Ratgeber · Kauf und Notar

    Immobilie kaufen unverheiratet: was Paare regeln sollten

    Eigentumsanteile, gemeinsame Kredithaftung und fehlendes gesetzliches Erbrecht: Was unverheiratete Paare beim Kauf als Eigenheim oder Kapitalanlage regeln sollten.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    Aktualisiert am 22. Oktober 20269 Min. Lesezeit
    Was ohne Trauschein anders ist
    6,5 %
    Grunderwerbsteuer
    beim entgeltlichen Auskaufen des Partners, je nach Land 3,5 bis 6,5 %
    20.000 €
    Erbschaftsteuer-Freibetrag
    statt 500.000 € für Ehegatten
    30 %
    Erbschaftsteuer
    bis 6 Mio. € steuerpflichtigem Erwerb, Steuerklasse III; darüber grundsätzlich 50 %
    −544 €
    Cashflow vor Steuern
    im Monat im vereinfachten Modell, gemeinsame Wohnung für 280.000 €

    Sie leben seit Jahren zusammen, teilen Konto, Urlaub und Pläne. Jetzt wollen Sie gemeinsam eine Wohnung kaufen, vielleicht für sich, vielleicht als Kapitalanlage. Heiraten steht nicht an, oder jedenfalls nicht jetzt. Was sollten Sie vorher regeln?

    Viele Regeln, die Ehepaare schützen, gelten für Sie nicht. Kauft einer dem anderen später seinen Anteil ab, wird Grunderwerbsteuer fällig. Ein gesetzliches Erbrecht als Partner gibt es nicht, und der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer ist viel kleiner. Verträge schließen einige dieser Lücken, die Steuervorteile der Ehe ersetzen sie nicht.

    Dieser Ratgeber gilt für Paare, die weder verheiratet sind noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Ob Sie unverheiratet ein Haus kaufen oder eine Eigentumswohnung, die Regeln sind dieselben.

    01Was ohne Trauschein fehlt

    ThemaEhepaarPaar ohne Trauschein
    EinkommensteuerZusammenveranlagung mit Splitting bei erfüllten Voraussetzungen möglichjeder einzeln nach Grundtarif
    Kauf vom Partnergrunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 4 GrEStG)grundsätzlich Grunderwerbsteuer auf den entgeltlich erworbenen Anteil
    Gesetzliches Erbrechtjakein gesetzliches Erbrecht als Partner
    Erbschaftsteuer-Freibetrag500.000 €20.000 €
    Steuersatz Erbschaftab 7 % (Steuerklasse I)30 % bis 6 Mio. € steuerpflichtigem Erwerb, darüber grundsätzlich 50 % (Steuerklasse III; Härteausgleich beachten)
    Ausgleich bei TrennungZugewinnausgleich abhängig vom Güterstand und dessen Beendigung, nicht allein durch Trennungkein ehelicher Zugewinnausgleich; vertragliche und im Einzelfall gesetzliche Ansprüche möglich

    Einige Unterschiede wirken jedes Jahr, etwa bei der Einkommensteuer. Richtig teuer werden sie, wenn sich etwas ändert, bei einer Trennung oder im Todesfall. Genau dafür lohnt es sich, vor dem Notartermin zu planen. Die Lage verheirateter Paare beschreibt der Ratgeber Kapitalanlage als Ehepaar.

    02Wer ins Grundbuch eingetragen wird

    Wenn Sie beide unmittelbar als Miteigentümer kaufen, werden Sie im Grundbuch mit Anteilen eingetragen (§ 47 Abs. 1 GBO), etwa „je zur Hälfte“ oder „zu 7/10 und zu 3/10“. Das nennt man Bruchteilseigentum (§§ 741 ff., 1008 BGB). Jeder kann seinen Anteil grundsätzlich verkaufen, belasten und vererben.

