Ratgeber · Bestand & Portfolio

    Strangsanierung: Kosten, Ablauf und wer zahlt

    In vielen Häusern aus den Fünfzigern bis Siebzigern sind die Leitungen am Ende. Wir zeigen, was eine Strangsanierung pro Wohnung kostet, wie die Gemeinschaft entscheidet und was nach Steuern für Sie als Vermieter übrig bleibt.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    16. Oktober 20269 Min. Lesezeit
    Was eine Strangsanierung im Beispiel bedeutet
    5.000–9.500 €
    je Wohnung netto
    Steig- und Anschlussleitungen, Marktübersicht 2026
    11.520 €
    Anteil der Eigentümerin
    90/1.000 an rund 128.000 €
    7.020 €
    davon Sonderumlage
    Rest kommt aus der Rücklage
    +4.275 €
    Steuerersparnis
    ledig, zvE 60.000 €, sofortiger Abzug

    In der Einladung zur Eigentümerversammlung steht ein neuer Punkt: „Strangsanierung, Beschluss über Planung und Finanzierung“. Dazu ein Gutachten über korrodierte Rohre und ein Kostenrahmen mit sechsstelliger Summe. Sie vermieten Ihre Wohnung und fragen sich, was davon bei Ihnen landet.

    Eine Strangsanierung gehört zu den teuersten Maßnahmen, die eine Eigentümergemeinschaft beschließt. Sie lässt sich selten lange aufschieben, denn alte Leitungen werden mit jedem Jahr anfälliger für Wasserschäden. Wer die Zahlen kennt, kann die Belastung planen und den größten Teil davon steuerlich geltend machen.

    01Was eine Strangsanierung ist

    Ein Strang ist ein senkrechter Leitungsschacht, der alle Etagen übereinander versorgt. Darin laufen Trinkwasser, Warmwasser, Abwasser und oft die Heizung. In vielen Häusern aus den Fünfzigern bis Siebzigern liegen noch die ursprünglichen Rohre. Verzinkter Stahl rostet von innen, Abwasserrohre werden undicht, und Lötstellen geben nach.

    Typische Anzeichen sind braunes Wasser nach längerer Standzeit, sinkender Wasserdruck, wiederkehrende Rohrbrüche und Feuchtigkeit in Schächten. Bei Trinkwasser kommt die Hygiene dazu, etwa erhöhte Legionellenwerte in der Warmwasserzirkulation.

    Es gibt zwei Wege. Beim Austausch werden die Schächte geöffnet und neue Rohre verlegt, bei Trinkwasser ist das der Regelfall. Bei Abwasserleitungen kann eine Innensanierung mit Schlauch oder Beschichtung reichen, wenn eine Kamerabefahrung das zulässt. Das spart Aufbrüche in den Bädern.

    02Was eine Strangsanierung kostet

    Die Kosten hängen weniger am Rohr als an dem, was danach wiederhergestellt werden muss: Fliesen, Estrich, Wände und manchmal das ganze Bad.

    UmfangKosten je Wohnung netto
    nur Steigleitungen Trinkwasser2.500–5.500 €
    Steig- und Anschlussleitungen5.000–9.500 €
    mit kompletter Badsanierung12.000–25.000 €
    Abwasser-Innensanierung600–1.000 € je Meter Leitung

    Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer, Planung und Bauüberwachung, Provisorien während der Bauzeit und eine Reserve für Unvorhergesehenes. Werden alte Bauteile mit Asbest gefunden, steigt die Summe noch einmal. Die Spannen stammen aus einer Marktübersicht von Bestandsnetz Consult mit Stand Oktober 2026. Für Ihr Haus zählt das Angebot, das die Verwaltung einholt.

