Wie viele Wohnungen braucht man für die Rente?
Eine schuldenfreie Wohnung bringt im Ruhestand weniger als die Kaltmiete. So rechnen Sie mit laufenden Kosten, Finanzierung bis 67 und einer ausdrücklich vereinfachten Steuerannahme.
Sie haben Ihre Renteninformation gelesen und nachgerechnet. Es fehlen im Ruhestand vielleicht 900 € im Monat, vielleicht mehr. Irgendwann fällt der Gedanke: Wenn eine abbezahlte Wohnung jeden Monat Miete bringt, wie viele bräuchte ich dann?
Pauschale Antworten wie fünf oder zehn Wohnungen helfen dabei wenig. Entscheidend ist, was nach den laufenden Kosten und Steuern bleibt und was der Weg bis 67 jeden Monat kostet. Wir betrachten beides: mit einer nachvollziehbaren Finanzierung und ausdrücklich vereinfachten Steuerannahmen, nicht mit einem pauschalen Versprechen zur Zusatzrente.
01Was eine schuldenfreie Wohnung im Ruhestand bringt
Die Kaltmiete ist nicht das, was auf Ihrem Konto bleibt. Auch eine abbezahlte Wohnung kostet Geld. Die Verwaltung will bezahlt werden, die Eigentümergemeinschaft spart über das Hausgeld für Dach und Heizung, und in der Wohnung selbst fallen Reparaturen an. Dazu kommen möglicherweise Monate ohne Mieter.
Für die Liquiditätsplanung können Rücklagenzahlungen berücksichtigt werden. Steuerlich sind Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft jedoch nicht sofort abziehbar. Maßgeblich sind die späteren, steuerlich berücksichtigungsfähigen Ausgaben, nicht die Einzahlung oder das gesamte Hausgeld. Auch ein pauschaler Mietausfall ist kein eigenständiger steuerlicher Abzug: Entscheidend sind die tatsächlich zugeflossenen Mieten.
Die folgende Beispielrechnung setzt deshalb für die Steuerillustration voraus, dass tatsächlich 180 € weniger Miete eingehen und die angesetzten 360 € für Verwaltung sowie 1.200 € für Instandhaltung und nicht umlagefähige Kosten im selben Jahr vollständig als Werbungskosten abziehbar sind. Bloße Rücklagenzuführungen und aktivierungspflichtige Baumaßnahmen sind darin nicht enthalten. Welche Ausgaben bei Ihrer Wohnung sofort abziehbar sind, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
| Betrag | |
|---|---|
| Kaltmiete (750 € im Monat) | 9.000 € |
| Verwaltung | −360 € |
| Instandhaltung und nicht umlagefähiges Hausgeld, Planungsbetrag | −1.200 € |
| Mietausfall, Risikoansatz 2 % der Kaltmiete | −180 € |
| Planungsüberschuss vor Steuern | 7.260 € |
| Abschreibung für die steuerliche Rechnung | −3.795 € |
| Steuerpflichtiger Vermietungsüberschuss unter den Beispielannahmen | 3.465 € |
| Zusätzliche Einkommensteuer, angenommen 25 % von 3.465 € | −866,25 € |
| Liquidität nach Steuerannahme: 7.260 € − 866,25 € | 6.393,75 € |
Damit bleiben in diesem Beispiel rund 533 € monatlich beziehungsweise 71 % der Kaltmiete. Die Abschreibung mindert den steuerpflichtigen Überschuss, ist aber keine laufende Auszahlung. Sie wird deshalb nicht nochmals vom verfügbaren Geld abgezogen. Ohne Abschreibung blieben bei derselben angenommenen zusätzlichen Steuerbelastung von 25 % noch 453,75 €, also rund 454 € im Monat.
Wenn eine lineare Abschreibung von 2 % anwendbar ist und die Bemessungsgrundlage unverändert bleibt, verteilt sie sich rechnerisch auf 50 Jahre. Bei Kauf mit 40 könnte sie deshalb mit 67 noch laufen. Welcher Abschreibungssatz und welche Kaufpreisaufteilung für Ihre Immobilie gelten, besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

02Wie viele Wohnungen eine Lücke von 900 € schließen
Markus ist das Beispiel aus unserem Ratgeber Rentenlücke berechnen. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose. Für die Momentaufnahme werden 1.650 € Bruttorente und eine Lücke von rund 900 € im Monat angesetzt. Aus der Bruttorente allein lässt sich seine persönliche Einkommensteuer nicht ableiten: Dafür sind unter anderem Rentenbeginn, abzugsfähige Aufwendungen und weitere Einkünfte entscheidend.
