich das versicherte Gebäude einschließlich der nach dem Vertrag erfassten Bereiche des Sondereigentums. Die Schadenmeldung und die Abstimmung mit dem Versicherer erfolgen dann üblicherweise über die Hausverwaltung.

    Welche Teile zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der Teilungserklärung. Die Lage einer Leitung innerhalb einer Wohnung oder hinter einem Absperrventil genügt allein nicht zur sicheren Zuordnung. Auch bei Fliesen und Bodenaufbauten muss zwischen den einzelnen Bauteilen unterschieden werden.

    Ein Selbstbehalt aus der gemeinschaftlichen Gebäudeversicherung wird grundsätzlich nach dem für die Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel getragen; er fällt nicht automatisch dem Eigentümer der beschädigten Wohnung zu. Abweichende wirksame Regelungen oder Beschlüsse sind zu prüfen. Wer Arbeiten beauftragt, ist gesondert anhand der betroffenen Bauteile, Zuständigkeiten und Dringlichkeit zu klären. Mehr zur Eigentümergemeinschaft. Bei Streit über Zuständigkeiten oder Kostenverteilung hilft ein Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht.

    Abnahmeunterlagen und Wohnungsschlüssel in einer hellen Mietwohnung
    KI-generiertes Symbolbild

    06Beispielrechnung: Police mit und ohne Mietausfalldeckung

    Frau Nowak vermietet eine Eigentumswohnung für 720 € kalt plus 180 € Betriebskostenvorauszahlung. Ein geplatzter Zulauf verursacht 9.000 € Kosten für Trocknung, Boden und Malerarbeiten. Für das Beispiel wird eine berechtigte Mietminderung von 25 % über drei Monate angenommen: 25 % von 900 € sind 225 € monatlich, insgesamt 675 €. Der Name ist ausgedacht; die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose. Die Minderungsquote ist keine rechtliche Empfehlung.

    Zwei Fälle: In Fall A ersetzt die Versicherung den versicherten Gebäudeschaden abzüglich des Selbstbehalts und die gesamten 675 € Mietausfall; Frau Nowaks angenommener eigener Kostenanteil aus dem Selbstbehalt beträgt 500 €. In Fall B ersetzt sie nur den Gebäudeschaden abzüglich des Selbstbehalts; der angenommene eigene Kostenanteil beträgt 1.000 €, und Frau Nowak trägt die Mietminderung. Bei einer Gemeinschaftspolice sind diese Beträge als ihr bereits zugeteilter Anteil zu verstehen, nicht automatisch als der volle Selbstbehalt der Gemeinschaft.

    Sie hat 170.000 € zu 3,8 % finanziert; für das vereinfachte Jahresmodell werden Zinsen von 3,8 % und Tilgung von 1,5 % jeweils auf diesen Betrag gerechnet. Ein tatsächlicher Tilgungsplan kann wegen der laufenden Rückzahlungen andere Jahreszinsen ergeben. Der Zinssatz ist eine Beispielannahme, kein aktuelles Marktangebot.

    Die Rechnung setzt außerdem voraus, dass die 1.000 € nicht umlagefähigen Kosten tatsächlich gezahlte, sofort abzugsfähige Aufwendungen sind und keine Beiträge zur Erhaltungsrücklage enthalten. Für die jährliche Abschreibung (AfA) werden im Beispiel 3.400 € angesetzt. Reparaturen und Versicherungszahlungen werden im selben Jahr unterstellt, die Reparaturen als sofort abzugsfähig. Reguläre Betriebskostenvorauszahlungen und entsprechende Ausgaben werden vereinfachend saldiert. Die volle Bruttomietminderung wird als Liquiditätsverlust erfasst; spätere Effekte der Betriebskostenabrechnung sind nicht modelliert.