    Prüfung der gemeinschaftlichen Heizungsanlage eines Wohngebäudes
    KI-generiertes Symbolbild

    03Wer entscheidet und wer zahlt

    Die Leitungsstränge gehören zum Gemeinschaftseigentum. Für ihre Erhaltung ist die Eigentümergemeinschaft zuständig (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG). Sie beschließt die Sanierung in der Versammlung mit einfacher Mehrheit (§ 25 Abs. 1 WEG). Ein einzelner Eigentümer kann sie nicht verhindern, wenn die Sanierung notwendig ist.

    Die Kosten verteilt die Gemeinschaft nach Miteigentumsanteilen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Sie kann für eine einzelne Maßnahme eine andere Verteilung beschließen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG), etwa nach Zahl der Bäder. Bezahlt wird zuerst aus der Instandhaltungsrücklage. Was fehlt, kommt als Sonderumlage.

    Schwieriger ist die Grenze zur Wohnung. Welche Leitungsabschnitte zum Sondereigentum gehören, regelt die Teilungserklärung. Oft gehört der Strang der Gemeinschaft und die Leitung ab der Abzweigung in die Wohnung dem Eigentümer. Wird bei der Sanierung auch das Bad erneuert, zahlen Sie diesen Teil meist selbst.

    Aus unseren Gesprächen
    „Muss ein kleiner Eigentümer auch diese großen Teile für Dach und Fach bezahlen?“

    Das fragen uns Kunden in Beratungsgesprächen. Die Antwort ist ja, im Verhältnis seines Anteils. Wer 50/1.000 Anteile hält, zahlt 5 % der Kosten, egal ob er im Erdgeschoss oder unter dem Dach wohnt. Eine kleine Wohnung trägt also einen kleinen, aber keinen geringen Betrag, wenn die Maßnahme sechsstellig ist.

    04Beispielrechnung: Was bei einer Eigentümerin ankommt

    Petra ist ledig und vermietet eine Wohnung in einem Haus mit zwölf Wohnungen, Baujahr 1971. Ihr Anteil beträgt 90/1.000, die Kaltmiete 700 € im Monat. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt ohne die Sanierung bei 60.000 €. Die Gemeinschaft beschließt, Steig- und Anschlussleitungen zu erneuern. Die Bäder bleiben, nur die Wände an den Schächten werden geöffnet und wieder geschlossen. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

    Kosten der Gemeinschaft und Anteil von Petra
    GemeinschaftPetra (90/1.000)
    Leitungen 12 × 8.000 € netto96.000 €8.640 €
    Planung und Bauüberwachung 12 % (Annahme)11.520 €1.037 €
    Umsatzsteuer 19 %20.429 €1.839 €
    Gesamtkosten, gerundet128.000 €11.520 €
    davon aus der Rücklage50.000 €4.500 €
    davon Sonderumlage78.000 €7.020 €
    Kosten je Wohnung innerhalb der Marktspanne, Planung und Rücklagenentnahme sind Annahmen. Eigene Berechnung, Stand 16.10.2026.

    Petra muss also 7.020 € neu aufbringen. Die 4.500 € aus der Rücklage hat sie über die Jahre mit dem Hausgeld schon eingezahlt. Während der Bauzeit mindert ihr Mieter die Miete für einen Monat um 25 %, das sind 175 €.

    Was holt sie über die Steuer zurück? Hausgeld, das in die Rücklage fließt, ist noch keine Werbungskosten. Abziehbar wird es erst, wenn die Gemeinschaft das Geld für eine Erhaltung ausgibt (BFH, Urteil vom 14.01.2025, IX R 19/24). In diesem Jahr kann Petra deshalb ihren vollen Anteil von 11.520 € absetzen, den Rücklagenteil und die Sonderumlage.

    Steuer im Jahr der Sanierung
    ohne Sanierungmit Sanierung
    Zu versteuerndes Einkommen vorher60.000 €60.000 €
    Werbungskosten Anteil Strangsanierung–−11.520 €
    geringere Miete durch Minderung–−175 €
    Zu versteuerndes Einkommen60.000 €48.305 €
    Einkommensteuer 202614.233 €9.958 €
    Steuer nach § 32a EStG 2026, ledig, ohne Soli und Kirchensteuer (Soli fällt in beiden Fällen nicht an). Eigene Berechnung, Stand 16.10.2026.