Die folgende Tabelle verwendet für alle drei Varianten dieselbe vereinfachte Annahme: 25 % zusätzliche Einkommensteuer auf den jeweiligen steuerpflichtigen Vermietungsüberschuss. Sie zeigt damit die Wirkung einer einheitlichen Steuerannahme, nicht den tatsächlichen progressiven Einkommensteuertarif. Die Steuerspalte bezeichnet ausschließlich die angenommene zusätzliche jährliche Einkommensteuer aus der Vermietung, nicht die gesamte Einkommensteuer des Rentners. Monatswerte werden erst nach der Jahresrechnung auf volle Euro gerundet.
| Wohnungen | Planungsüberschuss vor Steuern pro Jahr | Zusätzliche Einkommensteuer im Jahr, Annahme 25 % | Monatlich nach Steuerannahme | Lücke 900 € im Beispiel gedeckt? |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 7.260 € | 866,25 € | 533 € | zu rund 59 % |
| 2 | 14.520 € | 1.732,50 € | 1.066 € | ja |
| 3 | 21.780 € | 2.598,75 € | 1.598 € | ja, mit Puffer |
Unter diesen Annahmen reichen zwei Wohnungen für Markus. Eine dritte schafft im Beispiel einen zusätzlichen Puffer, verursacht aber auch zusätzliche Kosten und Risiken. Fünf vergleichbare Wohnungen würden bei denselben Annahmen mehr Einkommen als für die genannte Lücke erforderlich liefern, erforderten bei gleicher Finanzierungsstruktur aber auch fünf langfristige Kredite.
In Ihrer persönlichen Rechnung können zusätzliche Vermietungsüberschüsse wegen des progressiven Tarifs stärker besteuert werden. Die Steuerwirkung mehrerer Wohnungen muss deshalb gemeinsam mit Ihren übrigen Einkünften berechnet werden. Lassen Sie diese Belastung von Ihrem Steuerberater einordnen.
03Was der Weg bis 67 kostet
Zur Ruhestandsrechnung gehört die Finanzierung davor. In dieser Variante sollen die Wohnungen bis zur Rente abbezahlt sein; zwingend ist das nicht. Markus ist heute 40, also bleiben 27 Jahre. Bei einem Ausgangsjahr 2026 läge sein Rentenbeginn etwa 2053. Heutige Steuerregeln und Belastungsannahmen lassen sich deshalb nicht als seine spätere Steuerrechnung verwenden.
Er kauft je Wohnung für 230.000 € und zahlt 23.000 € Nebenkosten aus eigenem Geld. Der Kaufpreis wird im Modell zu einem angenommenen nominalen Jahreszins von 3,8 % finanziert, mit monatlichen Zahlungen am Monatsende und vollständiger Tilgung nach 27 Jahren. Die 3,8 % sind eine Rechenannahme, kein Marktangebot. Die monatliche Rate beträgt auf Cent gerundet 1.136,28 €; die letzte Rate wird entsprechend angepasst. Zusätzliche Finanzierungskosten sind nicht angesetzt.
Zunächst zählt die Liquidität vor Steuern. Daneben zeigt das Beispiel eine mögliche Steuerwirkung: Für die Ansparphase wird angenommen, dass ein abzugsfähiger Vermietungsverlust die Einkommensteuer um 35 % dieses Verlusts mindert. Dieser Prozentsatz ist ebenso wenig ein gesetzlicher Pauschalsatz wie die 25 % in der Ruhestandsrechnung. Er setzt im Beispiel ausreichend andere steuerpflichtige Einkünfte und die steuerliche Anerkennung des Verlusts voraus.
| Betrag | |
|---|---|
| Kaltmiete | 9.000 € |
| Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfall: Planungsbeträge | −1.740 € |
| Kreditraten: 8.653,83 € Zinsen und 4.981,53 € Tilgung | −13.635,36 € |
| Cashflow vor Steuern | −6.375,36 € |
| Steuerliches Ergebnis: 7.260 € − 8.653,83 € Zinsen − 3.795 € Abschreibung | −5.188,83 € |
| Steuerentlastung, angenommen 35 % von 5.188,83 € | +1.816,09 € |
| Cashflow nach Steuerannahme | −4.559,27 € |
Vor Steuern ergibt sich im ersten Jahr eine monatliche Zuzahlung von rund 531 € für eine Wohnung, 1.063 € für zwei und 1.594 € für drei. Unter der angenommenen Steuerentlastung von 35 % sind es rund 380 €, 760 € beziehungsweise 1.140 € im Monat. Nur wegen des einheitlich angesetzten Entlastungsprozentsatzes lassen sich die Beträge in dieser vereinfachten Rechnung proportional hochrechnen. Tatsächlich muss die Steuerwirkung mehrerer Wohnungen insgesamt berechnet werden; der progressive Tarif kann zu anderen Ergebnissen führen.