    Es gibt drei Möglichkeiten:

    • Bruchteilseigentum ermöglicht einen unmittelbaren gemeinsamen Kauf. Die Anteile werden im Kaufvertrag festgelegt.
    • Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist möglich, muss aber seit 2024 zuerst ins Gesellschaftsregister eingetragen werden, bevor sie ins Grundbuch kann (§ 47 Abs. 2 GBO). Für eine einzelne Wohnung sollte der zusätzliche Aufwand gegen den konkreten Nutzen abgewogen werden.
    • Alleineigentum eines Partners ist möglich, wenn nur einer kauft. Zahlt der andere trotzdem mit, sollten Zweck, Rückzahlung und Ausgleich schriftlich geregelt werden. Ohne klare Vereinbarung kann die Rückforderung im Streitfall schwierig sein. Je nach Inhalt kann notarielle Beurkundung erforderlich sein.
    Aus unseren Gesprächen
    „Kann ich mit meiner Partnerin zusammen finanzieren, aber nur mein Name steht im Grundbuch?“

    Eine gemeinsame Finanzierung ist nicht dasselbe wie gemeinsames Eigentum. Ob die Bank beide Unterschriften verlangt, hängt von der Finanzierung ab; Eigentümer wird bei einem unmittelbaren Kauf nur, wer entsprechend ins Grundbuch eingetragen wird. Wer mithaftet, ohne Eigentümer zu sein, sollte seine Position vertraglich absichern lassen.

    Stimmen Sie die Anteile mit den Beiträgen ab: Eigenkapital, Darlehensverpflichtungen und laufende Zahlungen. Bringt einer 40.000 € Eigenkapital mit und der andere nichts, sind gleiche Eigentumsanteile möglich. Der gewünschte Ausgleich oder eine beabsichtigte Zuwendung sollte aber ausdrücklich geregelt werden. Klären Sie die rechtliche Gestaltung mit einem Rechtsanwalt oder Notar und die steuerlichen Folgen mit Ihrem Steuerberater.

    Gemeinsame Prüfung von Finanzierungsunterlagen und monatlichen Kosten
    KI-generiertes Symbolbild

    03Kredit: beide haften für alles

    Nehmen Sie das Darlehen gemeinsam als Gesamtschuldner auf, gilt § 421 BGB. Die Bank kann den ganzen geschuldeten Betrag von jedem von Ihnen verlangen, unabhängig davon, wem wie viel Wohnung gehört.

    Bei der Kreditprüfung kann die Bank beide Einkommen berücksichtigen. Nach einer Trennung wird die gemeinsame Haftung zum Risiko. Wer auszieht, haftet weiter, bis die Bank ihn aus dem Darlehen entlässt. Das tut sie nur, wenn die verbleibende Finanzierung tragfähig ist und die Sicherheiten reichen. Ein gutes Einkommen allein genügt dafür nicht immer.

    04Als Kapitalanlage: Steuer pro Partner

    Kaufen Sie gemeinsam eine vermietete Wohnung, bilden Sie steuerlich eine Vermietungsgemeinschaft. Das Ergebnis wird grundsätzlich gesondert und einheitlich festgestellt und den Beteiligten zugerechnet. Jeder berücksichtigt seinen Anteil in der eigenen Steuererklärung. Splitting gibt es für dieses Paar nicht. Ein steuerlich anerkannter Verlust kann sich deshalb bei jedem unterschiedlich auswirken; eine Steuerersparnis ist nicht automatisch garantiert.

    Ein Beispiel: Mia hat vor dem Vermietungsergebnis ein zu versteuerndes Einkommen von 75.000 €, Ben eines von 35.000 €. Sie kaufen gemeinsam eine vermietete Wohnung für 280.000 € und finanzieren Kaufpreis und Nebenkosten von 28.000 € vollständig über die Bank, insgesamt also 308.000 €. Angenommen werden 3,8 % Zins und 1,5 % anfängliche Tilgung. Die Kaltmiete liegt bei 950 € im Monat, die nicht umlagefähigen Auszahlungen bei 1.600 € im Jahr. Die Namen sind ausgedacht; die Zahlen sind ein Rechenbeispiel, kein Finanzierungsangebot und keine Prognose.

    Cashflow vor Steuern, vereinfachtes Jahresmodell, beide zusammen
    Betrag
    Kaltmiete (12 × 950 €)+11.400 €
    Zinsen (3,8 % von 308.000 €)−11.704 €
    Tilgung (1,5 % von 308.000 €)−4.620 €
    Nicht umlagefähige Auszahlungen−1.600 €
    Cashflow vor Steuern−6.524 €
    im Monat−544 €
    Beispielrechnung, vereinfacht: Beide Prozentsätze werden auf die anfängliche Darlehenssumme angewendet. Bei laufender Tilgung verändern sich Zins- und Tilgungsanteil; dies ist kein tatsächlicher Tilgungsplan für das erste volle Jahr. Die 3,8 % sind eine reine Modellannahme, keine Aussage zum Marktzins. Der Monatsbetrag ist auf volle Euro gerundet.