    Petra zahlt in diesem Jahr 4.275 € weniger Einkommensteuer. Von den 7.020 € Sonderumlage und 175 € Mietausfall bleiben nach der Steuer rund 2.920 € in bar, die sie aus eigener Tasche trägt. Wirtschaftlich kostet sie die Sanierung insgesamt rund 7.420 €, weil sie die 4.500 € aus der Rücklage schon früher bezahlt hat.

    Wie sich Petras Anteil verteilt
    Sonderumlage
    −7.020 €
    Mietminderung
    −175 €
    Steuerersparnis
    +4.275 €
    Ergebnis rund −2.920 € in bar im Jahr der Sanierung. Der Rücklagenanteil von 4.500 € ist schon bezahlt.
    Sortierung von Belegen für die Abrechnung einer vermieteten Wohnung
    KI-generiertes Symbolbild

    05Sofort absetzen oder verteilen

    Größeren Erhaltungsaufwand an einem Wohngebäude dürfen Vermieter auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen (§ 82b EStDV). Das lohnt sich, wenn Ihr Einkommen in einem Jahr sonst unter eine Stufe fällt, an der jeder weitere Euro weniger Steuer spart. Im Beispiel spart Petra bei einer Verteilung auf drei Jahre zusammen 4.368 € statt 4.275 €, wenn ihr Einkommen gleich bleibt. Der Unterschied ist klein. Er wächst bei höheren Beträgen. Wann sich das Verteilen lohnt, erklärt der Ratgeber Erhaltungsaufwand verteilen nach § 82b EStDV.

    Eine Grenze gilt für Käufer. Haben Sie die Wohnung vor weniger als drei Jahren gekauft, zählt Ihr Anteil an der Sanierung zur 15-%-Grenze für anschaffungsnahe Aufwendungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Wird sie überschritten, schreiben Sie die Kosten nur noch über die Gebäudeabschreibung ab. Ob Ihre Zahlungen unter die Grenze fallen, rechnen Sie am besten vor dem Beschluss mit Ihrem Steuerberater durch.

    06Was während der Bauzeit für Ihren Mieter gilt

    Ihr Mieter muss Erhaltungsmaßnahmen dulden (§ 555a Abs. 1 BGB). Sie müssen sie rechtzeitig ankündigen, die Pflicht entfällt nur bei kleinen Arbeiten oder Notfällen (§ 555a Abs. 2 BGB). Die Verwaltung gibt einen Bauzeitenplan heraus. Leiten Sie ihn sofort an Ihren Mieter weiter und vereinbaren Sie Zugangstermine.

    Solange Bad oder Küche nicht nutzbar sind, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB). Wie stark, hängt von der Einschränkung ab. Fällt das Wasser nur stundenweise aus, ist es wenig, ist das Bad zwei Wochen gesperrt, deutlich mehr. Richtwerte aus Urteilen finden Sie im Ratgeber Mietminderung Tabelle. Pro Wohnung dauern die Arbeiten nach Angaben eines Sanierungsbetriebs oft fünf bis zehn Arbeitstage, in einem Haus mit zehn Wohnungen vier bis acht Wochen.

    So bereiten Sie sich als Vermieter vor
    1. 01
      Beschlussvorlage prüfen

      Umfang, Kosten, Verteilung und Finanzierung stehen in der Einladung. Fragen Sie nach, wenn die Abgrenzung zum Sondereigentum fehlt.

    2. 02
      Liquidität planen

      Rechnen Sie Ihren Anteil an der Sonderumlage aus und legen Sie den Betrag bis zur Fälligkeit zurück.

    3. 03
      Mieter informieren

      Bauzeitenplan weiterleiten, Termine abstimmen, einen Ansprechpartner nennen.

    4. 04
      Minderung einplanen

      Rechnen Sie für die Bauzeit mit einer geringeren Miete.