Dazu kommt das Eigenkapital für die Nebenkosten: 23.000 € je Wohnung, zuzüglich einer Liquiditätsreserve. Eine rechnerische Steuerentlastung steht außerdem nicht zwangsläufig jeden Monat zeitgleich mit der Kreditrate zur Verfügung. Ihre laufende Zahlungsfähigkeit sollte deshalb nicht von einer späteren Steuererstattung abhängen. Die konkrete steuerliche Wirkung und deren zeitliche Berücksichtigung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Wird die Zuzahlung über die Jahre kleiner? Steigende Mieten können sie bei unveränderter Kreditrate senken, sofern zusätzliche Kosten den Vorteil nicht aufzehren. Gleichzeitig kann der Steuervorteil sinken, weil der abzugsfähige Zinsanteil der Rate kleiner wird. Tilgung ist keine steuerlich abzugsfähige Ausgabe. Das Finanzierungsmodell hält Mieten und Kosten nominal konstant. Das ist eine vereinfachte Modellannahme, keine inflationsbereinigte Langfristberechnung.
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Wie verändert sich die Rechnung, wenn der Kauf zehn Jahre später erfolgt? Wer mit 50 statt mit 40 anfängt, hat für dieselbe Wohnung nur 17 statt 27 Jahre zum Tilgen. Bei 230.000 € Darlehen, 3,8 % nominalem Jahreszins und monatlichen Zahlungen am Monatsende steigt die erforderliche Rate von rund 1.136 € auf rund 1.532 €. Der kürzere Zeitraum verlangt also deutlich mehr monatlichen Spielraum. Mehr Eigenkapital kann die notwendige Kreditsumme und damit die Rate senken.
04Stellschrauben: früher, länger, weniger
- 01Früher anfangen
Bei gleichem Kreditbetrag und Zinssatz senkt eine längere Laufzeit die monatliche Rate, erhöht aber grundsätzlich die gesamten Zinszahlungen. Bei 27 Jahren liegt die Rate im Beispiel bei rund 1.136 € im Monat, bei 17 Jahren bei rund 1.532 €.
- 02Nicht alles bis 67 tilgen
Sie könnten eine Wohnung mit 67 verkaufen, um Restschulden anderer Wohnungen abzulösen. Ob der Nettoverkaufserlös dafür reicht, hängt unter anderem vom Verkaufspreis, den Verkaufskosten und den Kreditbedingungen ab. Bei privater Vermögensverwaltung liegt ein Verkauf nach Ablauf der zehnjährigen Frist grundsätzlich außerhalb der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Eine gewerbliche Tätigkeit oder die Zuordnung zum Betriebsvermögen kann zu einer anderen Beurteilung führen. Drei Käufe statt zwei könnten eine solche Strategie ermöglichen, bedeuten aber nicht automatisch eine niedrigere Gesamtbelastung. Die steuerlichen und vertraglichen Voraussetzungen besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater beziehungsweise Rechtsanwalt.
- 03Lücke kleiner rechnen
Prüfen Sie Ihren Bedarf ehrlich. Wer im Ruhestand im eigenen Zuhause wohnt, zahlt keine Miete, muss aber weiterhin laufende Kosten und Instandhaltung tragen. Siehe Mieten oder kaufen.
- 04Schrittweise kaufen
Eine Wohnung jetzt, eine zweite möglicherweise in einigen Jahren, wenn Einkommen und Finanzierungsspielraum es erlauben. Der spätere Kauf lässt weniger Zeit bis zur Rente. Wie Banken eine zweite Finanzierung prüfen, steht im Ratgeber zweite Immobilie finanzieren.
Ob die zweite Wohnung woanders liegen sollte als die erste, ist eine Frage der Risikostreuung. Zwei Wohnungen an unterschiedlichen Standorten können die Abhängigkeit von einem einzelnen lokalen Markt verringern, beseitigen aber nicht gemeinsame Markt- und Finanzierungsrisiken.