    Für die Abschreibung wird im Modell eine Bemessungsgrundlage von 246.400 € angenommen: 80 % der insgesamt 308.000 € Anschaffungskosten. Bei einem Abschreibungssatz von 2 % ergibt das 4.928 € jährliche Abschreibung. Dabei wird ausdrücklich unterstellt, dass sämtliche 28.000 € Nebenkosten zu den Anschaffungskosten gehören, 80 % der Gesamtkosten dem Gebäude zuzuordnen sind und für das Gebäude ein Abschreibungssatz von 2 % nach § 7 Abs. 4 EStG gilt. In der Praxis hängen Bemessungsgrundlage und Abschreibung insbesondere von Kaufpreisaufteilung, Kostenarten und Fertigstellungsjahr ab.

    Nur wenn die 1.600 € zugleich vollständig sofort abziehbare Werbungskosten sind, ergibt sich im vereinfachten Modell ein steuerlicher Verlust von 6.832 €: 11.400 € Miete minus 11.704 € Zinsen minus 1.600 € Kosten minus 4.928 € Abschreibung. Tilgung ist nicht abziehbar. Das gesamte Hausgeld ist ebenfalls nicht pauschal abziehbar. Insbesondere sind Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht sofort steuerlich abziehbar; berücksichtigt werden erst tatsächlich verausgabte, steuerlich begünstigte Kosten nach den jeweils geltenden Regeln.

    Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie sich unterschiedliche Eigentumsanteile bei unterschiedlich hoher Steuerentlastung auswirken können. Dafür werden vereinfachend konstante Entlastungssätze von 42 % für Mia und 30 % für Ben auf den jeweils zugerechneten Verlust angenommen. Das ist keine Berechnung nach dem Einkommensteuertarif: Tarifprogression, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben unberücksichtigt. Mieten und sämtliche abziehbaren Aufwendungen werden im Modell entsprechend den Eigentumsanteilen zugerechnet; der Verlust wird als vollständig steuerlich nutzbar angenommen.

    Steuerwirkung nach Anteilen – Beispielrechnung, vereinfacht
    je zur HälfteMia 70 %, Ben 30 %
    Verlust bei Mia (75.000 € Einkommen vor Vermietung)−3.416,00 €−4.782,40 €
    Steuerentlastung Mia (Modell: 42 %)+1.434,72 €+2.008,61 €
    Verlust bei Ben (35.000 € Einkommen vor Vermietung)−3.416,00 €−2.049,60 €
    Steuerentlastung Ben (Modell: 30 %)+1.024,80 €+614,88 €
    Steuerentlastung zusammen+2.459,52 €+2.623,49 €
    Cashflow nach Steuern zusammen−4.064,48 €−3.900,51 €
    Jahresbeträge. Die Steuerentlastung entspricht dem jeweiligen Verlustanteil multipliziert mit dem angenommenen konstanten Entlastungssatz, auf Cent gerundet. Der Cashflow nach Steuern ergibt sich aus −6.524 € zuzüglich der modellierten Steuerentlastung. Die tatsächliche Steuerwirkung richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und dem geltenden Einkommensteuertarif. Eine Steuererstattung steht zudem nicht automatisch monatlich zur Verfügung.

    Der Unterschied zwischen den beiden Varianten beträgt im Modell 163,97 € im Jahr. Das ist kein pauschaler Vorteil einer 70/30-Aufteilung. Für die steuerliche Zurechnung sind unter anderem Eigentumsanteile, Darlehensverpflichtungen, Vereinbarungen und Zahlungswege relevant. Eigenkapital, Tilgung und abziehbare Aufwendungen sind dabei zu unterscheiden. Zahlt Ben Kosten für Mias Anteil, ist der Abzug nicht pauschal ausgeschlossen, sondern anhand der konkreten Gestaltung zu beurteilen.