    5. 05
      Belege sammeln

      Beschluss, Abrechnung der Gemeinschaft und Zahlungsnachweise brauchen Sie für die Steuererklärung.

    07Risiken und Grenzen

    Nachträge. Geöffnete Schächte zeigen oft mehr Schäden als erwartet. Eine Reserve von 10 bis 15 % im Beschluss ist sinnvoll. Fehlt sie, folgt eine zweite Sonderumlage.

    Schadstoffe. In Häusern bis in die Neunziger können Asbest oder andere Schadstoffe in Spachtel, Kleber oder Rohrisolierungen stecken. Die fachgerechte Entsorgung verteuert und verlängert die Arbeiten.

    Liquidität. Eine Sonderumlage ist meist innerhalb weniger Wochen fällig. Wer sie nicht zahlen kann, gerät gegenüber der Gemeinschaft in Verzug. Banken finanzieren solche Beträge, aber das kostet Zinsen.

    Mieterwechsel. Mieter, die während der Bauzeit ausziehen, hinterlassen eine Wohnung, die erst nach den Arbeiten wieder vermietbar ist. Rechnen Sie mit Leerstand.

    Gut vorbereitet
    • Die Rücklage deckt einen großen Teil der Kosten
    • Sie haben Ihren Anteil an der Sonderumlage zurückgelegt
    • Ihr Mieter ist früh informiert
    Eher ein Problem
    • Die Gemeinschaft hat die Sanierung jahrelang verschoben und die Rücklage ist klein
    • Sie haben die Wohnung gerade gekauft und planen zusätzlich eine eigene Renovierung
    • Ihre Rechnung trägt keinen Monat ohne volle Miete

    FAQHäufige Fragen

    Was kostet eine Strangsanierung pro Wohnung?

    Nach einer Marktübersicht von 2026 netto rund 2.500 bis 5.500 € für die Steigleitungen, 5.000 bis 9.500 € mit Anschlussleitungen und 12.000 bis 25.000 € mit neuem Bad. Dazu kommen Umsatzsteuer, Planung und eine Reserve.

    Wer zahlt die Strangsanierung in einer Eigentümergemeinschaft?

    Alle Eigentümer nach ihren Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaft keine andere Verteilung beschließt. Das Geld kommt zuerst aus der Erhaltungsrücklage, der Rest als Sonderumlage. Leitungsteile im Sondereigentum zahlt der jeweilige Eigentümer.

    Kann ich eine Strangsanierung verhindern?

    In der Regel nicht. Ist die Sanierung zur Erhaltung notwendig, beschließt die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit. Sie können einen Beschluss anfechten, wenn er nicht ordnungsgemäß zustande kam, aber nicht, weil Ihnen die Kosten zu hoch sind.

    Darf mein Mieter während der Strangsanierung die Miete mindern?

    Ja, solange die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist, mindert sich die Miete kraft Gesetzes. Die Höhe hängt davon ab, wie stark Bad, Küche und Wasser betroffen sind und wie lange.

    Kann ich die Strangsanierung auf den Mieter umlegen?

    Meist nicht. Der Austausch alter Leitungen gegen gleichwertige neue ist Erhaltung, keine Modernisierung. Eine Modernisierungsumlage kommt nur für echte Verbesserungen in Betracht.

    Kann ich die Kosten der Strangsanierung von der Steuer absetzen?

    Als Vermieter ja, als Werbungskosten im Jahr, in dem die Gemeinschaft das Geld ausgibt. Das gilt auch für den Teil aus der Rücklage. Größeren Erhaltungsaufwand können Sie auf zwei bis fünf Jahre verteilen.

    Wie lange dauert eine Strangsanierung?

    Pro Wohnung nach Angaben aus der Branche oft fünf bis zehn Arbeitstage, im ganzen Haus je nach Größe mehrere Wochen bis Monate. Den genauen Ablauf legt der Bauzeitenplan fest.