05Für wen diese Rechnung passt
- Sie sind beispielsweise zwischen 30 und 50 und haben bei einem Rentenbeginn mit 67 noch 17 bis 37 Jahre Zeit.
- Ihr Einkommen trägt eine monatliche Zuzahlung, auch wenn sie einige Jahre höher ausfällt.
- Sie haben Eigenkapital für die Nebenkosten und eine Reserve.
- Sie brauchen jeden Euro Ihres heutigen Einkommens für den Alltag.
- Sie gehen in wenigen Jahren in Rente und wollen keine Schulden mehr.
- Sie sind auf eine hohe Steuerentlastung angewiesen, obwohl Ihr Steuersatz niedrig ist oder keine abzugsfähigen Verluste entstehen.
06Risiken: was die Rechnung kippen kann
Zins nach der ersten Bindung. Ist der Zinssatz nicht für die gesamte Laufzeit gesichert, besteht ein Anschlussfinanzierungsrisiko. Im Beispiel verbleiben nach zehn Jahren rund 170.559 € Restschuld je Wohnung. Steigt der nominale Jahreszins dann auf 4,8 % und soll das Darlehen weiterhin über die verbleibenden 17 Jahre vollständig getilgt werden, erhöht sich die monatliche Rate auf rund 1.225 €. Das sind rund 88 € mehr je Wohnung. Dieses Zinsszenario ist eine Beispielrechnung, keine Zinsprognose; zusätzliche Kosten der Anschlussfinanzierung sind nicht berücksichtigt.
Leerstand und Mietausfall. Der Planungsansatz beträgt 2 % der Kaltmiete, also 180 € pro Jahr und Wohnung. Zahlt ein Mieter ein Jahr lang nicht, fehlt zunächst eine ganze Jahresmiete von 9.000 €; ob Forderungen später eingetrieben werden können, ist offen. Eine kleine pauschale Risikoposition ersetzt deshalb keine ausreichende Liquiditätsreserve.
Instandhaltung. Mit zunehmendem Gebäudealter können die Kosten steigen. Eine Sonderumlage im Ruhestand kann die Miete mehrerer Monate aufzehren. Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind nicht bereits bei Zahlung steuerlich abziehbar. Die Steuerwirkung späterer Ausgaben hängt von deren Art ab; Ihr Steuerberater hilft bei der Einordnung.
Gesetze und Steuern. Mietrecht, Energievorgaben, Steuertarif und Krankenversicherung können sich bis zu Ihrer Rente ändern. Die angenommenen Steuerwirkungen von 25 % im Ruhestand und 35 % in der Ansparphase sind keine Prognose für einen Rentenbeginn etwa 2053. Maßgeblich sind dann die geltenden Regeln und Ihre persönlichen Verhältnisse.
Inflation und Miete. Die Ruhestandsrechnung zeigt heutige Beispielbeträge; die Finanzierung hält nominale Mieten, Kosten und Kreditraten konstant. Das ist keine durchgehende Rechnung in heutiger Kaufkraft. Für eine solche Projektion müssten Mieten, Kosten, Rentenlücke, Steuern und die reale Belastung durch feste Kreditraten gemeinsam modelliert werden. Steigen Mieten langsamer als die Inflation, sinkt ihre Kaufkraft. Die auf historischen Anschaffungskosten beruhende Abschreibung wächst nicht automatisch mit der Inflation.
FAQHäufige Fragen
Wie viel bringt eine abbezahlte Wohnung im Monat?
Bei 750 € Kaltmiete bleiben im Beispiel nach den Planungsbeträgen für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfall 605 € monatlich vor Steuern. Unter den erläuterten Ausgaben- und Abschreibungsannahmen sowie bei angenommener zusätzlicher Einkommensteuer von 25 % des steuerpflichtigen Vermietungsüberschusses sind es rund 533 €. Ihre tatsächliche Steuerbelastung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab; besprechen Sie diese mit Ihrem Steuerberater.
Wie viele Wohnungen brauche ich für 1.000 € Zusatzrente?
Zwei schuldenfreie Wohnungen mit jeweils 750 € Kaltmiete liefern im vereinfachten Beispiel zusammen 1.210 € monatlich vor Steuern und rund 1.066 € nach der angenommenen zusätzlichen Einkommensteuer von 25 % auf den steuerpflichtigen Vermietungsüberschuss. Damit wären 1.000 € abgedeckt, allerdings mit begrenztem Puffer. Tatsächliche Mieten, Kosten, Steuern und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge bestimmen Ihr Ergebnis. Die persönliche Steuerwirkung berechnet Ihr Steuerberater.
