Grundsteuer-Hebesatz 2026: Grundsteuer B in 80 Städten
Hebesätze der Grundsteuer B 2025 und 2026 in 80 Städten, in NRW getrennt nach Wohnen und Nichtwohnen. Sortierbare Tabelle, Quellen, Rechenbeispiel.
Häufige Fragen
Was ist der Hebesatz der Grundsteuer B?
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Stadt und Gemeinde selbst festlegt. Die Jahresgrundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamts mal Hebesatz geteilt durch 100 (§ 25 Grundsteuergesetz). Grundsteuer B gilt für bebaute und bebaubare Grundstücke, also auch für Eigentumswohnungen.
Welche Stadt hat den höchsten Hebesatz?
Unter den 80 Städten unserer Tabelle hat im Bundesmodell Duisburg mit 1.169 % den höchsten Satz für Wohngrundstücke, Potsdam mit 330 % den niedrigsten. Städte in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen nach eigenen Modellen; ihr Hebesatz ist mit diesen Werten nicht vergleichbar.
Warum ist der Hebesatz in Baden-Württemberg so niedrig?
Baden-Württemberg bewertet nur den Boden. Die Grundsteuerwerte und damit die Messbeträge sind dort für viele Grundstücke deutlich höher als im Bundesmodell. Die Städte haben ihre Hebesätze 2025 entsprechend gesenkt. Ein niedriger Hebesatz bedeutet dort also nicht automatisch eine niedrige Grundsteuer.
Was bedeuten getrennte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen?
In Nordrhein-Westfalen dürfen Gemeinden seit 2025 einen Satz für Wohngrundstücke und einen anderen für Nichtwohngrundstücke festlegen. Für eine vermietete Wohnung gilt der Satz für Wohngrundstücke. Mehrere Städte haben die Trennung 2026 wieder aufgegeben oder beide Sätze angeglichen.
Kann ich die Grundsteuer auf meinen Mieter umlegen?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Die Grundsteuer ist eine umlagefähige Betriebskostenart nach § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung. Steht die Wohnung leer, trägt der Eigentümer sie selbst.
Wann ändert eine Stadt ihren Hebesatz?
Meist mit der Haushaltssatzung zum Jahresbeginn. Ein Beschluss über die Hebesätze ist für ein laufendes Jahr bis zum 30. Juni möglich und wirkt dann zurück auf den 1. Januar (§ 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz). Die Stadt schickt danach einen geänderten Grundsteuerbescheid.