    Weiterlesen

    Quellen

    Alle Quellen abgerufen am 16.10.2026.

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Steuern, AfA, Bestandsimmobilien und Portfolioaufbau.

    Eduard hat seit 2020 sieben eigene Immobilien gekauft und mehr als 150 Mandanten begleitet. Er schreibt über Steuerhebel, Objektunterlagen und Portfolioaufbau – mit ehrlichen Zahlen statt Schönrechnerei.

    Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen, Stand 16.10.2026.

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    A4-Format · 1.993 Wörter · Stand 16. Oktober 2026

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    Strangsanierung: Kosten, Ablauf und wer zahlt

    Eduard Winter · 2026-10-16

    Was eine Strangsanierung im Beispiel bedeutet
    5.000–9.500 €
    je Wohnung netto
    Steig- und Anschlussleitungen, Marktübersicht 2026
    11.520 €
    Anteil der Eigentümerin
    90/1.000 an rund 128.000 €
    7.020 €
    davon Sonderumlage
    Rest kommt aus der Rücklage
    +4.275 €
    Steuerersparnis
    ledig, zvE 60.000 €, sofortiger Abzug

    In der Einladung zur Eigentümerversammlung steht ein neuer Punkt: „Strangsanierung, Beschluss über Planung und Finanzierung“. Dazu ein Gutachten über korrodierte Rohre und ein Kostenrahmen mit sechsstelliger Summe. Sie vermieten Ihre Wohnung und fragen sich, was davon bei Ihnen landet.

    Eine Strangsanierung gehört zu den teuersten Maßnahmen, die eine Eigentümergemeinschaft beschließt. Sie lässt sich selten lange aufschieben, denn alte Leitungen werden mit jedem Jahr anfälliger für Wasserschäden. Wer die Zahlen kennt, kann die Belastung planen und den größten Teil davon steuerlich geltend machen.

    01Was eine Strangsanierung ist

    Ein Strang ist ein senkrechter Leitungsschacht, der alle Etagen übereinander versorgt. Darin laufen Trinkwasser, Warmwasser, Abwasser und oft die Heizung. In vielen Häusern aus den Fünfzigern bis Siebzigern liegen noch die ursprünglichen Rohre. Verzinkter Stahl rostet von innen, Abwasserrohre werden undicht, und Lötstellen geben nach.

    Typische Anzeichen sind braunes Wasser nach längerer Standzeit, sinkender Wasserdruck, wiederkehrende Rohrbrüche und Feuchtigkeit in Schächten. Bei Trinkwasser kommt die Hygiene dazu, etwa erhöhte Legionellenwerte in der Warmwasserzirkulation.

    Es gibt zwei Wege. Beim Austausch werden die Schächte geöffnet und neue Rohre verlegt, bei Trinkwasser ist das der Regelfall. Bei Abwasserleitungen kann eine Innensanierung mit Schlauch oder Beschichtung reichen, wenn eine Kamerabefahrung das zulässt. Das spart Aufbrüche in den Bädern.

    02Was eine Strangsanierung kostet

    Die Kosten hängen weniger am Rohr als an dem, was danach wiederhergestellt werden muss: Fliesen, Estrich, Wände und manchmal das ganze Bad.

    UmfangKosten je Wohnung netto
    nur Steigleitungen Trinkwasser2.500–5.500 €
    Steig- und Anschlussleitungen5.000–9.500 €
    mit kompletter Badsanierung12.000–25.000 €
    Abwasser-Innensanierung600–1.000 € je Meter Leitung

    Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer, Planung und Bauüberwachung, Provisorien während der Bauzeit und eine Reserve für Unvorhergesehenes. Werden alte Bauteile mit Asbest gefunden, steigt die Summe noch einmal. Die Spannen stammen aus einer Marktübersicht von Bestandsnetz Consult mit Stand Oktober 2026. Für Ihr Haus zählt das Angebot, das die Verwaltung einholt.