    Mia und Ben, je zur Hälfte – Beispielrechnung, vereinfacht
    Kaltmiete
    +11.400 €
    Zinsen
    −11.704 €
    Tilgung
    −4.620 €
    Kosten
    −1.600 €
    Steuerentlastung im Modell
    +2.459,52 €
    Bei den angenommenen konstanten Entlastungssätzen von 42 % für Mia und 30 % für Ben beträgt der jährliche Zuschuss nach Steuern zusammen 4.064,48 €, rechnerisch rund 339 € monatlich. Bei gleicher Verteilung der Gesamtbelastung wären das rund 169 € pro Person und Monat. Das entspricht nicht zwingend der individuellen Belastung nach den unterschiedlichen Steuerwirkungen. Die Modelltilgung beträgt 385 € monatlich. Die Monatsbeträge des Zuschusses sind jeweils separat auf volle Euro gerundet; der tatsächliche Zeitpunkt einer Steuererstattung bleibt unberücksichtigt.

    05Trennung und Tod: die zwei Fälle, die Paare regeln müssen

    Wenn Sie sich trennen

    Bei einer Trennung gibt es drei Wege: Einer kauft den anderen aus, Sie verkaufen gemeinsam oder Sie behalten die Wohnung beide und vermieten weiter. Können Sie sich nicht einigen, kann grundsätzlich jeder Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, im äußersten Fall über eine Teilungsversteigerung. Dabei besteht das Risiko eines geringeren Erlöses als bei einem freihändigen Verkauf; vereinbarte oder gesetzliche Beschränkungen sind im Einzelfall zu beachten.

    Kauft einer den Anteil des anderen entgeltlich, ist das ein Grundstückserwerb. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner besteht eine Befreiung (§ 3 Nr. 4 GrEStG), für das hier behandelte unverheiratete Paar nicht. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Gegenleistung; dazu können auch übernommene Schulden zählen (§§ 8, 9 GrEStG).

    Mia kauft Bens Hälfte nach einigen Jahren
    Nordrhein-WestfalenBayern
    Ausgleichszahlung an Ben15.000 €15.000 €
    Übernahme von Bens Hälfte der Restschuld140.000 €140.000 €
    Gegenleistung155.000 €155.000 €
    Grunderwerbsteuer (6,5 % bzw. 3,5 %)10.075 €5.425 €
    Beispielrechnung, vereinfacht: Die Schuldübernahme wird als Teil der Gegenleistung angesetzt. Der Grunderwerbsteuersatz beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5 %, in Bayern 3,5 %. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten. Die Entlassung Bens aus der Darlehenshaftung setzt die Zustimmung der Bank voraus.

    Wären Mia und Ben bei diesem Erwerb verheiratet, fiele diese Steuer aufgrund der Ehegattenbefreiung nicht an. Bei Paaren ohne Trauschein gehört eine mögliche Grunderwerbsteuerbelastung in den Trennungsplan. Lassen Sie die Vertragsgestaltung und weitere mögliche Steuerfolgen eines Anteilskaufs mit einem Rechtsanwalt oder Notar und einem Steuerberater klären.

    Wenn einer stirbt

    Ohne Testament oder Erbvertrag hat der Partner kein gesetzliches Erbrecht. Der Anteil geht an die gesetzlichen Erben, etwa Kinder, Eltern oder Geschwister. Der überlebende Partner teilt sich die Wohnung dann mit ihnen, und das Darlehen läuft weiter.

    Wird der Partner wirksam als Erbe eingesetzt, gilt für ihn Steuerklasse III. Der Freibetrag beträgt 20.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG), der Steuersatz grundsätzlich 30 % bis 6 Millionen € steuerpflichtigem Erwerb und darüber 50 %, unter Beachtung des gesetzlichen Härteausgleichs (§ 19 ErbStG).

    Für das vereinfachte Beispiel werden 80.000 € als steuerlicher Nettoerwerb vor dem persönlichen Freibetrag angenommen, bereits nach anwendbaren Bewertungsregeln, Begünstigungen und abzugsfähigen Schulden. Es werden keine weiteren Erwerbe oder anzurechnenden Vorerwerbe unterstellt. Dann ergeben sich für Mia 18.000 € Erbschaftsteuer: (80.000 € − 20.000 €) × 30 %. Ein Ehepartner zahlte unter denselben Annahmen wegen des höheren persönlichen Freibetrags nichts. Ein bloßer Marktwert abzüglich Restschuld reicht für diese Berechnung nicht aus; bei vermietetem Wohnraum können besondere Bewertungs- und Begünstigungsregeln relevant sein. Lassen Sie die voraussichtliche Steuerbelastung von Ihrem Steuerberater berechnen.