    Beispielrechnung, vereinfacht: Für die Steuerentlastung wird ein einheitlicher angenommener Steuereffekt von 40 % auf den Vermietungsverlust angewendet. Voraussetzung des Modells ist, dass dieser Verlust vollständig mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann. Die tatsächliche Entlastung hängt insbesondere vom persönlichen Einkommensteuertarif ab. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bleiben im Beispiel unberücksichtigt. Der Cashflow nach Steuern enthält den dem Jahr zugeordneten Steuereffekt; eine tatsächliche Steuererstattung kann später zufließen.

    Frau Nowaks Jahr mit dem Wasserschaden
    A: mit MietausfalldeckungB: ohne Mietausfalldeckung
    Kaltmiete vor Minderung8.640 €8.640 €
    Zinsen (3,8 % auf 170.000 €)−6.460 €−6.460 €
    Tilgung (1,5 % auf 170.000 €)−2.550 €−2.550 €
    Nicht umlagefähige, sofort abzugsfähige Kosten−1.000 €−1.000 €
    Eigener Anteil am Selbstbehalt−500 €−1.000 €
    Mietminderung abzüglich Mietausfallentschädigung (3 × 225 €)0 €−675 €
    Cashflow vor Steuern−1.870 €−3.045 €
    Steuerliches Ergebnis mit angenommenen 3.400 € AfA−2.720 €−3.895 €
    Steuerentlastung bei angenommenem Steuereffekt von 40 %+1.088 €+1.558 €
    Cashflow nach Steuern−782 €−1.487 €
    Beispielrechnung, vereinfacht. Schadenskosten und Versicherungsleistungen sind saldiert. Die Tilgung mindert den Cashflow, nicht das steuerliche Ergebnis; die AfA mindert das steuerliche Ergebnis, nicht den Cashflow vor Steuern. Die Steuerentlastung setzt die vollständige Verlustverrechnung zum angenommenen Satz von 40 % voraus.

    Der rechnerische Unterschied vor Steuern beträgt 1.175 €: 675 € nicht gedeckter Mietausfall plus 500 € höherer eigener Selbstbehalt. Er misst daher nicht allein den Nutzen der Mietausfalldeckung. Im vereinfachten Steuermodell stehen dieser Mehrbelastung zusätzliche Steuerentlastungen von 470 € gegenüber. Der Unterschied nach Steuern beträgt damit 705 €. Der größere der beiden Kostenunterschiede vor Steuern ist der Mietausfall.

    Woraus sich der Unterschied zusammensetzt
    Mietminderung
    −675 €
    Höherer eigener Selbstbehalt
    −500 €
    Zusätzliche Steuerentlastung im Beispiel
    +470 €
    Mehrbelastung nach Steuern im Beispiel
    −705 €
    Beispielrechnung, vereinfacht: 1.175 € Mehrbelastung vor Steuern abzüglich 470 € zusätzlicher Steuerentlastung ergeben 705 € Mehrbelastung nach Steuern. Angenommener Steuereffekt: 40 % bei vollständiger Verlustverrechnung.

    Reparaturkosten können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Eine sofortige Berücksichtigung ist jedoch nicht immer zulässig, etwa wenn Kosten zu aktivieren sind. Versicherungsleistungen, die abzugsfähige Aufwendungen ersetzen, sind grundsätzlich im Jahr des Zuflusses als Einnahmen aus Vermietung zu berücksichtigen; Entschädigungen für Mietausfall grundsätzlich ebenfalls. Bei anderen Erstattungszwecken ist die steuerliche Zuordnung gesondert zu prüfen.

    Fallen Ausgaben und Erstattungen in verschiedene Jahre, können unterschiedliche Steuersätze und die Verlustverrechnung zu abweichenden Steuerwirkungen führen. Ein vollständiger steuerlicher Ausgleich ist daher nicht garantiert. Beiträge zur Erhaltungsrücklage sind nicht sofort abzugsfähig. Erst die tatsächliche Verwendung für steuerlich begünstigte Aufwendungen kann einen Abzug ermöglichen; weder das gesamte Hausgeld noch eine Rücklagenzuführung darf pauschal als Werbungskosten angesetzt werden. Besprechen Sie die Zuordnung und den Zeitpunkt des Abzugs mit Ihrem Steuerberater.