    03Wer entscheidet und wer zahlt

    Die Leitungsstränge gehören zum Gemeinschaftseigentum. Für ihre Erhaltung ist die Eigentümergemeinschaft zuständig (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG). Sie beschließt die Sanierung in der Versammlung mit einfacher Mehrheit (§ 25 Abs. 1 WEG). Ein einzelner Eigentümer kann sie nicht verhindern, wenn die Sanierung notwendig ist.

    Die Kosten verteilt die Gemeinschaft nach Miteigentumsanteilen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Sie kann für eine einzelne Maßnahme eine andere Verteilung beschließen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG), etwa nach Zahl der Bäder. Bezahlt wird zuerst aus der Instandhaltungsrücklage. Was fehlt, kommt als Sonderumlage.

    Schwieriger ist die Grenze zur Wohnung. Welche Leitungsabschnitte zum Sondereigentum gehören, regelt die Teilungserklärung. Oft gehört der Strang der Gemeinschaft und die Leitung ab der Abzweigung in die Wohnung dem Eigentümer. Wird bei der Sanierung auch das Bad erneuert, zahlen Sie diesen Teil meist selbst.

    Aus unseren Gesprächen
    „Muss ein kleiner Eigentümer auch diese großen Teile für Dach und Fach bezahlen?“

    Das fragen uns Kunden in Beratungsgesprächen. Die Antwort ist ja, im Verhältnis seines Anteils. Wer 50/1.000 Anteile hält, zahlt 5 % der Kosten, egal ob er im Erdgeschoss oder unter dem Dach wohnt. Eine kleine Wohnung trägt also einen kleinen, aber keinen geringen Betrag, wenn die Maßnahme sechsstellig ist.

    04Beispielrechnung: Was bei einer Eigentümerin ankommt

    Petra ist ledig und vermietet eine Wohnung in einem Haus mit zwölf Wohnungen, Baujahr 1971. Ihr Anteil beträgt 90/1.000, die Kaltmiete 700 € im Monat. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt ohne die Sanierung bei 60.000 €. Die Gemeinschaft beschließt, Steig- und Anschlussleitungen zu erneuern. Die Bäder bleiben, nur die Wände an den Schächten werden geöffnet und wieder geschlossen. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

    Kosten der Gemeinschaft und Anteil von Petra
    GemeinschaftPetra (90/1.000)
    Leitungen 12 × 8.000 € netto96.000 €8.640 €
    Planung und Bauüberwachung 12 % (Annahme)11.520 €1.037 €
    Umsatzsteuer 19 %20.429 €1.839 €
    Gesamtkosten, gerundet128.000 €11.520 €
    davon aus der Rücklage50.000 €4.500 €
    davon Sonderumlage78.000 €7.020 €
    Kosten je Wohnung innerhalb der Marktspanne, Planung und Rücklagenentnahme sind Annahmen. Eigene Berechnung, Stand 16.10.2026.

    Petra muss also 7.020 € neu aufbringen. Die 4.500 € aus der Rücklage hat sie über die Jahre mit dem Hausgeld schon eingezahlt. Während der Bauzeit mindert ihr Mieter die Miete für einen Monat um 25 %, das sind 175 €.

    Was holt sie über die Steuer zurück? Hausgeld, das in die Rücklage fließt, ist noch keine Werbungskosten. Abziehbar wird es erst, wenn die Gemeinschaft das Geld für eine Erhaltung ausgibt (BFH, Urteil vom 14.01.2025, IX R 19/24). In diesem Jahr kann Petra deshalb ihren vollen Anteil von 11.520 € absetzen, den Rücklagenteil und die Sonderumlage.

    Steuer im Jahr der Sanierung
    ohne Sanierungmit Sanierung
    Zu versteuerndes Einkommen vorher60.000 €60.000 €
    Werbungskosten Anteil Strangsanierung–−11.520 €
    geringere Miete durch Minderung–−175 €
    Zu versteuerndes Einkommen60.000 €48.305 €
    Einkommensteuer 202614.233 €9.958 €
    Steuer nach § 32a EStG 2026, ledig, ohne Soli und Kirchensteuer (Soli fällt in beiden Fällen nicht an). Eigene Berechnung, Stand 16.10.2026.