    Abnahmeunterlagen und Wohnungsschlüssel in einer hellen Mietwohnung
    KI-generiertes Symbolbild

    06Was in einen Partnerschaftsvertrag gehört

    Sechs Punkte, bevor Sie zum Notar gehen
    1. 01
      Anteile

      Wer bringt wie viel Eigenkapital ein, wer übernimmt welche Kreditverpflichtungen und welchen Teil der Rate? Eigentumsanteile und ein möglicher Ausgleich sollten dazu passen.

    2. 02
      Laufende Zahlungen

      Ein Konto für die Wohnung, feste Beträge pro Partner und eine Regel für Mehrzahlungen.

    3. 03
      Trennung

      Wer darf zuerst übernehmen, wie wird der Wert ermittelt und wie lange ist Zeit für die Auszahlung? Formbedürftige Regelungen gehören zum Notar.

    4. 04
      Darlehen

      Vorgehen zur Entlassung des ausscheidenden Partners mit Zustimmung der Bank festlegen. Eine interne Freistellung ersetzt diese Entlassung nicht.

    5. 05
      Testamente

      Gegenseitige Erbeinsetzung prüfen, um unerwünschte Miteigentumskonstellationen zu vermeiden. Pflichtteilsansprüche können bleiben. Unverheiratete Paare außerhalb einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können kein gemeinschaftliches Testament errichten; möglich sind Einzeltestamente oder ein notarieller Erbvertrag.

    6. 06
      Absicherung

      Risikolebensversicherung über Kreuz und Berufsunfähigkeitsschutz für beide nach dem tatsächlichen Bedarf prüfen.

    Stimmen Sie Partnerschaftsvertrag und erbrechtliche Regelungen mit einem Rechtsanwalt oder Notar aufeinander ab. So passen die Vereinbarungen für den gemeinsamen Alltag auch zu den Folgen einer Trennung oder eines Todesfalls.

    07Für wen der gemeinsame Kauf passt

    Kann passen
    • Sie leben stabil zusammen und planen langfristig gemeinsam.
    • Sie sind bereit, Anteile, Trennung und Erbfall schriftlich beziehungsweise in der erforderlichen notariellen Form zu regeln.
    • Beide haben ein verlässliches Einkommen und tragen ihren Teil der Rate.
    • Sie wollen eine Kapitalanlage, die auch einer allein halten könnte.
    Passt eher nicht
    • Die Beziehung ist noch jung oder die Lebensplanung offen.
    • Einer bringt fast alles ein, der andere wenig, und das soll ungeregelt bleiben.
    • Sie wollen über Testament und Trennung nicht sprechen.
    • Die Rate ist nur mit beiden Einkommen tragbar und es gibt keine Rücklage.

    08Risiken, die Sie gemeinsam tragen

    Trennung mit Kredit. Bei gesamtschuldnerischer Finanzierung haften Sie der Bank beide für alles. Auch nach einer Trennung kann das gemeinsame Darlehen Sie jahrelang binden.

    Grunderwerbsteuer und Notarkosten beim Auskaufen. Im Beispiel 5.425 € bis 10.075 € Steuer, die bei einem entsprechend befreiten Erwerb zwischen Ehegatten nicht anfiele.

    Erbfall ohne Regelung. Ohne Testament oder Erbvertrag teilt sich der Überlebende die Wohnung mit den Erben des anderen. Bei einer Erbschaft gilt nach Abzug des Freibetrags Steuerklasse III: grundsätzlich 30 % bis 6 Mio. € steuerpflichtigem Erwerb, darüber 50 %, mit gesetzlichem Härteausgleich.

    Leerstand, Zinsen, Instandhaltung. Bei einer vermieteten Wohnung gelten die üblichen Risiken. Drei Monate Leerstand bedeuten für Mia und Ben 2.850 € entgangene Kaltmiete. Höhere Zinsen nach Ende der Zinsbindung können die Rate erhöhen; die tatsächliche Belastung hängt auch von Restschuld und Tilgungsvereinbarung ab.

    Unklare Zahlungen. Wer Kosten für den Anteil des anderen trägt, ohne die Grundlage zu dokumentieren, riskiert Streit über Erstattungsansprüche und steuerliche Zurechnung.