    07Für wen welche Absicherung passt

    Mietausfalldeckung besonders sorgfältig prüfen
    • Sie haben eine einzelne Wohnung und keinen großen finanziellen Puffer.
    • Das Gebäude hat ältere Leitungen, etwa aus den 1960er- bis 1980er-Jahren; Zustand und Wartung sollten geprüft werden.
    • Die Wohnung hat Holz- oder Parkettböden, deren Durchfeuchtung umfangreiche Trocknung oder einen Austausch erfordern kann.
    Zusätzliche Deckung möglicherweise weniger dringend
    • Die Gemeinschaft hat bereits eine Police mit passender Mietausfalldeckung.
    • Sie halten eine liquide Rücklage, die einige Monatsmieten abdeckt, und können das verbleibende Risiko tragen.
    • Das Gebäude und seine Leitungen sind neu; auch dann sind Ausführungsfehler und andere Schadenursachen nicht ausgeschlossen.

    08Risiken und typische Fehler

    Zu spät gemeldet. Wer einen Schaden erst nach Wochen meldet oder ohne erforderliche Abstimmung saniert, riskiert je nach Pflichtverletzung Leistungskürzungen. Unaufschiebbare Schadenbegrenzung bleibt notwendig.

    Mieter vorschnell in Anspruch nehmen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unter den genannten Voraussetzungen vorrangig die Gebäudeversicherung einzuschalten. Prüfen Sie die Anspruchslage, bevor Sie Forderungen gegen den Mieter erheben.

    Police nicht gelesen. Selbstbehalt, Mietausfall, Leitungen außerhalb des Gebäudes: Prüfen Sie den vereinbarten Umfang. Was Vermieter berücksichtigen sollten, zeigt der Ratgeber Versicherungen für Vermieter.

    Instandhaltung unterschätzt. Alterung und Verschleiß von Leitungen können Schäden verursachen. Eine Strangsanierung kann erhebliche Kosten auslösen; regelmäßige Zustandsprüfungen helfen bei der Planung. Hinweise zur Rücklagenplanung stehen im Ratgeber zu Instandhaltungskosten.

    Erstattung steuerlich nicht berücksichtigt. Wer abzugsfähige Reparaturkosten und zugehörige Versicherungsleistungen nicht vollständig erfasst, kann das Vermietungsergebnis falsch erklären. Klären Sie die Zuordnung zur Anlage V und zum richtigen Jahr mit Ihrem Steuerberater.

    FAQHäufige Fragen

    Wer zahlt einen Wasserschaden in der Mietwohnung?

    Bei einer versicherten Ursache kann die Wohngebäudeversicherung Gebäudeschäden übernehmen. Für Sachen des Mieters kommt dessen Hausratversicherung infrage. Haftung und Leistungen hängen von Ursache, Verschulden und Versicherungsbedingungen ab.

    Muss der Mieter einen Wasserschaden zahlen, den er verursacht hat?

    Nicht automatisch. Bei leichter Fahrlässigkeit muss der Vermieter unter den einschlägigen Voraussetzungen die Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen, wenn der Mieter deren Prämie über die Betriebskosten mitträgt (BGH VIII ZR 28/04). Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine persönliche Haftung bestehen. Vorsätzlich verursachte Schäden sind grundsätzlich nicht haftpflichtversichert. Lassen Sie streitige Haftungsfragen von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Darf der Mieter nach einem Wasserschaden die Miete mindern?

    Eine erhebliche Beeinträchtigung kann zur Mietminderung berechtigen. Berechnungsgrundlage ist die Bruttomiete; die Quote hängt vom Einzelfall ab. Eigenes Verschulden kann die Minderung ausschließen, aber nicht pauschal in jedem versicherten Fall leichter Fahrlässigkeit. Bei Streit über das Minderungsrecht hilft ein Rechtsanwalt.