    Petra zahlt in diesem Jahr 4.275 € weniger Einkommensteuer. Von den 7.020 € Sonderumlage und 175 € Mietausfall bleiben nach der Steuer rund 2.920 € in bar, die sie aus eigener Tasche trägt. Wirtschaftlich kostet sie die Sanierung insgesamt rund 7.420 €, weil sie die 4.500 € aus der Rücklage schon früher bezahlt hat.

    Wie sich Petras Anteil verteilt
    Sonderumlage
    −7.020 €
    Mietminderung
    −175 €
    Steuerersparnis
    +4.275 €
    Ergebnis rund −2.920 € in bar im Jahr der Sanierung. Der Rücklagenanteil von 4.500 € ist schon bezahlt.

    05Sofort absetzen oder verteilen

    Größeren Erhaltungsaufwand an einem Wohngebäude dürfen Vermieter auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen (§ 82b EStDV). Das lohnt sich, wenn Ihr Einkommen in einem Jahr sonst unter eine Stufe fällt, an der jeder weitere Euro weniger Steuer spart. Im Beispiel spart Petra bei einer Verteilung auf drei Jahre zusammen 4.368 € statt 4.275 €, wenn ihr Einkommen gleich bleibt. Der Unterschied ist klein. Er wächst bei höheren Beträgen. Wann sich das Verteilen lohnt, erklärt der Ratgeber Erhaltungsaufwand verteilen nach § 82b EStDV.

    Eine Grenze gilt für Käufer. Haben Sie die Wohnung vor weniger als drei Jahren gekauft, zählt Ihr Anteil an der Sanierung zur 15-%-Grenze für anschaffungsnahe Aufwendungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Wird sie überschritten, schreiben Sie die Kosten nur noch über die Gebäudeabschreibung ab. Ob Ihre Zahlungen unter die Grenze fallen, rechnen Sie am besten vor dem Beschluss mit Ihrem Steuerberater durch.

    06Was während der Bauzeit für Ihren Mieter gilt

    Ihr Mieter muss Erhaltungsmaßnahmen dulden (§ 555a Abs. 1 BGB). Sie müssen sie rechtzeitig ankündigen, die Pflicht entfällt nur bei kleinen Arbeiten oder Notfällen (§ 555a Abs. 2 BGB). Die Verwaltung gibt einen Bauzeitenplan heraus. Leiten Sie ihn sofort an Ihren Mieter weiter und vereinbaren Sie Zugangstermine.

    Solange Bad oder Küche nicht nutzbar sind, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB). Wie stark, hängt von der Einschränkung ab. Fällt das Wasser nur stundenweise aus, ist es wenig, ist das Bad zwei Wochen gesperrt, deutlich mehr. Richtwerte aus Urteilen finden Sie im Ratgeber Mietminderung Tabelle. Pro Wohnung dauern die Arbeiten nach Angaben eines Sanierungsbetriebs oft fünf bis zehn Arbeitstage, in einem Haus mit zehn Wohnungen vier bis acht Wochen.

    So bereiten Sie sich als Vermieter vor
    1. 01
      Beschlussvorlage prüfen

      Umfang, Kosten, Verteilung und Finanzierung stehen in der Einladung. Fragen Sie nach, wenn die Abgrenzung zum Sondereigentum fehlt.

    2. 02
      Liquidität planen

      Rechnen Sie Ihren Anteil an der Sonderumlage aus und legen Sie den Betrag bis zur Fälligkeit zurück.

    3. 03
      Mieter informieren

      Bauzeitenplan weiterleiten, Termine abstimmen, einen Ansprechpartner nennen.

    4. 04
      Minderung einplanen

      Rechnen Sie für die Bauzeit mit einer geringeren Miete.