    FAQHäufige Fragen

    Können unverheiratete Paare gemeinsam eine Immobilie kaufen?

    Ja. Beide können als Bruchteilseigentümer mit festen Anteilen im Grundbuch eingetragen werden, etwa je zur Hälfte. Nehmen sie das Darlehen als Gesamtschuldner auf, haftet jeder gegenüber der Bank für die gesamte Schuld, unabhängig von seinem Eigentumsanteil.

    Wie werden Unverheiratete im Grundbuch eingetragen?

    Beim unmittelbaren gemeinsamen Kauf mit Anteilen als Bruchteile, zum Beispiel je zur Hälfte. Auch ein Erwerb über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist möglich; diese muss vor ihrer Eintragung ins Grundbuch im Gesellschaftsregister eingetragen sein. Ob sich der zusätzliche Aufwand lohnt, hängt von der Gestaltung ab.

    Was passiert mit der Immobilie bei einer Trennung?

    Einer kann den anderen auszahlen, Sie können gemeinsam verkaufen oder die Wohnung gemeinsam behalten. Beim entgeltlichen Anteilskauf fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an; die partnerbezogene Befreiung gilt für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, nicht für das hier behandelte Paar. Aus dem gemeinsamen Kredit entlässt nur die Bank. Klären Sie die Vertragsgestaltung mit einem Rechtsanwalt oder Notar und die Steuerfolgen mit Ihrem Steuerberater.

    Erbt mein Partner meinen Anteil?

    Ohne Testament oder Erbvertrag besteht kein gesetzliches Erbrecht als Partner. Bei einer wirksamen Erbeinsetzung gilt Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 30 % bis 6 Mio. € steuerpflichtigem Erwerb und darüber 50 %, unter Beachtung des gesetzlichen Härteausgleichs. Weitere Erwerbe, Vorerwerbe und Bewertungsregeln können die Steuer beeinflussen. Stimmen Sie die Vorsorge mit einem Rechtsanwalt oder Notar und Ihrem Steuerberater ab.

    Können wir die Steuervorteile einer vermieteten Wohnung gemeinsam nutzen?

    Das Vermietungsergebnis wird den Partnern zugerechnet und in ihren eigenen Steuererklärungen berücksichtigt. Eine Zusammenveranlagung als Paar gibt es nicht. Die Wirkung hängt von Einkommen, Eigentumsverhältnissen, Finanzierung und Zahlungswegen ab. Tilgung und Einzahlungen in die WEG-Erhaltungsrücklage sind nicht sofort abziehbar; auch das gesamte Hausgeld ist nicht pauschal abziehbar. Lassen Sie die persönliche Steuerwirkung von Ihrem Steuerberater berechnen.

    Brauchen wir einen Partnerschaftsvertrag?

    Ein allgemeiner Partnerschaftsvertrag ist keine gesetzliche Voraussetzung für den Kauf, kann aber Anteile, Zahlungen, Trennung und Kreditverpflichtungen klären. Je nach Inhalt ist notarielle Beurkundung erforderlich. Erbrechtliche Regelungen sind zusätzlich zu treffen; eine interne Freistellung ersetzt keine Entlassung aus dem Kredit durch die Bank. Lassen Sie die Vereinbarungen von einem Rechtsanwalt oder Notar gestalten.

    Ist eine Heirat steuerlich besser für den Immobilienkauf?

    Die Ehe kann insbesondere beim Erben, beim Erwerb vom Partner und bei der Einkommensteuer Vorteile bringen. Beim gemeinsamen Kauf von einem fremden Verkäufer entsteht allein durch die Heirat aber keine allgemeine Grunderwerbsteuerbefreiung. Die Wirkung hängt vom Einzelfall ab; Verträge schaffen weder den Ehegattenfreibetrag noch die ehebezogene Erwerbsbefreiung. Besprechen Sie die steuerlichen Folgen mit Ihrem Steuerberater.

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    Quellen

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Bestandsimmobilien, Kalkulation und Objektprüfung.

    Rula ist seit 2021 in der Finanzdienstleistung tätig. Sein Schwerpunkt sind Bestandsimmobilien als Kapitalanlage, nachvollziehbare Kalkulationen und eine ehrliche Einschätzung von Substanz und laufenden Kosten.

    Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung im Einzelfall. Besprechen Sie steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater und rechtliche Regelungen mit einem Rechtsanwalt oder Notar.

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