    Zahlt die Versicherung auch den Mietausfall?

    Nur im vereinbarten Umfang. Prüfen Sie, ob eine berechtigte Mietminderung infolge eines versicherten Schadens gedeckt ist und welche Voraussetzungen, Höchstbeträge und Leistungszeiträume gelten.

    Was muss ich als Vermieter sofort tun?

    Wasser nur gefahrlos stoppen lassen, bei möglichem Stromkontakt überflutete Bereiche meiden, den Schaden sicher dokumentieren und Versicherer sowie gegebenenfalls Hausverwaltung unverzüglich informieren. Notwendige Schadenbegrenzung nicht verzögern; Leckortung und Trocknung abstimmen und alles festhalten.

    Wer zahlt bei einer vermieteten Eigentumswohnung?

    Bei bestehender Deckung kommt die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft infrage. Ein Selbstbehalt wird grundsätzlich nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaft getragen, nicht automatisch vom Eigentümer der beschädigten Wohnung. Abweichende wirksame Regelungen und Beschlüsse sind zu prüfen. Bei Streit über die Kostenverteilung hilft ein Rechtsanwalt.

    Muss ich eine Versicherungserstattung versteuern?

    Ersetzt die Zahlung abzugsfähige Reparaturkosten, ist sie grundsätzlich im Zuflussjahr als Einnahme aus Vermietung zu berücksichtigen; für Mietausfallentschädigungen gilt dies grundsätzlich ebenfalls. Andere Erstattungszwecke und eine mögliche Aktivierung von Reparaturkosten können die steuerliche Behandlung ändern. Klären Sie die Zuordnung mit Ihrem Steuerberater.

    Weiterlesen

    Quellen

    • § 535 BGB, § 536 BGB, § 536c BGB (Erhaltung, Minderung, Anzeigepflicht)
    • § 280 BGB und § 538 BGB (Schadensersatz, Abnutzung)
    • § 2 Nr. 13 BetrKV (Umlage der Sachversicherung)
    • BGH, Urteil vom 03.11.2004, VIII ZR 28/04 (Vorrang der Gebäudeversicherung bei leichter Fahrlässigkeit des Mieters)
    • § 32a EStG (Einkommensteuertarif; die Beispielrechnung verwendet einen vereinfachten Steuereffekt von 40 % statt einer individuellen Tarifberechnung)

    Dieser Ratgeber erläutert die Rechtslage in Deutschland und bietet allgemeine Informationen. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Anlageberatung im Einzelfall. Versicherungsleistungen hängen vom Vertrag ab. Sämtliche Zahlen der Beispielrechnung sind illustrative Annahmen, keine Prognose oder Renditezusage. Wenden Sie sich für Ihre konkrete Situation an einen Rechtsanwalt beziehungsweise Steuerberater.

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Kapitalanlage-Immobilien, Kaufentscheidung und Wirtschaftlichkeit.

    Herbert investiert seit 2023 selbst in Immobilien und ist seit 2024 in der Immobilienbranche aktiv. Seine Beratung verbindet die eigene Anlegerperspektive mit verständlichen Erklärungen und einer offenen Einordnung von Chancen und Risiken.

    Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen.

    Kostenlos · Sofort · Ohne Anmeldung

    Laden Sie sich diesen Ratgeber als PDF herunter

    Die komplette Anleitung als saubere A4-Datei – mit Titelblatt, allen Kapiteln und Seitenzahlen. Behalten Sie sie griffbereit, lesen Sie offline oder besprechen Sie sie in Ruhe im Beratungsgespräch.

    • Alle Kapitel, Tabellen und Rechenbeispiele
    • Offline lesen – auf dem Handy oder ausgedruckt
    • In Ruhe durchgehen oder weitergeben
    • Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail

    A4-Format · 2.588 Wörter · Stand 19. Oktober 2026

    Verwandte Ratgeber

    Alle Ratgeber