Muss ich die Wohnungen bis zur Rente abbezahlen?
Nicht zwingend, aber laufender Schuldendienst verringert den verfügbaren Überschuss im Ruhestand. Eine Möglichkeit ist, mit 67 eine von mehreren Wohnungen zu verkaufen und den Nettoerlös zur Ablösung anderer Kredite einzusetzen. Ob das reicht, hängt von Verkaufserlös, Kosten, Restschulden und Kreditbedingungen ab. Steuerliche und vertragliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater beziehungsweise Rechtsanwalt.
Zahle ich als Rentner Krankenkassenbeiträge auf Mieteinnahmen?
Bei Pflichtmitgliedern der Krankenversicherung der Rentner gehören gewöhnliche Einkünfte aus privater Vermietung grundsätzlich nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern können dagegen Beiträge auf Vermietungseinkünfte anfallen. Die konkrete Belastung hängt von der individuellen Beitragsbemessung ab. Ihren Versicherungsstatus und die Beitragsbelastung klären Sie mit Ihrer Krankenkasse.
Ab welchem Alter lohnt sich das nicht mehr?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Bei gleichem Kreditbetrag und Zinssatz steigt die erforderliche monatliche Rate, je weniger Zeit bis zur vollständigen Tilgung bleibt. Im Beispiel mit 230.000 € Darlehen und 3,8 % nominalem Jahreszins beträgt sie bei 27 Jahren rund 1.136 €, bei 17 Jahren rund 1.532 €. Ein höherer Eigenkapitalanteil oder ein Barkauf kann den Finanzierungsbedarf senken; ob sich der Kauf lohnt, hängt von der individuellen Rechnung ab.
Reicht eine einzige Wohnung als Altersvorsorge?
Eine Wohnung kann einen Teil der Rentenlücke schließen. Im Beispiel beträgt der Planungsüberschuss 605 € monatlich vor Steuern und unter den Ausgaben-, Abschreibungs- und Steuerannahmen rund 533 € nach zusätzlicher Einkommensteuer von 25 % des steuerpflichtigen Vermietungsüberschusses. Eine einzelne Wohnung konzentriert das Risiko: Mietausfall oder größere Reparaturen können den gesamten zusätzlichen Überschuss aufzehren. Ihre persönliche Steuerbelastung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
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Quellen
- § 32a EStG: progressiver Einkommensteuertarif. Die Steuerprozentsätze der Beispielrechnungen sind davon unabhängige, vereinfachte Belastungsannahmen.
- § 7 EStG: Abschreibung; im Beispiel lineare Gebäudeabschreibung von 2 % bei Fertigstellung zwischen 1925 und 2022.
- § 237 SGB V: beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner; § 5 SGB V: Versicherungspflicht; § 240 SGB V: Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder.
- § 23 EStG: private Veräußerungsgeschäfte und die zehnjährige Frist bei Grundstücken.
- Rentenbeispiel: 1.650 € Bruttorente und 900 € monatliche Rentenlücke als illustrative Annahmen. Daraus wird kein persönliches zu versteuerndes Einkommen abgeleitet.
- Beispielrechnungen: Annuitätendarlehen mit 230.000 € Darlehensbetrag, monatlichen Zahlungen am Monatsende und 3,8 % angenommenem nominalem Jahreszins. Steuerillustrationen mit 25 % zusätzlicher Einkommensteuer auf positive Vermietungsüberschüsse im Ruhestand beziehungsweise 35 % Steuerentlastung auf abzugsfähige Vermietungsverluste in der Ansparphase. Zins- und Steuerannahmen sind weder Marktangebote noch individuelle Steuerberechnungen.

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Rula ist seit 2021 in der Finanzdienstleistung tätig. Sein Schwerpunkt sind Bestandsimmobilien als Kapitalanlage, nachvollziehbare Kalkulationen und eine ehrliche Einschätzung von Substanz und laufenden Kosten.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung im Einzelfall. Die Zahlen sind vereinfachte Beispielrechnungen, keine Prognose oder Renditezusage. Die Ruhestandsbeträge sind eine heutige Momentaufnahme, die Finanzierung verwendet konstante nominale Annahmen. Individuelle Steuer- und Rechtsfragen besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt.