    5. 05
      Belege sammeln

      Beschluss, Abrechnung der Gemeinschaft und Zahlungsnachweise brauchen Sie für die Steuererklärung.

    07Risiken und Grenzen

    Nachträge. Geöffnete Schächte zeigen oft mehr Schäden als erwartet. Eine Reserve von 10 bis 15 % im Beschluss ist sinnvoll. Fehlt sie, folgt eine zweite Sonderumlage.

    Schadstoffe. In Häusern bis in die Neunziger können Asbest oder andere Schadstoffe in Spachtel, Kleber oder Rohrisolierungen stecken. Die fachgerechte Entsorgung verteuert und verlängert die Arbeiten.

    Liquidität. Eine Sonderumlage ist meist innerhalb weniger Wochen fällig. Wer sie nicht zahlen kann, gerät gegenüber der Gemeinschaft in Verzug. Banken finanzieren solche Beträge, aber das kostet Zinsen.

    Mieterwechsel. Mieter, die während der Bauzeit ausziehen, hinterlassen eine Wohnung, die erst nach den Arbeiten wieder vermietbar ist. Rechnen Sie mit Leerstand.

    Gut vorbereitet
    • Die Rücklage deckt einen großen Teil der Kosten
    • Sie haben Ihren Anteil an der Sonderumlage zurückgelegt
    • Ihr Mieter ist früh informiert
    Eher ein Problem
    • Die Gemeinschaft hat die Sanierung jahrelang verschoben und die Rücklage ist klein
    • Sie haben die Wohnung gerade gekauft und planen zusätzlich eine eigene Renovierung
    • Ihre Rechnung trägt keinen Monat ohne volle Miete

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    Quellen

    Alle Quellen abgerufen am 16.10.2026.

    FAQHäufige Fragen

    Was kostet eine Strangsanierung pro Wohnung?

    Nach einer Marktübersicht von 2026 netto rund 2.500 bis 5.500 € für die Steigleitungen, 5.000 bis 9.500 € mit Anschlussleitungen und 12.000 bis 25.000 € mit neuem Bad. Dazu kommen Umsatzsteuer, Planung und eine Reserve.

    Wer zahlt die Strangsanierung in einer Eigentümergemeinschaft?

    Alle Eigentümer nach ihren Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaft keine andere Verteilung beschließt. Das Geld kommt zuerst aus der Erhaltungsrücklage, der Rest als Sonderumlage. Leitungsteile im Sondereigentum zahlt der jeweilige Eigentümer.

    Kann ich eine Strangsanierung verhindern?

    In der Regel nicht. Ist die Sanierung zur Erhaltung notwendig, beschließt die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit. Sie können einen Beschluss anfechten, wenn er nicht ordnungsgemäß zustande kam, aber nicht, weil Ihnen die Kosten zu hoch sind.

    Darf mein Mieter während der Strangsanierung die Miete mindern?

    Ja, solange die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist, mindert sich die Miete kraft Gesetzes. Die Höhe hängt davon ab, wie stark Bad, Küche und Wasser betroffen sind und wie lange.

    Kann ich die Strangsanierung auf den Mieter umlegen?

    Meist nicht. Der Austausch alter Leitungen gegen gleichwertige neue ist Erhaltung, keine Modernisierung. Eine Modernisierungsumlage kommt nur für echte Verbesserungen in Betracht.

    Kann ich die Kosten der Strangsanierung von der Steuer absetzen?

    Als Vermieter ja, als Werbungskosten im Jahr, in dem die Gemeinschaft das Geld ausgibt. Das gilt auch für den Teil aus der Rücklage. Größeren Erhaltungsaufwand können Sie auf zwei bis fünf Jahre verteilen.

    Wie lange dauert eine Strangsanierung?

    Pro Wohnung nach Angaben aus der Branche oft fünf bis zehn Arbeitstage, im ganzen Haus je nach Größe mehrere Wochen bis Monate. Den genauen Ablauf legt der Bauzeitenplan fest.